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Ausbildung zum/zur Amtstierarzt/-ärztin

Das Land Niedersachsen ist eines der wenigen Bundesländer in Deutschland, welches eine umfassende Ausbildung zum/zur Amtstierarzt/-ärztin, ein sogenanntes Veterinärreferendariat, anbietet.

Die Ausbildung richtet sich nach der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den amtstierärztlichen Dienst in der Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Gesundheits- und soziale Dienste (APVO-GsozD-AmtsTA).

Voraussetzungen
Grundvoraussetzung für die Ausbildung zum/zur Amtstierarzt/-ärztin ist die tierärztliche Approbation. Berufserfahrungen in den verschiedensten Tätigkeitsfeldern der Veterinärmedizin können positiv berücksichtigt werden.

Dauer der Ausbildung
Die APVO-GsozD-AmtsTA sieht eine 24-monatige Ausbildungsdauer vor, eine Verkürzung der einzelnen Abschnitte ist jedoch durch den Nachweis von vorhergehenden tierärztlichen Tätigkeiten möglich. Die Einstellung erfolgt als Beamt/-in auf Widerruf. Während der Ausbildungsdauer werden die beamteten Tierärzte als Veterinärreferendare bezeichnet. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet mit dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung.

Ablauf und Stationen des Referendariats
Das Veterinärreferendariat lässt sich in drei berufspraktische Abschnitte und einem Fachseminar an der Tierärztlichen Hochschule gliedern.

Der Ausbildungsabschnitt 1 erfolgt im LAVES. Es werden die grundlegenden Abteilungen des LAVES durchlaufen. So findet die Ausbildung in der Abteilung 1 (Verwaltung, Organisation), der Abteilung 2 (Überwachung und Kontrolle der Lebensmittelsicherheit und der tierärztlichen Hausapotheken) sowie der Abteilung 3 (Tierseuchenbekämpfung, Task Force Veterinärwesen und Tierschutz) statt.

Des Weiteren erfolgt ein Zeitabschnitt im Lebensmittel- und Veterinärinstitut (Oldenburg oder Hannover/Braunschweig).

Der zweite Abschnitt des Referendariats findet in einer unteren Veterinärbehörde (Veterinäramt eines Landkreises in Niedersachsen) statt. In diesem Zeitraum wird das gesamte Spektrum an Tätigkeiten eines Amtstierarztes oder einer Amtstierärztin abgedeckt. Darunter zählen unter anderem verwaltungstechnische Aufgaben, Aufgaben im Bereich der Tierseuchenbekämpfung, der fleischhygiene- und lebensmittelrechtlichen Kontrolle sowie der Überwachung des Tierschutzes.

Der dritte Abschnitt des Referendariats erfolgt in der Niedersächsischen Tierseuchenkasse. In diesem Abschnitt werden innerhalb eines Monats Kenntnisse zum Aufbau und der Funktion der Niedersächsischen Tierseuchenkasse erworben.

Im dreimonatigen Fachseminar an der Tierärztlichen Hochschule Hannover werden die wissenschaftlichen und die Verwaltungskenntnisse der Referendar/-innen vertieft.

Laufbahnprüfung
Im Anschluss an die Ausbildung, mit den Abschnitten 1 bis 3 und dem Fachseminar, folgt die Laufbahnprüfung, die eine häusliche Prüfungsarbeit, eine Aufsichtsarbeit und eine mündliche Prüfung beinhaltet.

Mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung, die von dem Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) abgenommen wird, ist das Beamtenverhältnis beendet und die Ausbildung abgeschlossen.

Ausbildungsvergütung
Die Besoldung erfolgt mit dem Anwärtergrundbetrag nach A 13.

Stellenausschreibung und Ausbildungsbeginn
Eine öffentliche Ausschreibung findet zurzeit einmal jährlich statt. Es werden jedoch auch Initiativbewerbungen berücksichtigt, die zwischen den einzelnen Bewerbungsverfahren eingereicht werden.

Das Veterinärreferendariat beginnt fortlaufend je nach Kapazität der vorhandenen Stellen. Einen festen Einstellungstermin gibt es nicht.

Ansprechpartner

Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
z.H. Britta Westerholt
Postfach 39 49
26029 Oldenburg
Tel.: 0441/57026-251

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Datenschutzbeauftragter des
Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
datenschutz@laves.niedersachsen.de



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