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Pflanzenschutzmittelrückstände in Kartoffeln

Im Jahr 2016 wurden insgesamt 60 Kartoffelproben, hauptsächlich von niedersächsischen Erzeugern, auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. Bei acht Proben handelt es sich um Erzeugnisse aus ökologischem Landbau. In 37 % der Kartoffeln konnten keine Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen werden.


Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg des LAVES wurden im Jahr 2016 insgesamt 60 Kartoffelproben, davon acht Proben aus ökologischem Landbau, auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. 57 Proben stammten aus Deutschland, davon 84 % von niedersächsischen Erzeugern. Drei weitere Proben kamen aus Frankreich. Die Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen sind in Abbildung 1 zusammengefasst.


Abbildung 1   Bildrechte: © LAVES, Renate Henrichs
Abbildung 1: Ergebniszusammenfassung der Kartoffelproben; berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

22 (37%) untersuchte Kartoffelproben, darunter sieben Proben aus ökologischem Landbau, enthielten keine nachweisbaren Pflanzenschutzmittelrückstände.

Abbildung 2   Bildrechte: © LAVES, Renate Henrichs
Abbildung 2: Rückstände in den Kartoffelproben, berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

20 Kartoffelproben enthielten je Probe jeweils ein Rückstand, 12 enthielten zwei, bei fünf Proben wurden je drei Rückstände und bei lediglich einer Probe wurden fünf verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen (siehe Abbildung 2). Bei 42 % der nachgewiesenen Wirkstoffe lagen die ermittelten Gehalte unterhalb der jeweiligen Bestimmungsgrenze.

Abbildung 3   Bildrechte: © LAVES, Renate Henrichs
Abbildung 3: Häufigkeit nachgewiesener Pflanzenschutzmittelrückstände in Kartoffeln, berücksichtigt sind Proben mit Rückstandsgehalten über 0,005 mg/kg für den jeweiligen Wirkstoff.

Die Häufigkeit der nachgewiesenen Wirkstoffe ist in Abbildung 3 dargestellt. In 38 Proben wurden insgesamt 12 verschiedene Wirkstoffe nachgewiesen. In 15 Proben wurde das Fungizid Propamocarb festgestellt, davon lagen bei sechs Proben die Gehalte unter der Bestimmungsgrenze. Bei den 22 Chlorpropham-Befunden handelt es sich, bis auf zwei Ausnahmen, nur um sehr geringe Gehalte. In einer Kartoffelprobe aus ökologischem Landbau wurde in geringfügiger Menge der Wirkstoff Chlorpropham nachgewiesen. Dies könnte durch eine Kontamination bei der Abpackung erfolgt sein. Chlorpropham soll die Auskeimung der eingelagerten Kartoffeln verhindern. Es darf nur gewerbsmäßig verwendet werden, z. B. in Betrieben mit Lagerhaltung. Die gewerbliche Anwendung von Chlorpropham muss mit der Angabe „nach der Ernte behandelt" kenntlich gemacht werden.

Fazit:

Es wurden Kartoffeln untersucht, die zum Direktverzehr und zur Weiterverarbeitung vorgesehen waren. Insgesamt handelt es sich bei Kartoffeln um ein Erzeugnis, das geringe Pflanzenschutzmittelrückstände enthält.

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