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Welthundetag – 10. Oktober: Einfach mal Hundekekse backen? Das ist zu beachten

Übersteigt die Herstellung von Futtermittel den Eigenbedarf, gelten futtermittelrechtliche Anforderungen


Ein Hund sitzt vor einem Backofengitter mit Hundekeksen.   Bildrechte: ©Michael Ebardt - stock.adobe.com
Wer Hundekekse backt, um sein eigenes Tier damit zu belohnen, ist per Definition kein/-e Futtermittelunternehmer/-in. Übersteigt die Keksproduktion den Eigenbedarf, sollte man sich vorab gut informieren.

Über kleine Leckerbissen freuen sich die meisten Haustiere. Bei passende Anlässen, zum Beispiel beim Aktionstag eines Tierheims, werden immer wieder selbstgemachte Hundekekse, Nagerdrops und Co. verkauft oder verschenkt. Doch wer Futtermittel nicht für den Eigenbedarf herstellt, muss einige Regeln beachten. Einfach losbacken? So leicht ist es leider nicht.

Das Futtermittelrecht steckt einen klaren Rahmen für die Futtermittelproduktion ab. Im Fall der Abgabe an Dritte werden grundsätzlich an alle Produzierenden immer die gleichen Anforderungen gestellt. Egal ob es sich um ein Mischfutterwerk mit großer Tonnage an Futtermitteln für Schweine, Geflügel und Rinder oder um eine Herstellung von fünf Kilogramm Hundekeksen für den Verkauf, zum Beispiel auf einem Flohmarkt, handelt.

Anforderungen an Herstellende

Wer Futtermittel wie Hundekekse nicht nur für den Eigenbedarf produziert, muss diese Vorgaben erfüllen:

  1. Registrierung als Futtermittelunternehmen bei der zuständigen Behörde – in Niedersachsen das LAVES
  2. Dokumentation der Herstellung
  3. Betrachtung der risikobehafteten Punkte im Herstellungsprozess
  4. Aufbewahrung von Mustern der hergestellten Produktpartien
  5. Erstellung einer korrekten Deklaration (Kennzeichnung)
  6. Rückverfolgbarkeit der eigenen Produkte sicherstellen (besonders für den Fall von Beanstandungen)

Detailliert finden sich alle Anforderungen in unserem Merkblatt .

Unterstützung von kommerziellen Herstellern

Wem das zu viel Aufwand scheint, der kann sich Partner suchen. Es gibt einige Futtermittelhersteller mit Schwerpunkten wie Kleingebäck für Heimtiere oder Leckerli für Pferde. Diese Produzenten bieten oft eine Herstellung nach individuellen Kunden-Rezepturen an. Häufig beraten sie auch hinsichtlich der futtermittelrechtlichen Anforderungen und gut gelingender Rezepturen.

Sichere Futtermittel für alle Tiere

Futtermittel müssen sicher sein. Im rechtlichen Sinne bedeutet das zum Beispiel, dass sie rückverfolgbar, nicht gesundheitsschädlich und korrekt deklariert sein müssen. Wenn ein Haustier krank wird, ist es gegebenenfalls wichtig zu wissen, was genau das Tier gefressen hat und ob dieses Futtermittel noch haltbar war. Diese Angaben gehören zu einer korrekten Deklaration.

Auch werden alle registrierten Futtermittelhersteller in Niedersachsen von der Futtermittelüberwachung des LAVES regelmäßig kontrolliert. In einer solchen Kontrolle werden Proben der hergestellten Futtermittel gezogen, zur Analyse gegeben (zum Beispiel auf unerwünschte Stoffe oder Deklarationstreue) und die oben genannten Anforderungen geprüft. Das alles geschieht immer mit dem Fokus auf sichere Futtermittel für alle Tiere.


Bei weiteren, speziellen Fragen zu Anforderungen an Futtermittelherstellungen im privaten Bereich (Hundekekse, Nagerdrops, Pferdeleckerli und ähnliches) schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an

dezernat41@laves.niedersachsen.de

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Merkblatt zur Herstellung von Heimtierfuttermitteln

Wer zum Beispiel für einen Aktionstag im Tierheim Hundekekse backen möchten, um sie dann dort zu verschenken oder zu verkaufen, für den gelten die Anforderungen des Futtermittelrechts.

Das hier angebotene Merkblatt bietet eine Zusammenfassung der rechtlichen Anforderungen mit dem Schwerpunkt auf die Herstellung im privaten Bereich bei Mengen, die den Eigenverbrauch übersteigen.

  Merkblatt zur Herstellung von Heimtierfuttermitteln
(0,19 MB)

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