LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Vorsicht beim Kauf von Kunstschwärmen!

Infobrief des LAVES-Bieneninstituts vom 17. Februar 2022


Ein junger Mann hält einen Holzrahmen mit Bienen über eine Edelstahlkiste. Im Hintergrund ist die Bienenbeute zu sehen. aus der dieser Rahmen stammt. Bildrechte: LAVES, O. Boecking
Erstellung eines Kunstschwarmes zur Völkervermehrung

Schon jetzt, bevor die Überwinterung der Bienenvölker ganz überstanden ist, zeichnen sich in Deutschland teils erhebliche Völkerverluste ab. Diese wollen ausgeglichen werden und so kann der Kauf von Kunstschwärmen eine Option sein. Im Internet finden sich bereits jetzt zahlreiche Angebote von Kunstschwärmen für 2022 – jahreszeitlich bedingt stammen diese aus Importen.

Grundsätzlich ist die Einfuhr von Bienen als Kunstschwärme mit den entsprechenden Seuchenfreiheits- bzw. Tiergesundheitsbescheinigungen erlaubt. Ohne entsprechende Bescheinigungen ist die Einfuhr von Kunstschwärmen verboten. Ebenso sollte auf die Einfuhr verzichtet werden, wenn die Herkunft der Kunstschwärme nicht eindeutig belegt ist. Das gilt insbesondere für solche, die aus Italien stammen, da hier seit einigen Jahren der Kleine Beutenkäfer (Aethina tumida) vorkommt. Der Kleine Beutenkäfer ist nach der Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV) ein anzeigepflichtiger Vorratsschädling. Im September 2014 erfolgte der Erstnachweis dieses gebietsfremden Käfers in Europa, nämlich in Süd-Italien in der Stadt Gioia Tauro (Provinz Kalabrien). Trotz intensiver Bemühung um dessen Ausrottung, hat er sich inzwischen in der Region Kalabrien etabliert. Wenn auch die dortige Veterinärverwaltung bemüht ist, eine weitere Ausbreitung des Käfers in Italien zu verhindern, so zeigt die fortdauernde Präsenz des Käfers sieben Jahre nach dem Erstnachweis, dass dies ein schwieriges Unterfangen bleibt.

■ Importierte Kunstschwärme sind gestresst und überleben den Transport häufig nicht

Generell ist der Transport von Kunstschwärmen unter bienengerechten Bedingungen für kurze Zeit unbedenklich. Bei lange andauerndem Transporten innerhalb von Europa stresst dies jedoch die Bienen massiv. Oftmals überleben die Kunstschwärme den Transport nicht oder die verbliebene Menge überlebender Bienen reicht für einen guten Start nicht aus. Das traf in den letzten Jahren leider häufig zu und ist auch mit der Verantwortung für das Tierwohl nicht vereinbar.

■ Mit der Einfuhr von Kunstschwärmen können neue Bienen-Krankheitserreger und Schädlinge importiert werden!

Grundsätzlich besteht beim Import von Kunstschwärmen die potentielle Gefahr des Einschleppens neuer Krankheiten. Außerdem können virulentere, für die hiesigen Bienen gefährlichere Genotypen von hier bereits vorhandenen Krankheitserregern oder akarizid-resistente Varroamilben eingeschleppt werden. Auch dies spricht dagegen, Kunstschwärme aus anderen Ländern zu importieren.

Wir appellieren daher an die Imkerschaft von Importen ganz abzusehen. Bei einer Vielzahl von versierten Imkerinnen und Imkern in Deutschland kann man alljährlich deren Überschuss an Jungvölkern kaufen. Zudem sollte die Vermehrung aus dem eigenen Bestand zu den imkerlichen Fähigkeiten gehören. Welche Verfahren sich zur Erstellung von Jungvölkern eigenen haben wir im Infobrief vom 29.04.2020 (PDF, nicht barrierefrei) dargestellt. Ein oftmals sogar erheblich überteuerter Import von Kunstschwärmen ist somit überflüssig.

Leider nimmt bekanntermaßen auch der Diebstahl ganzer Bienenvölker zu, wenn es hohe Völkerverluste gibt. Wir appellieren an die Solidarität in der Imkerschaft und hoffen, dass Sie von Verlusten durch Diebstahl verschont bleiben!


Wenden Sie sich gerne an uns falls Rückfragen bestehen: poststelle.ib-ce@laves.niedersachsen.de

Tragen Sie sich in unsere Abonnentenliste ein, wenn Sie diesen Newsletter künftig per E-Mail erhalten möchten.


* Pflichtfeld
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln