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Nahrungsergänzungsmittel - gesund und sicher?

Immer mehr Nahrungsergänzungsmittel enthalten Pflanzenextrakte


Zusammensetzung mit verschiedenen Nahrungsergänzungsmitteln   Bildrechte: © monticellllo - fotolia.com
Nahrungsergänzungsmittel – bunt und gesund?

Vitamin C und Magnesium sind seit Jahren die Verkaufsschlager unter den Nahrungsergänzungsmitteln. Doch nicht nur Vitamine und Mineralstoffe sind bei den Konsumenten beliebt. Immer mehr Produkte enthalten „sonstige Stoffe“, insbesondere Pflanzenextrakte mit exotischen Namen wie Ashwaganda, Maca und Co.

Doch sind alle diese Stoffe zur Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln zugelassen? Und ist deren Einnahme wirklich sinnvoll?

Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, keine Arzneimittel!

Nahrungsergänzungsmittel sind gemäß Definition dazu bestimmt, die allgemeine Ernährung zu ergänzen. Sie sind ein Konzentrat von Vitaminen, Mineralstoffen oder sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer oder physiologischer Wirkung (§ 1 Nahrungsergänzungsmittelverordnung (NemV). In bestimmten Lebensumständen (zum Beispiel Folsäure in der Schwangerschaft) oder bei einem nachgewiesenen Mangel an einem Vitamin oder Mineralstoff (etwa Vitamin-D-Mangel) kann es sinnvoll sein, darauf zurückzugreifen. Bei Nahrungsergänzungsmitteln mit pflanzlichen Stoffen, den sogenannten Botanicals, sollte abgewogen werden, ob eine Einnahme tatsächlich notwendig oder sinnvoll ist. Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, keine Arzneimittel – und dürfen auch nicht den Anschein erwecken.

Keine Zulassungspflicht für Nahrungsergänzungsmittel!

Nahrungsergänzungsmittel müssen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) angezeigt werden, bevor sie auf den Markt kommen. Das BVL nimmt keine Bewertung, Prüfung oder Zulassung vor, sondern leitet diese Anzeigen an die für die Lebensmittelüberwachung zuständigen Behörden der Länder weiter.

Die Lebensmittelunternehmen verantworten die Einhaltung der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen und die gesundheitliche Unbedenklichkeit der Nahrungsergänzungsmittel. Insbesondere hinsichtlich Botanicals muss der Hersteller prüfen, ob es sich um ein neuartiges Lebensmittel handelt. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten im Zweifel direkt beim Hersteller anfragen, ob eine Zulassung für bestimmte Stoffe besteht.

Auch bei der Werbung für Nahrungsergänzungsmittel ist Vorsicht geboten. Hier darf nicht der Eindruck erweckt werden, dass eine ausgewogene Ernährung zur Nährstoffversorgung nicht ausreichend wäre. Gesundheitsbezogene Aussagen müssen nach der „Health-Claims-Verordnung“ zulässig und wissenschaftlich haltbar sein. Krankheitsbezogene Aussagen, zum Beispiel ein Präparat helfe gegen Diabetes oder dabei, Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder bestimmte Krebsarten zu verhindern, dürfen generell nicht getätigt werden.

Trend: Weiterhin ansteigend!

Die Zahl der Erstanzeigen in Niedersachsen hat sich in den letzten fünf Jahren mehr als verdoppelt. Diesen Trend sieht man auf dem gesamten deutschen Markt.
Zeilendiagramm der Nahrungsergänzungsmittel-Anzeigen in den Jahren 2017 bis 2022. Die Zahl der Erstanzeigen hat sich in den letzten fünf Jahren verdoppelt. Bildrechte: © LAVES/ML

Die Lebensmittelüberwachung in Niedersachsen prüft risikoorientiert bei amtlichen Probenahmen die Zusammensetzung und Kennzeichnung der Nahrungsergänzungsmittel, die sich auf dem Markt befinden. Die steigende Zahl der Erstanzeigen macht deutlich, dass nicht alle Nahrungsergänzungsmittel tatsächlich kontrolliert werden können. Den Verbraucherinnen und Verbrauchern wird dringend empfohlen, insbesondere Nahrungsergänzungsmittel mit sonstigen Stoffen kritisch zu hinterfragen.

Wie die nachfolgende Abbildung zeigt, führt ein großer Teil der Untersuchungen von Nahrungsergänzungsmitteln zu Beanstandungen. Die Hauptbeanstandungsgründe sind
neben sonstigen irreführenden Angaben und allgemeinen
Kennzeichnungsmängeln vor allem:
  • Enthält (ein) nicht zugelassene(s) neuartige(s) Lebensmittel
  • Kennzeichnung enthält unzulässige gesundheits- oder krankheitsbezogene Angaben
Zeilendiagramm der Probezahlen und Beanstandungen zu Nahrungsergänzungsmittel in den Jahren 2017 bis 2022. Beanstandungen im Jahr 2017: 52 %, im Jahr 2018: 40 %, im Jahr 2019: 43 %, im Jahr 2020: 52 %, im Jahr 2021: 64 % Bildrechte: © LAVES/ML
2022 wurden in Deutschland 241 Millionen Packungen Nahrungsergänzungsmittel verkauft, 28 Millionen Packungen mehr als noch 2017. Der Umsatz der Branche stieg in den letzten sechs Jahren von 1,3 um mehr als 37 Prozent auf 1,8 Milliarden Euro. Weitere Informationen dazu: Lebensmittelverband Deutschland
Nahrungsergänzungsmittel und Pflanzenteile Bildrechte: JPC-PROD - Fotolia.com

Nahrungsergänzungsmittel mit Pflanzen und Pflanzenextrakten

Aus allen Teilen der Welt sind mittlerweile Nahrungsergänzungsmittel aus Pflanzen-, Algen-, Pilzen- oder Flechtenextrakten (sogenannte Botanicals) im Supermarkt und besonders über das Internet leicht zugänglich geworden. Die Beurteilung solcher Produkte ist für die Überwachung schwierig und komplex. mehr
Nahrungsergänzungsmittel Bildrechte: © monticellllo - Fotolia.com

Lebensmittel oder Arzneimittel?

In den letzten Jahren ist der Markt für angreicherte Lebensmittel, Nahrungsergänzungen, Wellness Food etc. immer weiter gewachsen. Diätetische Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke und Nahrungsergänzungsmittel sind Produkte, die sich mitunter kaum noch von Arzneimitteln unterscheiden. mehr

Neuartige Lebensmittel

Neuartige Lebensmittel sind solche, die vor dem 15. Mai 1997 nicht in nennenswertem Umfang in der Europäischen Union (EU) verzehrt wurden. Sie müssen von der EU zugelassen werden. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Vor allem bei nicht zugelassenen neuartigen Lebensmitteln kann somit eine Gesundheitsgefährdung nicht ausgeschlossen werden.

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„mikroco-wissen.de“ informiert über Vitamine, Mineralstoffe und Co.

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