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3.c) Betriebsinspektion

Gemäß den Bestimmungen der Verordnungen (EG) Nr. 178/2002, 852/2004 und 853/2004 erfolgt eine Betriebsinspektion einschl. Umgebung, Räumlichkeiten, Büros, Einrichtungen, Anlagen, Bedarfsgegenstände, Ausgangsstoffe, Zutaten, Behandlungsstoffe, halbfertigen und fertigen Lebensmitteln zur Abnahme der Betriebsstätte. Diese wird von einem veterinärmedizinischen Sachverständigen des LAVES unter Beteiligung des zuständigen Lebensmittelüberwachungsamtes durchgeführt.

Folgende Unterlagen sind bei dieser Betriebsinspektion im Rahmen eines Zulassungsverfahrens vorzulegen:

  • Genehmigungen nach gewerbe-, immissionsschutz- und baurechtlichen Bestimmungen
  • Wasserversorgungs- und Abwasserentsorgungsplan (farbige Unterscheidung) mit Bodenabflüssen unter Berücksichtigung der

Wasserzapfstellen (fortlaufende Nummerierung, damit jeweilige Zapfstellennummer auf dem entsprechenden Wasserentnahme- bzw. Untersuchungsprotokollen berücksichtigt werden kann) und der

installierten Handwasch- und Desinfektionseinrichtungen der ggf. diesbezüglich vorhandenen bzw. geplanten Blindanschlüsse.

  • Nachweis der Trinkwasserqualität (mikrobiologische und physikalisch-chemische Untersuchungen nach der TrinkwV 2001 (3)) durch zugelassenes Trinkwasseruntersuchungslabor
  • Angaben zur Temperaturregistrierung unter Berücksichtigung der jeweils angeschlossenen Räumlichkeiten / Gerätschaften mit Angabe der jeweils vorgesehenen Temperaturen.
  • Wartungspläne für Geräte, Maschinen und Einrichtungsgegenstände
  • Organigramm und aktuelle Personalübersicht
  • Eine detaillierte Beschreibung der Personalhygiene sowie der Reinigung und Desinfektion der Betriebsstätte mit:

Auflistung der verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel (oder -verfahren), ihrer Anwendungskonzentration und Einwirkdauer sowie den Sicherheitsdatenblättern der verwendeten Reinigungs- und Desinfektionsmittel

einer Beschreibung des Reinigungs- bzw. Desinfektionsablaufes für die verschiedenen Produktionsbereiche,

einem Reinigungsplan und

einem Plan zur Überprüfung des Erfolges (optisch und mikrobiologisch)

  • Angaben zur Gesundheitsüberwachung nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Plan für die systematische Bekämpfung von Schädlingen, unterteilt nach der Art des Ungeziefers, den jeweiligen Bekämpfungsmitteln (Auflistung) und Bekämpfungsverfahren sowie Beköderungsplan einschließlich der Dokumentation über die Durchführung des Plans
  • Dokumentation der Abfallbeseitigung sowie der Beseitigung der tierischen Materialien, die nicht zum Genuss für den Menschen geeignet bzw. vorgesehen sind (Nachweise über die ordnungsgemäße Entsorgung nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002
  • Angaben zum Wareneingangs- bzw. -ausgangsverzeichnis
  • Angaben zur Wareneingans- und ausgangskontrolle / Rohwaren- und Produktspezifikation
  • Ein detailliertes HACCP-Konzept (in Anlehnung an die Entscheidung 94/356/EG und Art. 5 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004)
  • Angaben zur Eigenkontrolle (Probenahme, Untersuchungsparameter und Untersuchungsergebnisse)
  • Angaben zur Dokumentation und zu vorgesehenen Maßnahmen bei Beanstandungen

Retourenplan

Havarieplan

Krisenmanagementsystem

Darlegung der Rückverfolgbarkeit

Nach Durchführung der Betriebskontrolle werden die Ergebnisse dem Antragsteller in einem Zulassungsbescheid mitgeteilt.

Lebensmittelkontrolleure überprüfen Lebensmittelunternehmen wie z. B. Eiaufschlagbetriebe

Es wird z. B. geprüft, ob ein Eiaufschlagbetrieb die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.

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