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Warum können gekochte bunte Picknickeier verdorben sein?

Beim Einkauf auf eine unversehrte Schale und das Mindesthaltbarkeitsdatum achten – zuhause ab in den Kühlschrank und schnell verbrauchen


  Bildrechte: © K.-U. Häßler - stock.adobe.com

Klassisch einfarbig, marmoriert, pastellfarben, gestreift: Die Produktpalette der bunten Eier präsentiert sich farbenfroh und kreativ gestaltet. Diese Eier sind nicht nur zur Osterzeit voll im Trend, sondern werden mittlerweile das ganze Jahr über zum Beispiel als „Brotzeit-" oder „Picknick-Eier" angeboten.

Bunte Eier wurden wie in den vergangenen Jahren auch im Jahr 2024 im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des LAVES untersucht – insgesamt 28 Proben (852 Eier) sind eingegangen und überprüft worden.

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Bei bunten Eiern handelt es sich rechtlich um verarbeitete Eier, das heißt sie dürfen länger verkauft werden als frische Eier. Bei letzteren sind das maximale Verkaufsdatum (21 Tage nach dem Legen) und das maximale Haltbarkeitsdatum (28 Tage nach dem Legen) gesetzlich geregelt. Die Festlegung des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) ist bei den gekochten Eiern dem Lebensmittelunternehmer überlassen.

Infografik zeigt Bunte Eier und ein aufgeschlagenes gekochtes Ei. Beschriftung: Wie ist das Bunte Ei perfekt: Keine Risse und Löcher, festes Eiweiß mit wachsweichem Dotter, Geschmack und Geruch unauffällig nach gekochtem Ei. Bildrechte: © photocrew – Fotolia.com, © Franz Pfluegl – Fotolia.com

Bei Eiern mit defekter Schale ist die Gefahr einer vorzeitigen Verderbnis vor Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums gegeben, da Keime leichter eindringen können. Durch die Färbung und Lackierung der Eier fällt die defekte Schale nicht unmittelbar ins Auge und bleibt so unbemerkt. Verbraucherinnen und Verbraucher haben beim Kauf Anspruch auf intakte Eier, die bis zum Ende der Mindesthaltbarkeit keinen Verderb aufweisen. Die Verantwortung dafür liegt bei dem Hersteller beziehungsweise Inverkehrbringer der Eier.

Tipps zum Kauf und zur Aufbewahrung von bunten Eiern

  • Ein Blick auf das Mindesthaltbarkeitsdatum beim Einkauf lohnt sich. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten auf eine ausreichende Restlaufzeit achten.
  • Damit bunte, gekochte Eier in Fertigpackungen möglichst auch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums frisch bleiben, sollte darauf geachtet werden, dass die Schale nicht durch Löcher oder Risse beschädigt ist. Dies ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal. Bei Eiern mit Schalenrissen wird das Eindringen von Verderbniserregern erleichtert.
  • Durch Kühllagerung im Haushalt werden die sensorische Qualität und die Haltbarkeit positiv beeinflusst. Dies ist insbesondere in den wärmeren Sommermonaten wichtig.
  • Im Gegensatz zu Eiern in Fertigpackungen ist lose Ware nicht kennzeichnungspflichtig. Das heißt, Verbraucherinnen und Verbraucher können nicht erkennen, bis wann die Eier noch haltbar sind. Daher sollten lose erworbene bunte Eier möglichst bald nach dem Kauf verspeist werden.

Untersuchungen des LAVES

In den vergangenen Jahren sind immer wieder Mängel festgestellt worden, weshalb das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover auch im Jahr 2024 Proben von bunten Eiern untersucht.

Bei den jährlichen Untersuchungen im Institut werden in der Regel die Genusstauglichkeit wie Aussehen, Geruch und Geschmack, insbesondere bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums, die Kennzeichnung und die eventuelle Verwendung von nicht deklarierten Farbstoffen überprüft. Eine Probe besteht in der Regel aus 30 einzelnen Eiern. Die Proben wurden zur Haltbarkeitsüberprüfung bis zum Ende des Mindesthaltbarkeitsdatums gelagert.

Im Jahr 2024 wurden 28 Proben bestehend aus 852 einzelnen bunt gefärbten Hühnereiern von sieben verschiedenen Herstellern untersucht. Alle Proben wurden auf ihre Qualität und ihre Genusstauglichkeit beim Probeneingang und zum Ablauf der Mindesthaltbarkeit untersucht.

Das Ergebnis: 18 Proben (64 Prozent) waren unauffällig. 10 Proben (36 Prozent) waren auffällig, so dass eine Beanstandung beziehungsweise ein Hinweis an den Hersteller ergangen ist. Dabei handelte es sich bei acht Proben (29 Prozent) um die Genusstauglichkeit, bei einer Probe um Schalendefekte und bei einer Probe um Kennzeichnungsmängel.

Ergebnisse im Detail:

Genusstauglichkeit

Bei acht Proben (29 Prozent) wiesen insgesamt neun Eier Genusstauglichkeitsmängel wie einen fauligen, fruchtigen, gärigen, hefigen oder muffigen Geruch entweder beim Probeneingang (dies betraf eine Probe) und / oder nach der Lagerung am Endes des deklarierten Mindesthaltbarkeitsdatums (dies betraf sieben Proben) auf. Diese einzelnen Eier wurden als verdorben beurteilt und beanstandet.

Schalendefekte

Insgesamt waren 12 Proben (43 Prozent) betroffen. Bei den 12 Proben wiesen 23 von 372 Eiern Schalendefekte auf. Der Anteil an Eiern mit kleinen Schalendefekten wie feinen Rissen beziehungsweise großen Defekten wie Dellen und Löcher mit zum Teil frei liegendem Eiweiß betrug somit drei Prozent der eingelieferten Eier. Nur bei einer Probe mit einem Anteil an Schalendefekten von 20 Prozent wurde ein Hinweis an den Hersteller gegeben.

Kennzeichnung

Bei dem Kennzeichnungsmangel der Probe handelt es sich um die Nichteinhaltung der Darstellungsform des Identitätskennzeichens. Dieses war aufgrund der schlechten Druckqualität nicht gut lesbar.

In einer Reihe liegen bunte Eier, die unterschiedliche Defekte an der Schale haben   Bildrechte: © LAVES
Bunte Eier mit Schalendefekten

Vergangene Untersuchungsergebnisse

2023 wurden 28 Proben bestehend aus 764 Eiern von zehn verschiedenen Herstellern untersucht. Die Proben wurden ebenfalls auf Ihre Qualität und ihre Genusstauglichkeit beim Probeneingang und zum Ablauf der Mindesthaltbarkeit untersucht.

Das Ergebnis: 11 Proben (39 Prozent) waren unauffällig. 17 Proben (61 Prozent) waren auffällig. Bei den Auffälligkeiten handelte es sich bei sieben Proben (25 Prozent) um die Genusstauglichkeit, bei sieben Proben (25 Prozent) um Schalendefekte und bei sechs Proben (21 Prozent) um Kennzeichnungsmängel.

Bei den Kennzeichnungsmängeln aus 2023 handelte es sich bei drei Proben um die Nichteinhaltung der Darstellungsform der Pflichtangaben (Nährwertdeklaration nicht tabellarisch und Bezeichnung, Nennfüllmenge, Zutatenverzeichnis bezeihungsweise Herstellerangaben nicht gut lesbar) sowie bei weiteren drei Proben um eine nicht eindeutige und somit irreführende Angabe in Bezug auf den deklarierten Salzgehalt.

Im Jahr 2022 wurden 43 Proben bestehend aus knapp 1300 einzelnen bunt gefärbten Hühnereiern von acht verschiedenen Herstellern untersucht. Alle Proben wurden auf die Genusstauglichkeit vor und nach Lagerung untersucht. Mikrobiologische Untersuchungen und Farbstoffuntersuchung wurden in diesem Jahr nicht durchgeführt.

Das Ergebnis: Erfreulicherweise waren in diesem Jahr bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums 33 Proben (77 Prozent) sensorisch unauffällig. Bei sieben Proben (16 Prozent) wurden jeweils ein oder zwei Eier als verdorben beurteilt. Diese Eier wurden zum Beispiel als untypisch süßlich, fruchtig, esterartig, alkoholisch, parfümig, gärig, hefig oder faulig beschrieben. Außerdem wurde bei vier weiteren Proben jeweils ein Ei als sensorisch nicht mehr einwandfrei, jedoch noch nicht abweichend beurteilt.

Bei neun Proben wurden Kennzeichnungsmängel festgestellt. Bei einer Probe überdeckte ein zusätzlich aufgebrachtes Klebeetikett die verpflichtenden Angabe der Bezeichnung. Bei zwei Proben war das Zutatenverzeichnis durch die Angabe „aus Bodenhaltung“ unterbrochen. Bei einer Probe fehlten der Name und die Anschrift des Lebensmittelunternehmers. Bei zwei Proben war die Anschrift des Herstellers durch schlechte Druckqualität nicht gut lesbar. Die Angabe von zwei unterschiedlichen Zutatenverzeichnissen wurde bei einer Probe als irreführend beurteilt. Außerdem fehlte bei einer Probe die Hervorhebung des Allergens „Eier“ im Zutatenverzeichnis und bei einer Probe war die Schriftgröße einzelner Pflichtangaben zu gering.

Im Jahr 2021 wurden 34 Proben bestehend aus 1074 einzelnen bunt gefärbten Hühnereiern von sieben verschiedenen Herstellern untersucht. Alle Proben wurden auf die Genusstauglichkeit vor und nach Lagerung untersucht. Zehn Proben davon wurden zusätzlich mikrobiologisch nach Ablauf der Mindesthaltbarkeit als Poolprobe aus fünf Eiern und auf die Verwendung von Farbstoffen untersucht.

Das Ergebnis: 21 Proben waren nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums sensorisch unauffällig. Bei 13 Proben (38 Prozent) wurden einzelne Eier (zehnmal ein Ei, einmal zwei Eier, einmal drei Eier) als süßlich, hefig, gärig, fruchtig, faulig, muffig und somit verdorben beurteilt. Ein Ei wurde mit beschädigter Schale eingeliefert. Dieses Ei wies bereits bei Eingang der Probe einen Schimmelbelag auf und wurde ebenfalls als für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet beurteilt. Eine Probe (das heißt, eine Pool-Probe aus fünf Eiern) war wegen erhöhtem Gehalt an aeroben mesophilen Keimen - also Hygienekeimen - auffällig. Denkbar ist, dass die bunten Eiproben auf einer der Stufen zwischen Herstellung, Behandlung und Abgabe an Verbraucherinnen und Verbraucher eine Kontamination mit Mikroorganismen durch nachteilige hygienische Verhältnisse erfahren hat. Die Mikroorganismen konnten anschließend zum Beispiel durch Risse oder aufgrund der Beschädigung der Lackversiegelung der Oberfläche in das Innere der Eier eindringen.

Erfreulicherweise konnten nur bei einer untersuchten Probe Kennzeichnungsmängel festgestellt werden. Bei dieser Probe überdeckte ein zusätzlich aufgebrachtes Klebeetikett die verpflichtenden Angaben der Bezeichnung und Teile des Zutatenverzeichnisses.

Im Jahr 2020 hat das Institut 30 Proben bestehend aus 864 einzelnen bunten Eiern untersucht. 16 Proben (53 Prozent) waren unauffällig. Bei zehn Proben (33 Prozent) wurden einzelne Eier (viermal ein Ei, dreimal zwei Eier, dreimal sechs Eier) als süßlich, hefig, gärig, fruchtig, faulig, muffig und somit verdorben beurteilt. Zwei Proben wurden wegen fehlender Kenntlichmachung der Farbstoffe und zwei Proben wegen Kennzeichnungsmängel beanstandet.

Im Jahr 2019 wurden 68 Proben "Bunte Eier" untersucht. Davon waren 34 Proben in Ordnung und bei 34 Proben (50 Prozent) waren einzelne Eier bei Probeneingang (sieben Fälle: viermal ein Ei, zweimal zwei Eier, einmal vier Eier) und/oder bei Ablauf des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums (30 Fälle: 19 Mal ein Ei, siebenmal zwei Eier, zweimal drei Eier, einmal vier Eier, einmal elf Eier) verdorben. Verdorbene Eier wurden als süßlich, hefig, gärig und teilweise verschimmelt beschrieben.

Im Jahr 2018 wurden 38 Proben bunt gefärbter Hühnereier von den Lebensmittelüberwachungsbehörden zur Untersuchung eingesandt und auf die oben genannten Parameter untersucht.

Das Ergebnis: 21 Proben waren in Ordnung und bei 17 Proben (45 Prozent) waren einzelne Eier (zwölfmal ein Ei, zweimal zwei Eier, einmal drei Eier, zweimal fünf Eier) am Ende des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) verdorben. Diese wurden als süßlich, hefig-gärig, teilweise auch faulig im Geruch und verschimmelt beschrieben.

Im Jahr 2017 hat das Institut insgesamt 40 Proben bunter Eier auf die oben genannten Parameter untersucht.

Das Ergebnis: Bei zwölf Proben (30 Prozent) waren einzelne Eier (achtmal ein Ei, dreimal zwei Eier, einmal drei Eier) bei Ablauf des Mindest­halt­bar­keits­datums verdorben. Sie wurden zumeist als hefig-gärig, faulig, fruchtig und alkoholisch, teilweise auch als faulig im Geruch beschrieben. Erfreulicherweise war, anders als in den Vorjahren, kein Ei bereits bei Probeneingang verdorben.

Bei neun Proben mit einem Anteil von mehr als 20 Prozent an Eiern mit sichtbaren Schalendefekten (Risse in der Schale, einge­drückte Schale, Loch in der Schale) wurde angeregt zu prüfen, ob eine ausreichende Warenkontrolle in den verantwortlichen Betrieben erfolgt.

Die Ergebnisse der sensorischen Untersuchung im Überblick:

2024 28 Proben, davon 10 Proben mit Mängeln:
  • acht Proben (28 Prozent) mangelhafte Genusstauglichkeit
  • eine Probe (vier Prozent) mit Schalendefekten
  • eine Probe (vier Prozent) mit Kennzeichnungsmängeln
2023 25 Proben, davon 17 Proben mit Mängeln:
  • sieben Proben (28 Prozent) mangelhafte Genusstauglichkeit
  • sieben Proben (28 Prozent) mit Schalendefekten
  • sechs Proben (24 Prozent) mit Kennzeichnungsmängeln
2022 43 Proben, davon
  • sieben Proben (16 Prozent): einzelne Eier bei Ablauf des MHD verdorben
  • vier Proben: jeweils ein Ei bei Ablauf des MHD sensorisch nicht einwandfrei, jedoch noch nicht abweichend beurteilt
2021 34 Proben, davon
  • 13 Proben (38 Prozent): einzelne Eier bei Ablauf des MHD verdorben
2020 30 Proben, davon
  • 10 Proben (33 Prozent): einzelne Eier bei Ablauf des MHD verdorben
2019

68 Proben, davon

  • 34 Proben (50 Prozent): einzelne Eier bereits bei Probeneingang und/oder bei Ablauf des MHD verdorben
2018

38 Proben, davon

  • 17 Proben (45 Prozent): einzelne Eier bei Ablauf des MHD verdorben
2017

40 Proben, davon

  • 12 Proben (30 Prozent): einzelne Eier bei Ablauf des MHD verdorben
2016

42 Proben, davon

  • 7 Proben (16,7 Prozent): einzelne Eier bereits bei Probeneingang verdorben
  • 12 Proben (28,6 Prozent): einzelne Eier bei Ablauf des MHD verdorben
2015

39 Proben, davon

  • eine Probe (2,6 Prozent): einzelne Eier bereits bei Probeneingang verdorben
  • 11 Proben (28,2 Prozent): einzelne Eier bei Ablauf des MHD verdorben
2014

32 Proben, davon

  • sieben Proben (21,9 Prozent): einzelne Eier bei Ablauf des MHD verdorben
  • 9 Proben (28,1 Prozent): mehr als 20 Prozent der Eier einer Probe wiesen Schalendefekte auf



Deklaration und Zulässigkeit der verwendeten Farbstoffe sowie Kennzeichnung der Eierverpackungen

gefärbte Eier im Becher Bildrechte: © LAVES

Grundsätzlich dürfen zum Färben von Eiern nur für Lebensmittel zugelassene Farbstoffe eingesetzt werden.

Im Jahr 2021 waren alle zehn untersuchten Eiproben in der Farbstoffuntersuchung unauffällig.

Im Jahr 2019 wurden nicht deklarierte oder unzulässige Farbstoffe ebenfalls nicht festgestellt. Zwei Proben hatten Kennzeichnungsmängel.



Die Ergebnisse der Farbstoffuntersuchung im Überblick:

2024 Verwendung nicht deklarierter Farbstoffe nicht überprüft
2023 Verwendung nicht deklarierter Farbstoffe nicht überprüft
2022 Verwendung nicht deklarierter Farbstoffe nicht überprüft
2021 alle untersuchten Proben waren unauffällig
2020 Verwendung nicht deklarierter Farbstoffe nicht überprüft
2019 Zwei Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf
2018 Verwendung nicht deklarierter Farbstoffe nicht überprüft
2017
Bei einer losen Probe fehlte die Kenntlichmachung der verwendeten Farbstoffe

übrige Proben entsprachen bezüglich der Farbstoffe den Rechtsvorschriften
zwei Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf: Die Schriftgröße der Nährwertkennzeichung war zu gering.

2016 Bei einer losen Probe fehlte die Kenntlichmachung der verwendeten Farbstoffe
fünf Proben wiesen Kennzeichnungsmängel auf (zum Beispiel Schriftgröße, fehlendes MHD)
2015 Bei zwei Proben wurden ein nicht zugelassener Trägerstoff verwendet
2014 Keine Abweichungen

verfärbtes gekochtes Ei   Bildrechte: © LAVES
Zu lange gekochtes Ei mit verfärbtem Dotter

Blau-grüne Verfärbung: zu lange gekochte Eier

Gelegentlich erhält das LVI BS/H Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbraucher, das Eidotter habe sich nach dem Kochen blau-grün verfärbt. Das ist nicht schädlich und führt auch geschmacklich zu keiner Beeinträchtigung. Bei zu langem Kochen (länger als zehn Minuten) kommt es zu einer Reaktion des im Eidotter vorhandenen Eisens mit Schwefelverbindungen aus dem Eiklar. Dabei entsteht Eisensulfid, das die Verfärbung verursacht. Auch wenn es nicht schön aussieht, ein Grund zur Beanstandung ist bei derartigen Verfärbungen nicht gegeben.



Ein Blick hinter die Kulissen: So läuft die Untersuchung von bunten Eiern im LAVES-Institut ab

Aufgeschlagene Bunte Eier Bildrechte: LAVES

Sehen, riechen, schmecken: Bunte Picknickeier in der sensorischen Untersuchung

Jedes Jahr untersucht das LAVES zur Osterzeit rund 1.000 bunte Eier. Für das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover bedeutet das vor allem in der Sensorik, alle Sinne einzusetzen. In einer Foto- und Videostrecke begleiten wir den Weg durch die Untersuchung. mehr
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