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Beliebt in der Vorweihnachtszeit: Glühwein, Feuerzangenbowle und Co.

Ein heißer Becher Glühwein gehört für viele in der Vorweihnachtszeit dazu. Glühwein wird ausschließlich aus Rotwein oder Weißwein gewonnen, hauptsächlich mit Zimt und/oder Gewürznelken gewürzt und hat einen Alkoholgehalt von mindestens sieben Volumenprozent. Um in weihnachtliche Stimmung zu kommen, kann leckerer Glühwein auch ganz einfach zu Hause selber gemacht werden.


Was ist „Glühwein“? – Rechtliche Vorgaben und Qualitätskriterien

Nach dem EU-Weinrecht werden Glühweine den aromatisierten weinhaltigen Getränken zugeordnet. Sie werden ausschließlich aus Rotwein oder Weißwein und Gewürzen wie Zimt und Gewürznelken hergestellt und können gesüßt werden. Für den Alkoholgehalt gilt eine Spanne von mindestens 7 Volumenprozent und höchstens 14,5 Volumenprozent Alle weiteren Zutaten - auch ein Wasser- oder Alkoholzusatz - sind nicht erlaubt. Wenn ein Weißwein zur Herstellung verwendet wird, muss ein Hinweis darauf in der Kennzeichnung erfolgen zum Beispiel. „Glühwein aus Weißwein“ oder „weißer Glühwein“.

Der Geruch und Geschmack von Glühwein verändert sich bei unsachgemäßer Erhitzung. Deshalb sollte Glühwein nur langsam, nicht über 70°C und so kurz wie möglich erhitzt werden. Ansonsten kann es zu übermäßigem Alkoholverlust durch Verkochen und einer deutlichen geruch- und geschmacklichen Beeinträchtigung kommen. Die weihnachtlichen Gewürznoten sind nicht mehr erkennbar, dafür entstehen beispielsweise Kochnoten oder brandige Noten (verbrannt).

Materialen zum Erhitzen und Vorrätighalten von Glühwein müssen wie bei allen Lebensmitteln für den Lebensmittelkontakt geeignet sein, wie zum Beispiel Edelstahl oder Emaille. Bei der Verwendung von Materialien wie Kupfer, Aluminium, Eisen oder Messing kann es zu ungewollten Stoffübergängen in den Glühwein kommen.


Was ist „Fruchtglühwein“?

„Glühwein“ in Alleinstellung ist den Erzeugnissen aus Wein vorbehalten. Wird statt Rot- oder Weißwein ein Fruchtwein zur Herstellung eines Heißgetränkes verwendet, handelt es sich um einen Fruchtglühwein, der nicht als Glühwein sondern als „Glühwein aus Obst und Beeren“, „Obst- und Beerenglühwein“ oder unter der Nennung der Frucht, wie zum Beispiel „Heidelbeerglühwein“ oder „Kirschglühwein“ angeboten werden darf. Solche Produkte sind keine Weinerzeugnisse, sondern unterliegen als weinähnliche Erzeugnisse den rechtlichen Bestimmungen des allgemeinen Lebensmitterechts.


Was ist „Feuerzangenbowle“?

Feuerzangenbowle besteht aus gewürztem Rotwein, über dem ein mit Rum getränkter Zuckerhut angezündet wird. Der Zucker karamelisiert und tropft in den Rotwein. Rechtliche Vorgaben für die Zusammensetzung einer Feuerzangenbowle bestehen nicht. Wie Fruchtglühweine unterliegt Feuerzangenbowle den rechtlichen Bestimmungen des allgemeinen Lebensmitterechts.


Tipp: Glühwein selber machen

Um in weihnachtliche Stimmung zu kommen, kann leckerer Glühwein auch ganz einfach zu Hause selber gemacht werden.

Für einen traditionellen Glühwein wählen Sie als erstes einen halbtrockenen bis trockenen Rotwein aus. Wenn der Wein auch noch eine fruchtige und kräftige Note hat, ist der Geschmack am Ende umso besser.

Anschließend werden die passenden Gewürze ausgewählt: Traditionell kommen Gewürznelken, Zimtstangen, Sternanis und Kardamom zum Einsatz. Aber auch Vanilleschoten, Ingwer, Wacholderbeeren, Anis, Piment und Muskatblüten können – je nach Geschmack – verwendet werden.

Wenn Sie die Gewürze in einen Teebeutel geben, können Sie diese ganz einfach am Ende wieder aus dem Glühwein entfernen.

Damit der Glühwein einen fruchtigen Geschmack erhält, geben Sie noch Zitronen- und Orangenscheiben hinzu. Für eine süßere Note können Zucker oder etwas Honig eingerührt werden.

Denken Sie daran: die eigene Glühweinmischung nur langsam aufwärmen und nicht über 70°C erhitzen, da sonst der Geschmack leidet.


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