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Fleisch und Wurst im Hofladen einkaufen - wie sieht es mit der Zusammensetzung und Kennzeichnung aus?

Kennzeichnung von vorverpackten Fleischerzeugnissen und Wurstwaren aus Direktvermarktung


Verschiedene Salamisorten und Schinken auf einem Holzbrett   Bildrechte: © Nitr
Hofläden bieten in Direktvermarktung oft Schinken, Salami und Fleischerzeugnisse aus eigener Herstellung an.

Einkaufen im Hofladen ist beliebt: Fleisch und Wurst direkt vom Bauernhof sind regionale Produkte ohne lange Transportwege. Der Direktvertrieb von Fleischerzeugnissen und Wurstwaren vom Primärerzeuger an Verbraucherinnen und Verbraucher unterliegt weitgehend den gleichen kennzeichnungsrechtlichen Regelungen wie Lebensmittel, die aus handwerklicher oder industrieller Produktion über den Lebensmitteleinzelhandel angeboten werden.

Im Jahr 2022 wurden im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Oldenburg 60 Proben von Fleischerzeugnissen und Wurstwaren aus der Direktvermarktung untersucht. Nur bei drei Proben wurden keine rechtlichen Mängel festgestellt. Im Wesentlichen handelte es sich bei den vorgefundenen Abweichungen um Kennzeichnungsmängel, auch in Zusammenhang mit der Zusammensetzung. Die korrekte Umsetzung des europäischen Kennzeichnungsrechtes stellt offensichtlich eine Schwierigkeit für kleinere Hersteller dar.

Beispiele der Abweichungen:

  • Die Zusammensetzung entspricht nicht dem Standard für die gewählte Produktbezeichnung.
  • Es wurden nicht zugelassene Zusatzstoffe verwendet.
  • Die verpflichtenden Kennzeichnungselemente fehlen komplett.
  • Die Zutaten sind nicht in absteigender Gewichtsreihenfolge angegeben.
  • Es fehlen Zutaten im Zutatenverzeichnis. Bei zusammengesetzten Zutaten fehlen die Einzelzutaten.
  • Zusatzstoffe sind nicht in der vorgeschriebenen Form aufgeführt.
  • Die Schrift der Mengenangabe ist zu klein. Die Mengenangabe fehlt oder ist unbestimmt.
  • Die Allergene sind im Zutatenverzeichnis nicht hervorgehoben oder nicht angegeben.
  • Es fehlt die Mengenangabe von Fleisch.


Fleisch und Fleischerzeugnisse zählen zu den leichtverderblichen und somit zu den besonders sensiblen Lebensmitteln. Bei einer Direktvermarktung sind deshalb strenge Hygiene- und Kennzeichnungsvorgaben einzuhalten.

Das LAVES untersucht im Rahmen verschiedener Projekte regelmäßig die Kennzeichnung von vorverpackten Fleischerzeugnissen und Wurstwaren aus Direktvermarktung. Die Auswertungen zeigen, dass bei vorverpackten Erzeugnissen viele Mängel hinsichtlich Kennzeichnung vorhanden sind.

Die Kennzeichnungsvorgaben werden immer anspruchsvoller. Um Überwachungsbehörden und Direktvermarktenden hierbei Unterstützung anzubieten, wird auf das Merkblatt „Die wichtigsten Elemente der Kennzeichnung von vorverpackten Fleischerzeugnissen und Wurstwaren für Direktvermarkter und Metzgereien“ des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) verwiesen.

Eine Probe Wildschwein Leberwurst eines Direktvermarkters. Die Bezeichnung des Lebensmittel und des Pökelsalzes ist in diesem Beispiel nicht korrekt. Bildrechte: LAVES

Eine Probe Wildschwein Leberwurst eines Direktvermarkters. Die Bezeichnung „Wildschwein Leberwurst“ ist für ein Erzeugnis, dass unter Verwendung von Schweinefleisch und Schweineleber hergestellt wurde, nicht ausreichend.

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