LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Untersuchung von knallbunten Slush-Ice-Getränken – sichere Erfrischung?

LAVES untersucht Slush-Ice-Getränke auf Glycerin sowie die Verwendung weiterer Zusatzstoffe


Gefrorene Frucht-Slush-Getränke in Plastikbechern zum Mitnehmen mit Deckel und Trinkhalmen, die auf einer kalten Metalloberfläche mit verstreuten Eiswürfeln kühlen Bildrechte: © exclusive-design - stock.adobe.com
Frozen Fruit Slush Drinks in Plastikbechern

„Slush-Ice“ – das sind knallbunte, halbgefrorene Erfrischungsgetränke, die direkt in den Verkaufsstellen in speziellen Maschinen durch Verdünnen von Getränke-Sirup mit Wasser hergestellt werden. Der „Slush-Effekt“ der feinen Kristallbildung und verzögerten Entmischung beim Auftauen wird durch Zucker oder bei zuckerfreien Varianten zum Beispiel durch den Lebensmittelzusatzstoff Glycerin erreicht.

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Hannover/Braunschweig des LAVES untersucht Slush-Ice-Getränke auf Glycerin sowie die Verwendung weiterer Zusatzstoffe.

Glycerin als Lebensmittelzusatzstoff

Für Lebensmittelzusatzstoffe besteht ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Die Zulassung von Zusatzstoffen und Festlegung von Höchstmengen erfolgt unter Berücksichtigung einer Sicherheitsbewertung. Glycerin (E 422) ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zu technologischen Zwecken in aromatisierten Getränken „quantum satis“ zugelassen – heißt, eine numerische Höchstmenge ist nicht festgelegt. Die Stoffe sind jedoch gemäß der guten Herstellungspraxis nur in der Menge zu verwenden, die erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen und unter der Voraussetzung, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irregeführt werden.

Glycerin als Zusatzstoff wurde durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA - European Food Safety Authority) im Jahr 2017 bewertet: Re‐evaluation of glycerol (E 422) as a food additive - - 2017 - EFSA Journal - Wiley Online Library

Bisher wurde für den Lebensmittelzusatzstoff Glycerin kein Wert für eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI), bei dessen Einhaltung gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind, festgelegt.

Messkolben Bildrechte: © LAVES
Messkolben

Untersuchungsergebnisse des LAVES 2024

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Hannover/Braunschweig am Standort Braunschweig hat im Jahr 2024 insgesamt 25 Proben von Slush-Ice-Getränken aus Slush-Ice-Maschinen schwerpunktmäßig auf Glycerin sowie die Verwendung weiterer Zusatzstoffe untersucht.

Auslöser für Untersuchungen auf Glycerin waren Berichte über gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Kleinkindern, die mit dem Verzehr von Slush-Ice in Verbindung gebracht wurden.

Bei neun zuckerfreien Proben wurden Gehalte an Glycerin in den Bereichen von 40-50 g/l (zweimal) und 74-105 g/l (sechsmal) ermittelt. Bei einer weiteren Probe mit einem Gehalt von 142 g/l lag eine falsche Verdünnung des Sirups vor.

Die Hersteller wurden aufgefordert darzulegen, inwiefern die nachweisbare Menge an Glycerin erforderlich ist, um die gewünschte technologische Wirkung zu erzielen.

Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung Anfang 2025

Im Februar 2025 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) in seiner Stellungnahme 004/2025 Glyceringehalte in Slush-Ice-Getränken im Hinblick auf gesundheitliche Risiken bewertet: Glycerin in Slush-Ice-Getränken kann unerwünschte gesundheitliche Wirkungen hervorrufen.

Zudem wurden die Fragen und Antworten „Slush-Ice-Getränke mit Glycerin: Erfrischung kann unerwünschte gesundheitliche Folgen haben erstellt: Slush-Ice-Getränke mit Glycerin: Erfrischung kann unerwünschte gesundheitliche Folgen haben (Stand 27.06.2025).

Beschrieben ist der Einsatz von Glycerin zu therapeutischen Zwecken zur Senkung des Hirndrucks. Für die gesundheitliche Bewertung von Glycerin wurde die geringste therapeutisch wirksame Dosis von 250 Milligramm (mg) pro Kilogramm (kg) Körpergewicht (KG) herangezogen.

Die Beurteilung ergab, dass jüngere Kinder bereits bei Verzehrmengen unterhalb von 200 Milliliter (ml) Glycerinmengen aufnehmen können, die der therapeutisch wirksamen Dosis entsprechen oder diese überschreiten. Gesundheitliche Bedenken bestehen aus Sicht des BfR, wenn der Konsum eines Slush-Ice-Getränkes zu einer Aufnahmemenge führt, die der therapeutisch wirksamen Dosis entspricht oder diese überschreitet. In wissenschaftlichen Studien zu Glycerin wurden als unerwünschte Nebenwirkungen unter anderem Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Benommenheit beschrieben.

Zur Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, da dies abhängt von

  • der Glycerin-Konzentration im Slush-Ice-Getränk,
  • der Verzehrmenge und
  • dem Körpergewicht der Konsumenten.

Ein circa 5-jähriges Kind mit einem Körpergewicht von 20 kg nimmt bei Verzehr von 200 ml Slush-Ice-Getränk mit einem durchschnittlichen Glycerin-Gehalt von 26 g/l eine Menge an Glycerin auf, die der therapeutisch wirksamen Dosis entspricht.

Nach Auffassung der lebensmittelchemischen Sachverständigen ist daher zur Gewährleistung einer für die Verbraucher sicheren Verwendung von zuckerfreiem Slush-Ice mit einem Zusatz von Glycerin ein Warnhinweis erforderlich, der dem Schutzzweck des Artikel14 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 178/2002 genügt. Der Warnhinweis muss beginnend vom Hersteller des Grundstoffes aus bis zur Abgabe an den Verbraucher vorhanden sein und muss vom Verbraucher klar als Sicherheitshinweis wahrgenommen werden. Weiter ist es wichtig, deutlich zu kennzeichnen, für welche Altersgruppe das zuckerfrei Slush-Ice nicht geeignet ist, beispielsweise durch Formulierungen wie „Nicht zum Verzehr durch Kinder unter vier Jahren geeignet“ oder „Nicht für Kinder unter zehn Jahren bestimmt“.

NMR (nuclear magnetic resonance)-Röhrchen Bildrechte: © LAVES
NMR (nuclear magnetic resonance)-Röhrchen

Untersuchungsergebnisse des LAVES 2025

Im Jahr 2025 wurden bisher 30 Proben von Slush-Ice-Getränken schwerpunktmäßig auf Glycerin sowie die Verwendung weiterer Zusatzstoffe untersucht. Dabei handelte es sich bei acht Proben um zuckerfreie Erzeugnisse, die unter Verwendung von Glycerin hergestellt wurden.

Bei sechs zuckerfreien anlassbezogenen Proben, die auf Grund eines möglichen Zusammenhangs mit Durchfall, Übelkeit, Kopfschmerzen und Herzrasen bei Kindern nach dem Verzehr eingesandt wurden, wurden Gehalte an Glycerin in den Bereichen von 38 bis 50 g/l (dreimal) und 61 bis 69 g/l (dreimal) ermittelt. Auf Grund des Fehlens von Warnhinweisen in der Verkaufsstätte wurden diese Proben unter Berücksichtigung der Abgabemenge von 400 ml als gesundheitsschädlich und damit nicht sicher im Sinne von Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe a VO (EG) 178/2002 beurteilt.

In zwei Proben wurden Glyceringehalte von 12,0 und 12,8 g/l ermittelt. Unter Berücksichtigung der Abgabemenge von 200 ml wurde die therapeutisch wirksame Dosis nicht erreicht.

Erhebliche Mängel wurden zudem in der Zusatzstoffkennzeichnung (Süßungsmittel, Antioxidationsmittel, Konservierungs- und Farbstoffe) am Verkaufsort festgestellt. Es fehlte die Kennzeichnung von Süßungsmitteln (zweimal), Farbstoffen (achtmal), Konservierungsstoffen (achtmal) oder Antioxidationsmittel (einmal). Der für bestimmte Farbstoffe vorgesehene Warnhinweis fehlte bei zwei Proben.

Zusatzstoffkennzeichnung

Gemäß den lebensmittelrechtlichen Vorgaben sind Lebensmittelzusatzstoffe wie Farbstoffe, Süßungsmittel, Konservierungsstoffe und Antioxidationsmittel zu kennzeichnen. Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln erfolgt die Zusatzstoffkennzeichnung in der Regel schriftlich auf einem Schild bei oder an dem jeweiligen Lebensmittel oder, wie in der Gastronomie üblich, auf Speisen- bzw. Getränkekarten - „mit Farbstoff“, „mit Konservierungsstoff“ oder alternativ „konserviert“, „mit Süßungsmittel“, „mit Antioxidationsmittel“.

Zusätzlich ist bei Verwendung der Farbstoffe E 102, E 104, E 110, E 122, E 124 und E 129 der Warnhinweis „Bezeichnung oder E-Nummer des Farbstoffes/der Farbstoffe: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ erforderlich.

Tipp für Eltern:

Erfrischendes und leckeres Slush-Ice ist schnell mit Fruchtsäften, Fruchtsirup oder pürierten Früchten und zerstoßenen Eiswürfeln selbst zubereitet und hat den Vorteil, dass man die verwendeten Zutaten kennt. Weiterer Vorteil: Auch Verpackungsmüll kann so vermieden werden.

Wenn Eltern auf Slush-Ice mit Glycerin nicht verzichten möchte: Kinder sollten es nur selten und in kleinen Mengen trinken.

Weitere interessante Artikel:

Getränkedosen stehen in Zuckerwürfeln Bildrechte: ©airborne77 - stock.adobe.com

Wieviel Zucker steckt in Erfrischungsgetränken?

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden im LAVES circa 500 Erfrischungsgetränke pro Jahr untersucht. Ein Untersuchungsschwerpunkt liegt in der Ermittlung des Zuckergehaltes dieser Getränke und Überprüfung der Nährwertkennzeichnung. mehr
Zwei Gläser stehen auf einem Tisch, beide sind mit Eiswürfeln gefüllt, in ein Glas wird Wasser eingeschenkt. Bildrechte: © alter_photo - stock.adobe.com

Eiswürfel aus der Gastronomie – hygienisch einwandfrei?

Besonders bei sommerlichen Temperaturen gehören Eiswürfel im kühlen Getränk für viele Menschen einfach dazu. Eiswürfel aus Gastronomiebetrieben werden regelmäßig untersucht. Sind Keime in Eiswürfeln nachweisbar, deutet das auf Schwachstellen bei der Herstellung und Hygiene im Betrieb hin. mehr
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln