LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Tierschutzgerechte Schadnagerbekämpfung

Was steht im Gesetz?


Bei der tierschutzgerechten Schadnagerbekämpfung nach aktuellem Tierschutzgesetz (TierSchG) gibt es je nach Bekämpfungsmethode bestimmte Vorgaben, die zu beachten sind. In diesem Artikel möchten wir uns vorwiegend auf die Rechte und Pflichten des privaten Verbrauchers konzentrieren sowie über die Schadnagerbekämpfung im Hygienebereich informieren.
Bildrechte: ©LAVES/Pakhnyushchyy - Fotolia.com
Ratte

Köderschutzboxen

Rodentizide und Schlagfallen müssen immer in einer Köderschutzbox ausgelegt werden. Einzige Ausnahmen sind fest verschlossene Räume, in die kein Unbefugter (zum Beispiel spielende Kinder oder Haustiere) gelangen kann und von wo aus eine Verschleppung unmöglich ist.

Köderschutzboxen müssen immer an einer Wand stehen   Bildrechte: ©LAVES/Beinke
Korrekt aufgestellte Köderschutzbox
Es gibt auch eine Vielzahl von verschiedenen Varianten von Köderstationen bezüglich Form, Größe und Beschaffenheit. Aufteilen kann man die Köderschutzboxen in zwei Kategorien: für die Nagerbekämpfung im Freiland und für die Nagerbekämpfung in geschlossenen Räumen (wenn eine Gefährdung Dritter auszuschließen ist).
  Bildrechte: ©LAVES/Beinke
Köderschutzbox aus Kunststoff
Folgende Merkmale sollten Köderschutzboxen für die Freilandverwendung aufweisen: Sie müssen robust, abschließbar (Schutz vor unbeabsichtigten Zugriff), leicht im Boden oder an einer Wand verankerbar und spritzwassergeschützt sein und eine Möglichkeit zur Köderbefestigung haben. Wenn die Köderstationen rohr- oder schienenförmig sind, sollten sie mindestens 80 cm lang sein und der Durchmesser sollte 8 cm nicht überschreiten, um zu verhindern, dass Nichtzieltiere an den Köder gelangen können.
  Bildrechte: ©LAVES/Beinke
Köderschutzbox aus Holz
In geschlossenen Räumen kommen Köderschutzboxen leichterer Bauweise zur Anwendung. Hier kann auf eine schwere Ausführung aus Metall oder Holz verzichtet werden.
Neben Köderschutzboxen aus Kunststoff können in trockenen Bereichen auch Nagerstationen aus Pappe verwendet werden, wenn eine Gefährdung Dritter (zum Beispiel Gäste in Restaurants, Hunde und Katzen) auszuschließen ist.

Schlagfallen

Die Verwendung von Schlagfallen hat viele Vorteile.

  • Höhere Umweltverträglichkeit
  • Verzicht auf Rodentizide
  • Einsatz attraktiver Köder möglich
  • Köderscheu wird vermieden, dadurch höhere Effizienz
  • Keine Sachkunde nötig
  Bildrechte: ©LAVES/Beinke
Schlagfalle

Sofern nur in geringem Umfang und gelegentlich verwendet, ist der Einsatz von Schlagfallen ist auch Privatpersonen erlaubt. Sie sollten allerdings genau wie Köder mit Rodentiziden zur Sicherheit von Mensch und Tier in Köderschutzboxen aufgestellt werden, auch wenn bei Schlagfallen nur wirkstofffreier Köder verwendet wird

  Bildrechte: ©LAVES/Beinke
Köderschutzbox mit gespannter Schlagfalle
Schlagfallen sind so konzipiert, dass sie einer Maus oder Ratte das Genick brechen können. Ein versehentlich hineingesteckter Finger kann schwer verletzt werden. Deshalb ist auch bei Schlagfallen ein gewissenhafter Umgang und die Sicherung in Köderschutzboxen nötig.

Nachdem sich die Tiere an die Box gewöhnt haben, kann ein attraktiver Köder (zum Beispiel Haferflocken mit Erdnussbutter oder Rosinen) regelmäßig Schadnager anlocken. Am besten funktioniert dies, wenn der Köder attraktiver als das Futter der Umgebung ist. In einer sehr trockenen Umgebung kann zum Beispiel etwas Obst als Köder sehr attraktiv sein.


Klebefallen

Der Einsatz von Klebefallen, auf denen Ratten und Mäuse festgeklebt nach mehreren Tagen qualvoll sterben ist verboten. Selbst das Argument, dass die Klebefallen alle 24 Stunden oder in noch kürzeren Zeitabständen kontrolliert werden, kann nicht gelten, weil auf Klebeflächen gefangene Nager einer extremen Stresssituation ausgesetzt sind und sich unter Umständen selbst Extremitäten abbeißen um zu entkommen.

Bildrechte: ©LAVES/Freise
verbotene Klebefalle

Klebefallen verstoßen eindeutig gegen das Tierschutzgesetz. Sie fügen dem festgeklebten Tier Leid und Schmerzen zu. Hinzu kommt, dass häufig auch Nichtzieltiere (zum Beispiel Vögel) mit den Klebefallen gefangen werden und sterben.

Fraßköder mit Antikoagulanzien

Antikoagulanzien werden als Wirkstoff in Rodentiziden (Formulierungen gegen Nager) eingesetzt. Es sind blutgerinnungshemmende Stoffe, durch die der Tod infolge von inneren Blutungen herbeigeführt wird.

Bezüglich der Wirkstoffe und des Bekämpfungsumpfanges macht das Gesetz einen Untertschied zwischen:

  • ausgebildeten / geprüften Schädlingsbekämpfern
  • geschulten berufsmäßigen Verwendern mit Sachkunde (zum Beispiel Hausmeister, Schlachthofmitarbeiter, Mitarbeiter des kommunalen Bauhofs)
  • berufsmäßigen Verwendern ohne Sachkunde (zum Beispiel Lebens- oder Futtermittelunternehmer, Hausmeister)
  • nicht berufsmäßigen Verwendern (Verbraucher, "breite Öffentlichkeit")

Privatpersonen (Personen ohne Sachkunde, die das Rodentizid nicht berufsmäßig anwenden) dürfen aktuell nur Köderformulierungen nutzen, die nicht mehr als 30 ppm eines für Privatpersonen zugelassenen Rodentizids enthalten.

Dies sind Antikoagulanzien der sogenannten „1. Generation“ (mit geringem Potenzniveau):

  • Warfarin
  • Coumatetralyl
  • Chlorophacinon

Die Verwendung von Antikoagulanzien zur Befallsermittlung (Monitoring) ist generell untersagt. Für Monitoringzwecke sind ausschließlich wirkstofffreie Köder zu verwenden.



Bekämpft werden darf nur in Innenräum von Gebäuden und dem angrenzenden Außenbereich. Hiermit sind Bereiche direkt an der Hauswand und Hauseingänge gemeint. Daneben kommt als Rodentizid auch das Narkotikum Alphachloralose zum Einsatz. Im Gegensatz zu den Antikoagulanzien darf dieses jedoch nur in Innenräumen und nur gegen Hausmäuse eingesetzt werden.

Sobald Rodentizide zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder von Materialien eingesetzt werden, handelt es sich um Biozidprodukte gemäß Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012. Zugelassene Rodentizide erkennen Sie an der Zulassungsnummer, welche mit „DE“ beginnt und mit der Zahl „14“ endet.

Voraussetzung für den Einsatz der Rodentizide ist in allen Fällen die Verwendung einer Köderschutzbox.

  Bildrechte: ©LAVES/Röhrs
Hinweis auf Rodentizide

Die Wahl des richtigen Fraßköders

Generell kann man Mäuse- und Rattenköder in zwei Gruppen einteilen:

  • Pasten-, und Gelköder mit einem sehr hohen Fett- beziehungsweise Wasseranteil. Diese Köder werden vorzugsweise in Gebäuden angewendet, wenn keine Wasserstellen zur Verfügung stehen oder es in dem Bekämpfungsbereich sehr trocken ist.
  • Schüttködermaterialien und Festköderblöcke, die in nassen beziehungsweise feuchten Bereichen eine höhere Attraktivität erkennen lassen.


Festköderblöcke enthalten meistens einen Zusatz zur Hemmung von Schimmelbildung, sogenannte Fungizide. Festköderblöcke sind aufgrund ihrer Größe schwer zu verschleppen und müssen zudem durch Anbinden fest verankert werden.
Bildrechte: © LAVES/Stelling
Köderblock
Schüttköder sind zwar schimmelanfälliger (meist schimmeln sie innerhalb von ein bis zwei Tagen), sie haben aber eine hohe Attraktivität, sodass sie oft angenommen werden, bevor sie anfangen zu schimmeln. Auch bei Schüttködern ist ein Verschleppen schwer möglich, da Ratten nicht dazu in der Lage sind, Nahrung in ihre Wangentaschen zu stopfen wie zum Beispiel ein Hamster. Eine Ausnahme bilden Schüttköder in kleinen Beuteln.

Im Freiland stellen Schüttköder eine Gefahr dar, wenn die Ratten durch Wühl- und Grabtätigkeiten den Schüttköder zur Oberfläche befördern und ihn dort verteilen oder den Beutel mit Schüttköder aus der Köderstation herausziehen können.
Bildrechte: ©LAVES/Freise
Schüttköderbeutel in Köderschutzbox - ohne Befestigung nicht zulässig!
Schüttköder sind zwar schimmelanfälliger (meist schimmeln sie innerhalb von ein bis zwei Tagen), sie haben aber eine hohe Attraktivität, sodass sie oft angenommen werden, bevor sie anfangen zu schimmeln. Auch bei Schüttködern ist ein Verschleppen schwer möglich, da Ratten nicht dazu in der Lage sind, Nahrung in ihre Wangentaschen zu stopfen wie zum Beispiel ein Hamster. Eine Ausnahme bilden Schüttköder in kleinen Beuteln.

Im Freiland stellen Schüttköder eine Gefahr dar, wenn die Ratten durch Wühl- und Grabtätigkeiten den Schüttköder zur Oberfläche befördern und ihn dort verteilen oder den Beutel mit Schüttköder aus der Köderstation herausziehen können.

Schadnagerbekämpfung im Hygienebereich

Gewerbliche Ratten- und Mäusebekämpfung bedarf der behördlichen Erlaubnis. Diese Erlaubnis nach §11 TierSchG wird von den zuständigen Veterinären nur dann erteilt, wenn die antragstellende Person einen Sachkundenachweis zum Töten von Wirbeltieren gemäß TierSchG § 4 Abs. 1 a vorlegen kann.

Die Sachkunde liegt automatisch vor, wenn die betreffende Person eine Ausbildung und Prüfung in der Schädlingsbekämpfung nachgewiesen hat (seit 01.08.2004 ist der Beruf des Schädlingsbekämpfers ein Erstausbildungsberuf; wohlgemerkt ist die Möglichkeit der Teilsachkunde (Umschulung) nichtsdestotrotz immer noch gegeben).
  Bildrechte: ©LAVES
Rattenspuren in einer Großbäckerei
Die Verwendung von Antikoagulanzien zur Befallsermittlung (Monitoring) ist generell untersagt. Für Monitoringzwecke sind ausschließlich wirkstofffreie Köder zu verwenden.

Nach Stand der Technik wurde die Schadnagerbekämpfung im Hygienebereich bisher mit wirkstoffhaltigen Ködern durchgeführt. Der Einsatz von Fallen war eher von untergeordneter Bedeutung.
Im Rahmen der Biozidzulassung werden die Antikoagulanzien, die den überwältigenden Teil der gegen Schadnager eingesetzten Wirkstoffe stellen und die Blutgerinnung der Tiere hemmen, aus umweltrechtlicher Warte äußerst kritisch eingestuft, weil sie persistent, bioakkumulierend und toxisch sind. Die EU-Biozidrichtlinie verlangt die Entwicklung von Alternativen, die diese Stoffe in der Schadnagerbekämpfung ersetzen sollen. Deshalb wurde die Zulassung dieser Stoffe zunächst auf fünf Jahre beschränkt.
Gleichzeitig setzten sich im Lebensmittelbereich interne internationale Standards durch, die einen Einsatz von Antikoagulanzien untersagen und den Einsatz von Fallen fordern. Diese Situation führt dazu, dass der Falleneinsatz im Hygienebereich eine Renaissance erlebt. Deshalb sind neben den tierschutzrechtlichen auch verschiedene praktische Aspekte des Falleneinsatzes in der Schädlingsbekämpfung Thema, wie zum Beispiel: Sind die verfügbaren Fallensysteme geeignet? Wie geht man mit den gefangenen Tieren um? Wie oft sind die Fallen zu kontrollieren?


Klebefallen im Hygienebetrieb

Möglicherweise werden Lebensmittelbetrieben Klebefallen für Mäuse und Ratten ohne Weitergabe des Anwendungsverbotes und ohne das Wissen des zuständigen Schädlingsbekämpfers angeboten.

Bei Lebensmittelbetrieben mit großen Mäuseplagen sollten die Überwachungskräfte (Veterinäre und Lebensmittelkontrolleure) verstärkt nach den verbotenen Klebefallen suchen oder das Personal indirekt danach befragen und anschließend die weitere Verwendung verbieten.

  Bildrechte: ©LAVES
Verendete Ratte in einer illegalen Klebefalle
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln