Kennzeichnung von vorverpackten Fleischerzeugnissen und Wurstwaren von Direktvermarktern
Fleisch und Fleischerzeugnisse zählen zu den leichtverderblichen und somit zu den besonders sensiblen Lebensmitteln. Bei einer Direktvermarktung sind deshalb strenge Hygiene- und Kennzeichnungsvorgaben einzuhalten.
Das LAVES untersucht im Rahmen verschiedener Projekte regelmäßig die Kennzeichnung von vorverpackten Fleischerzeugnissen und Wurstwaren von Direktvermarktern. Die Auswertungen zeigen, dass bei vorverpackten Erzeugnissen viele Mängel hinsichtlich Kennzeichnung vorhanden sind.
Die Kennzeichnungsvorgaben werden immer anspruchsvoller. Um den Überwachungsbehörden und den Direktvermarktern hierbei Unterstützung anzubieten, wird auf das Merkblatt „Die wichtigsten Elemente der Kennzeichnung von vorverpackten Fleischerzeugnissen & Wurstwaren für Direktvermarkter und Metzgereien“ des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verwiesen.
Das Merkblatt steht auf der Webseite des LGL Bayern zum Download zur Verfügung.
Eine Probe Wildschwein Leberwurst eines Direktvermarkters. Die Bezeichnung „Wildschwein Leberwurst“ ist für ein Erzeugnis, dass unter Verwendung von Schweinefleisch und Schweineleber hergestellt wurde, nicht ausreichend.