Artikel-Informationen
Billigkeitsleistungen zum Ausgleich erheblicher Kostensteigerungen im Jahr 2022
Unternehmen der Aquakultur und Karpfenteichwirtschaften können Unterstützung beantragen
Im Jahr 2022 ist es infolge des Ukrainekrieges zu teilweise erheblichen Kostensteigerungen für Unternehmen der Aquakultur und Karpfenteichwirtschaften gekommen. Das Land Niedersachsen zahlt mit Landes- und EU-Mitteln Billigkeitsleistungen, um diese Belastungen für die niedersächsischen Betriebe zu verringern.
Es gilt die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen (PDF nicht barrierefrei) zum Ausgleich erheblicher Kostensteigerungen im Jahr 2022 für Unternehmen der Aquakultur und Karpfenteichwirtschaften (Erlass des Niedersächsischen Ministeriums für Landwirtschaft vom 10.2.2023).
Für die Inanspruchnahme von Billigkeitsleistungen sind die folgenden Unterlagen erforderlich (PDFs nicht barrierefrei):
- Antrag auf Billigkeitsleistungen , PDF, 0,17 MB
- Erklärung zum Antrag gemäß DSGV , PDF, 0,2 MB
- Anlage 1 zum Antrag auf Billigkeitsleistungen , PDF, 0,12 MB
- Belegliste zum Antrag auf Billigkeitsleistungen , Excel, 0,41 MB