LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

Untersuchung von knallbunten Slush-Ice-Getränken – sichere Erfrischung?

LAVES untersucht Slush-Ice-Getränke auf Glycerin sowie die Verwendung weiterer Lebensmittelzusatzstoffe


Gefrorene Frucht-Slush-Getränke in Plastikbechern zum Mitnehmen mit Deckel und Trinkhalmen, die auf einer kalten Metalloberfläche mit verstreuten Eiswürfeln kühlen Bildrechte: © exclusive-design - stock.adobe.com
Frozen Fruit Slush Drinks in Plastikbechern

„Slush-Ice“ – das sind knallbunte, halbgefrorene Erfrischungsgetränke, die direkt in den Verkaufsstellen in speziellen Maschinen durch Verdünnen von Getränke-Sirup mit Wasser hergestellt werden. Der „Slush-Effekt“ der feinen Kristallbildung und verzögerten Entmischung beim Auftauen wird durch Zucker oder bei zuckerfreien Varianten zum Beispiel durch den Lebensmittelzusatzstoff Glycerin erreicht.

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig / Hannover des LAVES untersucht Slush-Ice-Getränke auf Glycerin sowie die Verwendung weiterer Lebensmittelzusatzstoffe.

Glycerin als Lebensmittelzusatzstoff

Für Lebensmittelzusatzstoffe besteht ein Verbot mit Erlaubnisvorbehalt. Die Zulassung von Lebensmittelzusatzstoffen und Festlegung von Höchstmengen erfolgt unter Berücksichtigung einer Sicherheitsbewertung. Glycerin (E 422) ist in der Europäischen Union als Lebensmittelzusatzstoff zu technologischen Zwecken in aromatisierten Getränken „quantum satis“ zugelassen – heißt, eine numerische Höchstmenge ist nicht festgelegt. Die Stoffe sind jedoch gemäß der guten Herstellungspraxis nur in der Menge zu verwenden, die erforderlich ist, um die gewünschte Wirkung zu erzielen und unter der Voraussetzung, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher nicht irregeführt werden.

Glycerin als Lebensmittelzusatzstoff wurde durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA - European Food Safety Authority) im Jahr 2017 bewertet: Re‐evaluation of glycerol (E 422) as a food additive - - 2017 - EFSA Journal - Wiley Online Library

Bisher wurde für den Lebensmittelzusatzstoff Glycerin kein Wert für eine akzeptable tägliche Aufnahmemenge (ADI), bei dessen Einhaltung gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind, festgelegt.

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat 2025 durch Glycerin in Slush-Ice-Getränken hervorgerufene unerwünschte gesundheitliche Wirkungen, wie Kopfschmerzen, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und Benommenheit, bewertet.

Messkolben Bildrechte: © LAVES
Messkolben

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig / Hannover am Standort Braunschweig hat im Jahr 2025 insgesamt 32 Proben von Slush-Ice-Getränken aus Slush-Ice-Maschinen schwerpunktmäßig auf Glycerin sowie die Verwendung weiterer Lebensmittelzusatzstoffe untersucht.

Bei acht Proben handelte es sich um zuckerfreie Erzeugnisse, die unter Verwendung von Glycerin hergestellt wurden.

Bei sechs zuckerfreien Proben wurden Gehalte an Glycerin in den Bereichen von 38-50 g/l (dreimal) und 61-69 g/l (dreimal) ermittelt. Auf Grund des Fehlens von Warnhinweisen in der Verkaufsstätte wurden diese Proben unter Berücksichtigung der Abgabemenge von 400 ml als gesundheitsschädlich und damit nicht sicher beurteilt.

Bei zwei Proben mit einem Glyceringehalt von 12,0 und 12,8 g/l wurde die therapeutisch wirksame Dosis unter Berücksichtigung der Abgabemenge von 200 ml nicht erreicht.

Bei einer weiteren Probe war die zulässige Höchstmenge der Lebensmittelzusatzstoffe 1,2-Propandiol und Benzoesäure überschritten. Das Erzeugnis hätte daher nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen.

Erhebliche Mängel wurden zudem in der Kennzeichnung der Lebensmittelzusatzstoffe (Süßungsmittel, Antioxidationsmittel, Konservierungs- und Farbstoffe) am Verkaufsort festgestellt.

Kennzeichnung der Lebensmittelzusatzstoffe

Gemäß den lebensmittelrechtlichen Vorgaben sind Lebensmittelzusatzstoffe wie Farbstoffe, Süßungsmittel, Konservierungsstoffe und Antioxidationsmittel zu kennzeichnen. Bei nicht vorverpackten Lebensmitteln erfolgt diese Kennzeichnung in der Regel schriftlich auf einem Schild bei oder an dem jeweiligen Lebensmittel oder, wie in der Gastronomie üblich, auf Speisen- bzw. Getränkekarten - „mit Farbstoff“, „mit Konservierungsstoff“ oder alternativ „konserviert“, „mit Süßungsmittel“, „mit Antioxidationsmittel“.

Zusätzlich ist bei Verwendung der Farbstoffe E 102, E 104, E 110, E 122, E 124 und E 129 der Warnhinweis „Bezeichnung oder E-Nummer des Farbstoffes/der Farbstoffe: Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ erforderlich.


Bewertung und FAQ des Bundesinstituts für Risikobewertung

Im Juni 2026 hat das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mitgeteilt : Eiskalt und knallbunt: Slush-Ice-Getränke mit Glycerin können unerwünschte gesundheitliche Folgen haben.

Zudem wurden die Fragen und Antworten „Slush-Ice-Getränke mit Glycerin: Erfrischung kann unerwünschte gesundheitliche Folgen haben“ (Stand 26.06.2026) erstellt.

Das BfR hat Glycerin-Mengen in Slush-Ice-Getränken bereits im Februar 2025 in seiner Stellungnahme 004/2025 im Hinblick auf gesundheitliche Risiken bewertet: Glycerin in Slush-Ice-Getränken kann unerwünschte gesundheitliche Wirkungen hervorrufen.

Zur Wahrscheinlichkeit gesundheitlicher Beeinträchtigungen kann keine allgemeingültige Aussage getroffen werden, da diese abhängt von

  • der Glycerin-Konzentration im Slush-Ice-Getränk,
  • der Verzehrmenge und
  • dem Körpergewicht der Konsumenten.

Zur sicheren Verwendung von zuckerfreiem Slush-Ice mit einem Zusatz von Glycerin kann daher bei der Abgabe an den Verbraucher ein deutlich sichtbarer Warnhinweis erforderlich sein. Aus dem Hinweis muss hervorgehen, für welche Altersgruppe das zuckerfreie Slush-Ice nicht geeignet ist, zum Beispiel „Nicht zum Verzehr durch Kinder unter vier Jahren geeignet“ oder „Nicht für Kinder unter zehn Jahren bestimmt“.

Tipp für Eltern:

Erfrischendes und leckeres Slush-Ice ist schnell mit Fruchtsäften, Fruchtsirup oder pürierten Früchten und zerstoßenen Eiswürfeln selbst zubereitet und hat den Vorteil, dass man die verwendeten Zutaten kennt. Weiterer Vorteil: Auch Verpackungsmüll kann so vermieden werden.

Wenn Eltern auf Slush-Ice mit Glycerin nicht verzichten möchten: Kinder sollten es nur selten und in kleinen Mengen trinken.

Weitere interessante Artikel:

Getränkedosen stehen in Zuckerwürfeln Bildrechte: ©airborne77 - stock.adobe.com

Wieviel Zucker steckt in Erfrischungsgetränken?

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung werden im LAVES circa 500 Erfrischungsgetränke pro Jahr untersucht. Ein Untersuchungsschwerpunkt liegt in der Ermittlung des Zuckergehaltes dieser Getränke und Überprüfung der Nährwertkennzeichnung. mehr
Zwei Gläser stehen auf einem Tisch, beide sind mit Eiswürfeln gefüllt, in ein Glas wird Wasser eingeschenkt. Bildrechte: © alter_photo - stock.adobe.com

Eiswürfel aus der Gastronomie – hygienisch einwandfrei?

Besonders bei sommerlichen Temperaturen gehören Eiswürfel im kühlen Getränk für viele Menschen einfach dazu. Eiswürfel aus Gastronomiebetrieben werden regelmäßig untersucht. Sind Keime in Eiswürfeln nachweisbar, deutet das auf Schwachstellen bei der Herstellung und Hygiene im Betrieb hin. mehr
zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln