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Lebensmittelkriminalität im Visier – was steckt eigentlich dahinter?

Olivenöl, das als „nativ extra“ im Handel verkauft wird, obwohl es diesem Standard nicht entspricht, Zusatz von Nitraten oder Wasser bei Fischen und Fischerzeugnissen oder auch mit Zistrosenblättern gestreckter Oregano – das sind nur einige Beispiele für Lebensmittelkriminalität.

Weltweite Märkte und komplexe Lieferketten stellen begünstigende Faktoren für die Lebensmittelkriminalität dar. Die Gefahr für Täuschung oder Betrug ist am höchsten, wenn das Risiko einer Entdeckung gering und der potenzielle wirtschaftliche Gewinn hoch ist. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es oft schwer, die Lebensmittelfälschungen zu erkennen.

Die Lebensmittelüberwachung bekämpft die Lebensmittelkriminalität auf allen Ebenen. Das „Food Fraud Network“ (Europäisches Netz zur Bekämpfung von Lebensmittelbetrug) hat Kontaktstellen in allen EU Mitgliedstaaten sowie der Schweiz, Norwegen und Island, um schnell und effizient bei grenzüberschreitenden Fällen von Lebensmittelkriminalität zusammenzuarbeiten. Ein IT- System unterstützt den schnellen Informationsaustausch.

Was wird unter Lebensmittelkriminalität / Food Fraud („Lebensmittelbetrug“) verstanden?

Eine harmonisierte Definition für Lebensmittelbetrug gibt es im EURecht nicht; die Europäische Kommission hat nur die folgenden vier Kriterien festgelegt:

  1. Verletzung des europäischen Lebensmittelrechts
  2. Vorsatz
  3. Wirtschaftlicher Vorteil / Gewinn
  4. Täuschung/Irreführung der Verbraucher/-innen

Für die Bundesrepublik empfiehlt die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Food Fraud“ die Arbeitsdefinition des Expertenbeirats beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zu übernehmen, wobei der Begriff „Lebensmittelbetrug“ durch „Lebensmittelkriminalität / Food Fraud“ ersetzt wird:

„Lebensmittelkriminalität / Food Fraud liegt vor bei dem vorsätzlichen oder unerlaubten Austausch oder Zusatz, der Verfälschung oder Falschdarstellung von Lebensmitteln, Lebensmittelbestandteilen oder Lebensmittelverpackungen oder bei täuschenden Aussagen über ein Produkt, mit der Absicht, dadurch einen wirtschaftlichen Gewinn zu erzielen.“

Auch in Niedersachsen setzen sich die Lebensmittelüberwachungsbehörden dafür ein, die Lebensmittelkriminalität zu bekämpfen. So achten die Vor-Ort-Behörden bei ihren Kontrollen in den Betrieben darauf, ob es Anhaltspunkte für eine mögliche Irreführung und Täuschung gibt. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Zutaten, die auf der Verpackung eines Lebensmittels aufgeführt sind, für die Produktion nicht eingesetzt oder durch günstigere Zutaten ausgetauscht werden. So darf auf der Produktverpackung nicht Bourbon-Vanille stehen, wenn ein billiger Vanilleersatz eingesetzt wird. Es darf kein Lebensmittel als Bioware ausgelobt werden, wenn es konventionell hergestellt wurde. Ebenfalls darf Olivenöl nicht aus veredeltem Rapsöl bestehen. Um Irreführung und Täuschung nachweisen zu können, sind oft aufwendige Untersuchungen der Produkte notwendig. Die Institute des LAVES setzen in ihren Laboren hochmoderne Analyseverfahren ein, um Fälschungen aufzudecken – zum Wohl der Verbraucherinnen und Verbraucher.

Außerdem ist eine enge Zusammenarbeit zwischen den Lebensmittelüberwachungsbehörden und den Strafverfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Polizei und Zollverwaltung) wichtig, um der Lebensmittelkriminalität zu begegnen. Die Lebensmittelüberwachungsbehörden geben strafrechtlich relevante Vorfälle an die Staatsanwaltschaften in Niedersachsen ab. In Niedersachsen wurde zudem die Zentralstelle für Landwirtschaftsstrafsachen gegründet, die unter anderem spezialisiert ist auf Verstöße gegen Lebensmittelvorschriften im Agrarbereich.

Darüber hinaus beteiligen sich die Lebensmittelüberwachungsbehörden bei den weltweiten OPSON-Operationen zur Aufdeckung von Lebensmittelkriminalitätsfällen, bei denen jedes Jahr ein Fokus auf ein Thema wie zum Beispiel Verfälschung von Olivenöl oder Honig gelegt wird.

Die Lebensmittelkriminalität ist komplex – daher ist es umso wichtiger, dass sich Behörden, Verbraucher und Wirtschaft austauschen, um gemeinsam einer kriminellen Minderheit das Handwerk zu legen.

Verdünnung (z.B. Zugabe von Wasser zu Fruchtsaft); Substitution ( z B. Streckung von Oregano mit Zistrosenblättern); Verschleierung (z. B. Vanilleeis ohne natürliches Vanillearoma); Falsche Kennzeichnung (z.B. konventionell erzeugte Tomaten als Bio);   Bildrechte: LAVES
Beispiele für Food Fraud / Lebensmittelkriminalität
Informationsaustausch Bildrechte: ©snyGGG - stock.adobe.com

Niedersächsische Kontaktstelle zum AAC-System

Das AAC-System (= Administrative Assistance and Cooperation System) ist ein System für Amtshilfe und Zusammenarbeit im Bereich der Täuschung / Irreführung und des Betrug der Verbraucherinnen und Verbraucher. mehr
Bildrechte: LAVES

NMR-Spektrometer analysiert Lebensmittel auf Qualität und Authentizität

Das LVI Braunschweig/Hannover des LAVES hat seine Analysetechniken um einen NMR-Spektrometer erweitert. Damit lässt sich die Qualität und Authenzität von Lebensmitteln überprüfen und Lebensmittelbetrug (Food Fraud) aufdecken. mehr
Wolken Bildrechte: Dr. Klaus Meylahn

Stabilisotopenanalyse

Im Einkaufwagen landen Rapshonig, extra natives Olivenöl oder Vanilleeis. Es soll drin sein, was drauf steht - doch sind die Lebensmittel echt oder verfälscht? Seit mehr als zehn Jahren prüft das LAVES Lebensmittel auf ihre Echtheit. Die Stabilsotopenanalyse hilft bei der Aufdeckung von Food Fraud. mehr
Verdünnung (z.B. Zugabe von Wasser zu Fruchtsaft); Substitution ( z B. Streckung von Oregano mit Zistrosenblättern); Verschleierung (z. B. Vanilleeis ohne natürliches Vanillearoma); Falsche Kennzeichnung (z.B. konventionell erzeugte Tomaten als Bio);   Bildrechte: LAVES

Beispiele für Food Fraud / Lebensmittelkriminalität

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