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Wieviel Zucker steckt in Erfrischungsgetränken?

LAVES untersucht Erfrischungsgetränke auf Zuckergehalt und Nährwertkennzeichnung


Getränkedosen stehen in Zuckerwürfeln Bildrechte: ©airborne77 - stock.adobe.com

Zucker ist ein wichtiger Energielieferant in der Ernährung. Die Referenzmenge für einen durchschnittlichen Erwachsenen beträgt 90 g pro Tag. Bei einem langfristig erhöhten Konsum und einer dadurch unausgewogenen Ernährung wird Zucker ernährungsmedizinisch als verantwortlich für die Zunahme von Zivilisationskrankheiten angesehen. Die WHO (Weltgesundheitsorganisation, World Health Organization) empfiehlt in der täglichen Ernährung eine deutliche Reduzierung der Zuckeraufnahme für Kinder und Erwachsene, um das Risiko einer Erkrankung an Diabetes mellitus Typ 2 zu senken.

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke e.V. eine nationale Reduktions- und Innovationsstrategie entwickelt1). Danach wird angestrebt, auf das gesamte Portfolio der Erfrischungsgetränke eine Brennwertreduktion von 15 Prozent bis zum Jahre 2025 umzusetzen.

Doch wie hoch sind aktuell die Zuckergehalte in den Erfrischungsgetränken und wie kann der Verbraucher beziehungsweise die Verbraucherin den Zuckergehalt der Getränke erkennen?

Alkoholfreie Erfrischungsgetränke zeichnen sich durch einen süßen, aromatischen Geschmack aus und sollen in erster Linie den Durst löschen. Abzugrenzen sind diese Getränke auf der einen Seite von den Wässern, wie natürliches Mineralwasser, Quell- und Tafelwasser, die keinen Geschmack aufweisen und auf der anderen Seite von den Frucht- und Gemüsesäften und -nektaren, bei deren Verzehr die Zufuhr von natürlichen Fruchtinhaltsstoffe, wie zum Beispiel die sekundären Pflanzeninhaltstoffe im Vordergrund stehen.

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden im LAVES im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Hannover/Braunschweig am Standort Braunschweig circa 500 Erfrischungsgetränke pro Jahr untersucht. Ein Untersuchungsschwerpunkt liegt in der Ermittlung des Zuckergehaltes dieser Getränke und Überprüfung der Nährwertkennzeichnung. Die Proben werden von den kommunalen Behörden risikoorientiert bei ansässigen Herstellern, im Handel und der Gastronomie entnommen. Bei den dargestellten Ergebnissen handelt es sich somit nicht um eine systematische Marktanalyse, sondern um die Ergebnisse der nach dem Stichprobenprinzip zur Untersuchung eingereichten Proben. Prozentuale Anteile am Markt können davon nicht abgeleitet werden.

Das Probenkontingent (n= Anzahl der Proben im Jahr 2019) setzte sich aus Fruchtsaftgetränken (n=38), Limonaden (Cola-, Kräuter-, Orangen-, Zitronen-,Bitter Lemon) (n=144), Brausen (n=22), Energydrinks (n=46), Malzgetränke (n=30), Fruchtsaftschorlen (n=59) und Mineralwasser mit Frucht und/oder Aroma (n=30) zusammen. Darüber hinaus bildeten weitere Erfrischungsgetränke unterschiedlichster Zusammensetzung wie Eistee-Getränke, Getränke mit einem Gemüseanteil beziehungsweise mit einem Zusatz von alkoholfreiem Bier oder mit Vitamin- und Mineralstoffzusätzen einen nicht unerheblichen Teil des Probenkontingentes (n=96).

Da der gesamte Bereich der Erfrischungsgetränke zur Untersuchung vorlag, zeigen die Ergebnisse einen guten Überblick über die Zuckergehalte. Von den zur Untersuchung eingereichten Proben waren 83 brennwertvermindert und enthielten Süßungsmittel. In Abbildung eins sind die Zuckergehalte der zuckergesüßten Erzeugnisse und der Medianwert (rote Markierung) in Gramm je Liter auszugsweise dargestellt. Der Medianwert ist ein statistischer errechneter Mittelwert, der die Ergebnisse der Probenanzahl in zwei Hälften teilt. In der einen Hälfte sind die Werte nicht größer und in der anderen nicht kleiner als der Mittelwert.

Abbildung 1: Zuckergehalt in g/L in Erfrischungsgetränken   Bildrechte: LVI BS/H FB 31 (Dr. de Wreede) 2021
Abbildung 1: Zuckergehalt in g/L in Erfrischungsgetränken

In einem weiteren Projekt wurde der Zuckergehalt von Getränken untersucht, die durch die Gestaltung der Verpackungen speziell an die Zielgruppe Kinder gerichtet sind. Diese Verpackungen zeichnen sich durch besonders bunte Abbildungen von Comicfiguren und anderen aktuellen Helden aus Filmen und Fernsehsendungen aus. Es handelt sich hier überwiegend um Mehrfruchtsaftgetränke, teilweise mit einem Gemüsesaftanteil und Zusätzen von Vitaminen und Mineralstoffen. Sechs der 29 Proben waren mit Süßstoffen gesüßt. Der Median der zuckergesüßten Erzeugnisse (n=23) liegt mit 81,5 g/L in etwa in dem Bereich der Fruchtsaftgetränke.

Um Veränderungen der Zusammensetzung der Getränke zu erkennen, wurden beispielhaft die Zuckergehalte in zuckergesüßten Colalimonaden der Jahre 2015 bis 2021 verglichen. In Abbildung zwei sind die Ergebnisse zusammengestellt. Die Darstellung des Medianwertes (rote Linie) lässt einen positiven Trend hin zu etwas geringeren Zuckergehalten erkennen.
Abbildung 2: Zuckergehalt in g/L in zuckergesüßten Cola-Limonaden in den Jahren 2015 bis 2019. Die Darstellung des Medianwertes (rote Linie) lässt einen positiven Trend hin zu etwas geringeren Zuckergehalten erkennen.   Bildrechte: LVI BS/H FB 31 (Dr. de Wreede) 2021
Abbildung 2: Zuckergehalt in g/L in zuckergesüßten Cola-Limonaden in den Jahren 2015 bis 2021
Gemäß den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über Lebensmittelzusatzstoffe ist der Zusatz von Süßungsmitteln zu Erfrischungsgetränken bis zu einer jeweiligen Höchstmenge zulässig, wenn es sich um ein Erzeugnis handelt, dem kein Zucker zugesetzt wurde oder wenn es sich um ein brennwertvermindertes Erzeugnis handelt. Eine Brennwertverminderung liegt vor, wenn das Lebensmittel einen um 30 Prozent geringeren Brennwert aufweist als das vergleichbare oder ursprüngliche Lebensmittel. Zu den gebräuchlichen Süßungsmitteln zählen Saccharin, Cyclamat, Acesulfam-K, Aspartam, Sucralose und die Steviolglycoside, die den Getränken einzeln oder in unterschiedlichen Kombinationen zugesetzt werden können. Alle Süßungsmittel sind im Zutatenverzeichnis aufzuführen. Zusätzlich muss bei diesen Getränken die Bezeichnung des Lebensmittels ergänzt werden um die Angabe „… mit Süßungsmittel(n)“ oder „…mit Zucker(n) und Süßungsmittel(n)“. Diese Angaben müssen auch bei loser Abgabe auf einem Schild an der Ware oder auf der Getränkekarte aufgeführt werden, so dass der Verbraucher diese Erzeugnisse sofort erkennen kann. Bei Getränken mit einem Zuckergehalt von bis zu 5g pro Liter (entspricht 0,5g / 100 ml) darf mit der Angabe „zuckerfrei“ geworben werden. Entsprechend hoch ist der Anteil der Proben in diesem Bereich (siehe Abbildung drei am Beispiel von Limonaden). Weiterhin ist erkennbar, dass auch die süßstoffgesüßten Erzeugnisse deutlich unterschiedliche Zuckergehalte aufweisen können.
Abbildung 3: Zuckergehalt in g/L in Limonaden. Bei Getränken mit einem Zuckergehalt von bis zu 5g pro Liter (entspricht 0,5g / 100 ml) darf mit der Angabe „zuckerfrei“ geworben werden. Entsprechend hoch ist der Anteil der Proben in diesem Bereich.   Bildrechte: LVI BS/H FB 31 (Dr. de Wreede) 2021
Abbildung 3: Zuckergehalt in g/L in Limonaden

Erfreulicher Weise stimmte der deklarierte Zuckergehalt in allen untersuchten Proben im Rahmen der zulässigen Toleranz mit dem nachweisbaren Gehalt überein. Die Überprüfung der Süßstoffzusätze ergab ebenfalls keine Höchstmengenüberschreitung. Gemäß den Rechtsvorschriften muss auf jeder Getränkeverpackung eine Nährwerttabelle aufgeführt werden. Hier muss an fünfter Position, unterhalb der Kohlenhydrate, der Gehalt an Zucker in Gramm pro 100 ml aufgeführt werden. Die Reihenfolge ist vorgeschrieben, sodass der Verbraucher sich auf einen Blick über den Zuckergehalt informieren kann. Zusätzlich kann der Gehalt pro Portion aufgeführt werden, sofern die Portionsgröße und die Anzahl der in der Packung enthaltenen Portionen angegeben sind. Anhand der deklarierten Gehalte kann sich der Verbraucher einen Überblick verschaffen, wie viel Zucker er mit den Getränken zu sich nimmt.

Um eine Reduzierung des Zuckerkonsums in der Ernährung zu erzielen, müssen nicht nur Getränke mit einem geringeren Gehalt an Zucker hergestellt werden. Auch der Verbraucher muss seine Trinkgewohnheiten dahingehend ändern, dass er seinen Durst auch mit Erzeugnissen löscht, die keine Zucker (wie zum Beispiel Wasser) oder weniger Zucker enthalten. Ziel muss es sein, eine Verbesserung der Ernährungskompetenz der Verbraucher und Verbraucherinnen zu bewirken.

Weitere Untersuchungen in den kommenden Jahren werden zeigen, ob das angestrebte Ziel einer Brennwertreduktion von 15 Prozent auf das gesamte Portfolio der Erfrischungsgetränke bis zum Jahre 2025 von Seiten der Hersteller erreicht wird.

1Wafg-Beitrag zum runden Tisch von Bundesministerin Julia Klöckner zur „Nationalen Reduktions- und Innovationsstrategie“ der Bundesregierung

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