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Nikotin in Ei und Eiprodukten – ersetzt das morgendliche Frühstücksei die Zigarette?

Nikotin darf als Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmittel seit dem 14. Dezember 2003 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Demnach dürfen Ei und Eiprodukte kein Nikotin enthalten.

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES untersucht stichprobenartig Ei und Eiprodukte auf ihren Gehalt an Nikotin.


Problematik

Nikotin ist das Hauptalkaloid der Tabakpflanze Nicotiana tabacum. Der Stoff ist vorrangig in Zigarettenrauch enthalten, wird arzneilich auch in Nikotinkaugummis und Nikotinpflastern zur Raucherentwöhnung verwendet. Natürlicherweise kommt Nikotin in geringen Gehalten in Nachtschattengewächsen wie Kartoffeln, Tomaten und Auberginen vor.

Schon zu Beginn des chemischen Pflanzenschutzes im 18. Jahrhundert wurde Nikotin auf Grund der starken Giftwirkung als Schädlingsbekämpfungsmittel eingesetzt. Obwohl Nikotin für Pflanzen gut verträglich und biologisch gut abbaubar ist, wird es in der Landwirtschaft seit Beginn der 80er Jahre nicht mehr verwendet, da es bei den ausbringenden Landwirten in den damals verwendeten hohen Dosierungen zu Vergiftungen führte.

In Ausnahmefällen und mit Sondergenehmigung konnte Nikotin als Desinfektionsmittel in der Tierhaltung eingesetzt werden. Die Anwendung darf jedoch nur im leeren Stall zur Desinfektion der Flächen erfolgen.

1996 und 2006 wurde nikotinhaltiges Desinfektionsmittel zur Bekämpfung der roten Vogelmilbe in der Landwirtschaft, insbesondere in der Geflügelproduktion eingesetzt. Eine unsachgemäße Anwendung führte damals zu einer erheblichen Belastung von Ei und Eiprodukten mit Nikotin.


Verbraucherrisiko

In hohen Konzentrationen verursacht Nikotin in erster Linie Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit und Erbrechen. In höheren Dosen wirkt es lähmend und kann zum Tode führen. Für den Erwachsenen wird die tödliche Menge auf 30 - 60 mg Nikotin geschätzt, das entspricht einer Dosis von 0,5 – 1,0 mg/kg Körpergewicht. Für Säuglinge werden bereits 10 mg Nikotin, dem durchschnittlichen Gehalt einer Zigarette, als lebensbedrohlich betrachtet. Im Zusammenhang mit Rückständen in Eiern hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) eine Risikoabschätzung vorgenommen. Demnach stellt der vorübergehende Verzehr von Eiern bzw. Eiprodukten, die mit Nikotin im Bereich von 3 bis 300 μg Nikotin je Kilogramm Vollei belastet sind, keine Gesundheitsgefahr für die Verbraucher dar. Die Aufnahme von Nikotin durch den Verzehr von mit 300 μg/kg belasteten Eiern würde unterhalb der durchschnittlichen täglichen Nikotinaufnahme eines nichtrauchenden Passivrauchers liegen.


Rechtliche Regelungen

Nikotin darf als Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmittel seit dem 14. Dezember 2003 nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Demnach dürfen Ei und Eiprodukte kein Nikotin enthalten.


Analytik

Nikotin und der Hauptmetabolit Cotinin werden mit einem geeigneten Lösungsmittel aus dem zu untersuchenden Lebensmittel extrahiert. Eine anschließende Aufreinigung über eine Festphase führt zu sauberen und aufkonzentrierteren Extrakten, die dann der Messung mittels LC-MS/MS unterzogen werden.


Untersuchungsergebnisse des LAVES

Am Lebensmittelinstitut Braunschweig/Hannover (Standort Braunschweig) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) wurden in den Jahren 2013-2015 im Fachbereich für Analytik organischer Stoffe und Kontaminanten 39 Proben auf Nikotin und den Metaboliten Cotinin untersucht. Bei den Proben handelte es sich um Hühnereier, Vollei (getrocknet, flüssig), Eidotter (getrocknet, flüssig) und Eiklar (getrocknet, flüssig). In allen untersuchten Proben waren Nikotin und Cotinin erfreulicherweise nicht nachweisbar (Nachweisgrenze 3 bzw. 1 µg/kg). Im Jahr 2016 wurden außerdem vier Wachteleierproben auf Nikotin untersucht. Auch hier konnte keine Kontamination festgestellt werden.

Die stichprobenartige Routinekontrolle zeigt, dass Ei und Eiprodukte derzeit nicht mit Nikotin belastet sind. Folglich lässt sich die eingangs gestellte Frage „Ersetzt das morgendliche Frühstücksei die Zigarette?“ eindeutig mit „Nein“ beantworten. Der regelmäßige Untersuchungsturnus wird dennoch weiterhin beibehalten.


Quellen

Keine Gesundheitsgefahr durch Nikotinspuren im Hühnerei Aktualisierte Gesundheitliche Bewertung* Nr. 006/2008 des BfR vom 7. April 2006

Ergebnisse des Nationalen Rückstandskontrollplans für Lebensmittel tierischen Ursprungs 2006, Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), 12.Oktober 2007

Ei Bildrechte: © Robert Neumann - Fotolia.com
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