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Bunte Eier für das Osternest – Beim Einkauf auf unversehrte Schale und Mindesthaltbarkeitsdatum achten

LAVES stellt Mängel bei Haltbarkeitsüberprüfung fest


Knallbunt gefärbte Eier gehören einfach zur Osterzeit. Doch wie steht es um die Qualität dieser bunten, hartgekochten Hühnereier aus dem Handel? Das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat 23 Proben von hartgekochten, farbigen Hühnereiern unter die Lupe genommen. Dafür mussten insgesamt 714 Eier untersucht werden, da eine Probe in der Regel aus 30 einzelnen Eiern besteht.

Die Eier wurden sensorisch untersucht, das heißt unabhängig voneinander prüfen vier Expertinnen die Proben auf Aussehen, Geruch und Geschmack, insbesondere bei Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums. Für die Haltbarkeitsüberprüfung werden die Eierproben bis zum Ende des angegebenen Datums gelagert und dann untersucht. Außerdem wurden Proben mikrobiologisch und auf die Verwendung von nicht deklarierten Farbstoffen geprüft.

Das Ergebnis: Von 23 Proben waren 16 in Ordnung, sieben Proben (30 Prozent) hatten am Ende des angegebenen Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) deutliche Mängel: So wurden einzelne Eier der Proben (fünfmal ein Ei, einmal zwei Eier, einmal drei Eier) als süßlich, hefig-gärig, fruchtig, faulig, muffig und damit als verdorben beurteilt. Eine dieser Proben fiel zudem mikrobiologisch wegen erhöhter Hygienekeimgehalte auf. Bei der Überprüfung der Farbstoffe gab es keine Auffälligkeiten.

Rückblick: Ergebnisse aus den Vorjahren zeigen, dass sich die Qualität allmählich verbessert hat. In 2020 mussten von 30 Proben zehn (33%) beanstandet werden; 2019 waren von 68 Proben 34 (50%) nicht in Ordnung und 2018 wurden 17 (45%) von 38 Proben bemängelt.

Bunte, hartgekochte Eier werden immer beliebter und werden inzwischen das gesamte Jahr über vom Handel angeboten: als Osterei oder auch als Pick-nickei. Daher werden die Untersuchungen über Ostern hinaus fortgesetzt.

Damit bunte gekochte Eier möglichst bis Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums frisch bleiben, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher beim Einkauf darauf achten, dass die Schale nicht durch Löcher oder Risse beschädigt ist. Eier mit aufgeplatzter oder rissiger Schale verlieren ihren Schutz vor Keimen. Die Eier verderben schneller, da die Keime leichter eindringen und sie ungenießbar machen können. Auch wenn gekochte Eier nicht gekühlt werden müssen, da sie als verarbeitete Lebensmittel gelten, sollten sie im Kühlschrank aufbewahrt werden. Bei lose verkauften Eiern fehlt in der Regel die Angabe des Mindesthaltbarkeitsdatums oder auch ein Kühlhinweis, da diese Ware nicht kennzeichnungspflichtig ist. Das bedeutet, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht erkennen können, bis wann die Eier noch haltbar sind und woher sie stammen. Solche Eier sollten nach dem Kauf möglichst bald verzehrt werden und nicht lange gelagert werden. Das ist bei Eiern, die in Verpackungen angeboten werden anders, da diese Hinweise darauf zu finden sein müssen.

Übrigens: Wenn sich gekochte Eidotter blau-grünlich verfärbt haben, ist das kein Grund zur Besorgnis. Bei zu langem Kochen (länger als zehn Minuten) kommt es zu einer chemischen Reaktion zwischen dem Eisen des Eidotters und den Schwefelverbindungen aus dem Eiklar. Dabei entsteht Eisensulfid, das die Verfärbung verursacht. Es sieht zwar nicht schön aus, ist aber weder gesundheitsschädlich, noch führt es zu einer geschmacklichen Beeinträchtigung.

Dazu ausführliche Informationen unter www.laves.niedersachsen.de.

Presseinformationen Bildrechte: © Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
25.03.2021
zuletzt aktualisiert am:
12.04.2021

Ansprechpartner/in:
Hiltrud Schrandt

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