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Ein Taxi für den Weseraal?

Das klassische Taxi-Schild fehlt und bezahlen müssen die Aale am Ende der Fahrt auch nicht. Dafür kommen sie sicher von der Weser in küstennahe Gebiete. Das "Taxi für den Weseraal" – also Fang, Transport und Aussetzen durch Berufsfischer – hilft dabei, die Blankaalabwanderung zu verbessern und die Fische vor schweren Verletzungen durch Wasserkraftanlagen zu schützen.

Hintergrund der Maßnahmen des Aaltaxi ist die seit Jahrzehnten rückläufige Bestandsentwicklung des Aals, die letztlich zur Verabschiedung der EG-Aal-Verordnung (Aal-VO) führte (siehe Info-Kasten). Ziel der Aal-VO ist der Aufrechterhalt einer hinreichenden Blankaalabwanderung aus den Flussgebieten.

Als möglicher Gefährdungsfaktor für den Aal im Binnenland wird auch die eingeschränkte Gewässerdurchgängigkeit diskutiert, die im Rahmen der Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) mit Blick auf alle Fischarten zu verbessern ist. Neben einer Behinderung aufsteigender Fische durch Wehre kommt in Flussgebieten wie der Weser eine Schädigung abwandernder Fische durch Wasserkraftanlagen hinzu. Solange noch keine hinreichenden Maßnahmen zur Gewässerdurchgängigkeit ergriffen werden, sind zum Schutz insbesondere abwandernder Aale andere Lösungen erforderlich.

Seit 2017 ist das "Aaltaxi Weser" im Einsatz: abwandernde Blankaale wurden durch Berufsfischer in der Weser gefangen und in küstennahe Bereiche ohne anthropogene Mortalität verbracht.

Im Zeitraum 2017 bis 2019 wurden von den Berufsfischern insgesamt 11,3 Tonnen Blankaale gefangen. Hiervon waren rund 2,6 Tonnen bereits beim Fang verletzt oder zu klein und wurden aussortiert. Die verbleibenden 8,7 Tonnen Blankaale (12.000 Blankaale) wurden in küstennahe Gewässerbereiche transportiert und dort wieder ausgesetzt. 2020 wurden nochmals 4,8 Tonnen Blankaale gefangen, von denen nach Aussortieren 3,9 Tonnen (rund 6.000 Blankaale) küstennah wieder ausgesetzt werden konnten. Außerdem erfolgten Untersuchungen zu möglichen Schädigungen durch den Fang selbst, um den Erfolg dieser Maßnahmen bewerten zu können.


Die Ergebnisse zeigen, dass das Aaltaxi Weser als Maßnahme geeignet ist, die Blankaalabwanderung unmittelbar zu verbessern und somit als Zwischenlösung bis zur Schaffung der Durchgängigkeit gemäß Wasserrahmenrichtlinie dienen kann.


Aal-Verordnung

Infolge des Rückgangs der Aalbestände wurde die Verordnung (EG) Nr. 1100/2007 erlassen (Aal-VO), die die Mitgliedstaaten zur Erstellung von Aalmanagementplänen (AMP) in den Flussgebieten gemäß EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) verpflichtet. Die AMP enthalten Maßnahmen zur Erreichung einer Mindestabwanderung von Blankaalen ins Meer, über deren Umsetzungsstand regelmäßig zu berichten ist.

In den deutschen AMP sind vor allem fischereiliche Maßnahmen aufgenommen und umgesetzt worden. Nun steht die Ergreifung außerfischereilicher Maßnahmen an, die sich im AMP Weser vor allem auf die Reduktion der durch Wasserkraftanlagen bedingten Aalsterblichkeit richtet.


Berichte zu den Arbeiten können Sie auf der Seite „Aktuelles zum Aal" finden:

Aale

Aktuelles zum Aal

Hier geht es zu aktuellen Untersuchungen rund um den Aalbestand. mehr
Aussetzen von Blankaalen aus der Mittelweser in die Nordsee   Bildrechte: LAVES/Markus Diekmann

Aussetzen von Blankaalen aus der Mittelweser in die Nordsee bei Hooksiel nach vorangegangener Akklimatisierung im Rahmen des „Aaltaxi Weser“

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