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Granatapfelsoße – ein Hauch von Orient in der Küche

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Granatäpfel haben ihren Ursprung im persischen Raum und gelten bereits seit der Antike als Symbol der Fruchtbarkeit - wohl auch wegen ihrer vielen Samen. Die zahlreichen leuchtend roten Samenkerne enthalten einen dunkelroten, sauren Saft. Die Kerne und deren Saft werden in der orientalischen Küche zum Verfeinern und Würzen verschiedener süßer und herzhafter Gerichte verwendet. Als Grundlage für die im Handel erhältlichen Granatapfelsoßen dient Granatapfelsaft, der mit oder ohne Zucker eingedickt wurde.

Im des LAVES wurden im Jahr 2021 sieben Granatapfelsoßen aus Lebensmittelgeschäften auf ihren Anteil an Granatapfelsaft untersucht. Laut Deklaration enthielten die Soßen zwischen 10 und 97,5 Prozent Granatapfelsaft oder Granatapfelsaftkonzentrat, zudem mehr oder minder große Mengen an Zuckersirup.

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Alle sieben Proben wurden wegen irreführender Angaben beanstandet.

Bei zwei Proben war der deklarierte Gehalt an Granatapfelsaft unterschritten. In einer Probe, die laut Angaben im Zutatenverzeichnis nur Granatapfelsaftkonzentrat und 2,5 Prozent Salz enthalten sollte, wurde in den Untersuchungen Zuckersirup festgestellt, der nicht im Zutatenverzeichnis angegeben war. Das unvollständige Zutatenverzeichnis wurde als irreführend beanstandet.

Bei einem als „Granatapfelsauce“ bezeichneten Erzeugnis war neben Glucosesirup und Wasser lediglich naturidentisches Granatapfelaroma deklariert. Wird kein natürliches Aroma verwendet, so darf das Erzeugnis allenfalls als „Sauce mit Granatapfelgeschmack“ bezeichnet werden.

Bei einer weiteren Probe waren zwei deutlich verschiedene Salzgehalte im Zutatenverzeichnis und in der Nährwertkennzeichnung angegeben.

In zwei weiteren Fällen waren die Angaben an Kohlenhydraten und an Zucker in der Nährwertkennzeichnung nicht zutreffend.

Außerdem mussten alle Proben wegen diverser Kennzeichnungsmängel beanstandet werden. Dazu zählten folgende Mängel:

  • der beim Mindesthaltbarkeitsdatum vorgeschriebene Wortlaut fehlte
  • das Zutatenverzeichnis war unvollständig oder fehlerhaft
  • die Angabe der Anschrift des verantwortlichen Lebensmittelunternehmens fehlte
  • die Mengenangabe der wertgebenden Zutat Granatapfel fehlte
  • die Angabe des Klassennamens Farbstoff bei dem Zusatzstoff Zuckerkulör fehlte,
  • die verpflichtenden Angaben waren nicht in deutscher Sprache angebracht oder die Schriftgröße der Angaben war zum Teil deutlich zu gering war.

Fazit:

Bei den vermeintlich edlen Saucen wurde die Zutat Granatapfelsaft sparsam verwendet. Hauptkomponenten waren meistens Zuckersirupe, die mit Zuckerkulör gefärbt wurden. Die Kennzeichnung der Erzeugnisse ist oft fehlerhaft oder sogar irreführend.

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