Trocken, aber oho! – Getrocknetes Obst unter der Lupe
LAVES untersucht Trockenfrüchte auf Schädlingsbefall, Schwefeldioxid, Rückstände von Pflanzenschutzmittteln und Schimmelpilzfgifte
Trockenfrüchte sind frische Früchte, denen durch Trocknung das Wasser entzogen wurde. Der Restwassergehalt in getrockneten Früchten variiert je nach Produkt zwischen etwa 10 und 25 Prozent. Trockenfrüchte, die einen höheren Wassergehalt, als in den Produktbeschreibungen der Leitsätze für Obsterzeugnisse angegeben, aufweisen, werden entsprechend gekennzeichnet mit Hinweisen wie „soft“ oder „essfertig“. Diese Früchte werden üblicherweise durch Pasteurisierung oder den Zusatz von Konservierungsstoffen haltbar gemacht.
Über die Leitsätze des Deutschen Lebensmittelbuches für Obsterzeugnisse hinaus gibt es für Trockenfrüchte noch diverse Handelsnormen in denen Beschaffenheitsmerkmale festgelegt sind.
Untersuchungsergebnisse des LAVES
Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Hannover/Braunschweig des LAVES hat im Jahr 2024 getrocknetes Obst auf Schädlingsbefall, Schwefeldioxid, Pestizid-Rückstände oder Mykotoxine (Schimmelpilzgifte) geprüft.
Untersucht wurden 21 Proben Aprikosen, 39 Proben Weinbeeren (Rosinen, Sultaninen und Korinthen), 35 Proben Datteln, 20 Proben Feigen sowie einige Proben Gojibeeren, Pflaumen, Mangos, Cranberries und Apfelchips.
Trockenfrüchte mit Milben, Motten und Co. befallen?
Für einzelne Trockenfrüchte sind zulässige Anteile an Fehlern und Fremdbestandteilen in den Leitsätzen für Obsterzeugnisse festgelegt. Lebende Schädlinge wie Milben sind jedoch nicht erlaubt. Ingesamt 35 Proben wurden auf Schädlingsbefall und Schäden durch Schädlinge untersucht. Eine Probe getrocknete Aprikosen wurde wegen Milbenbefalls als nicht zum Verzehr geeignet eingestuft. Zwei Dattelproben wiesen Schimmelbefall und über die gewährte Toleranz hinausgehende Anteile an Datteln mit Schäden durch Insekten auf.
Schwefeldioxid aufgrund seines allergenen Potentials kennzeichnungspflichtig
Zur Farb-Stabilisierung werden helle Trockenfrüchte oft geschwefelt. Schwefeldioxid beziehungsweise Sulfit ist hinsichtlich seines allergenen Potentials kennzeichnungspflichtig bei Gehalten von mehr als 10 mg/kg beziehungsweise mg/l. Eine Aufführung des Schwefelungsmittels ist daher im Zutatenverzeichnis von vorverpackten Lebensmitteln erforderlich. Eine fehlende Allergen-Kennzeichnung von Schwefeldioxid beziehungsweise der Sulfite ist insbesondere für empfindliche Gruppen wie Allergiker, Asthma- und Rhinitispatienten als akutes gesundheitliches Risiko zu bewerten. Lebensmittel, die unverpackt zum Verkauf angeboten werden, dürfen ebenfalls nur mit entsprechender Kenntlichmachung abgegeben werden
Ingesamt 33 Proben wurden auf Schwefeldioxid untersucht. In einer Probe getrocknete Aprikosen wurde die zugelassene Höchstmenge überschritten. Weiterhin wurden nicht deklarierte Zusätze von Schwefeldioxid in einer Aprikose sowie zwei Proben Sultaninen festgestellt.
Trockenfrüchten mit Schimmelpilzgiften belastet?
Auf Schimmelpilzgifte, auch Mykotoxine genannt, wurden insgesamt 37 Proben untersucht. Lediglich in einer Probe Apfelchips wurde der zulässige Höchstgehalt an Patulin gesichert überschritten.
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Trockenfrüchten?
Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen von Pestiziden konnten in keiner der insgesamt 16 auf Rückstände untersuchten Proben Trockenfrüchte analysiert werden.
Tipps zur Lagerung von Trockenfrüchten:
- Bundeszentrum für Ernährung (BzfE): Getrocknete Leckereien – Obst und Gemüse durch Dörren haltbar machen
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