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Bei rohem Hundefutter mit Keimbelastung rechnen

Umgang mit BARF-Futtermitteln erfordert besondere Sorgfalt


Immer mehr Hundehalter füttern ihre Tiere mit rohem Fleisch. Die Abkürzung BARF steht für „biologisches artgerechtes rohes Futter“. Dies soll den natürlichen Fressgewohnheiten der Hunde in Anlehnung an die Lebensweise von Wildhunden und Wölfen nahekommen.

Bisher lagen wenige Daten über den hygienischen Status dieser rohen Futtermittel vor, und in welchem Ausmaß sie für Mensch und Tier potentiell gefährliche Krankheitserreger enthalten. Dies gab den Anlass für ein Sonderprogramm im Futtermittelinstitut Stade des LAVES zur Erhebung eines mikrobiologischen Status von BARF Produkten.

Futtermittelrechtlich gibt es bei Qualitätsmängeln nur die Beurteilung als „nicht sicheres Futtermittel“, zum Beispiel im Falle eines Salmonellennachweises. Zur Beurteilung des Hygienestatus gibt es keine Richtwerte. Neben der Unbedenklichkeit des Futtermittels für das Tier stand auch eine mögliche Gesundheitsgefährdung für die Tierhalterin und den Tierhalter aufgrund des Umgangs mit dem Futter im Fokus des Interesses.

Nicht nur Muskelfleisch (fast) alles von Rind, Geflügel, Pferd kommt in die Tüte …auch Keime!

Von Februar 2018 bis Juni 2020 wurden von der amtlichen Futtermittelkontrolle des LAVES 65 Proben rohes Heimtierfutter (BARF) zur Untersuchung eingesandt. Die Produkte bestanden vielfach aus Rindfleisch und Innereien vom Rind, aber auch aus Geflügelteilen, Hühnermägen, Pferdefleisch und –innereien sowie Lammfleisch und Lammpansen. In fünf Produkten wurde die Fleischkomponente mit Gemüse oder Kräutermischungen versetzt.

Je nach Zusammensetzung waren die Erzeugnisse als Einzel-, Ergänzungs- oder auch als Alleinfuttermittel deklariert. Drei Proben waren fälschlich als Mischfuttermittelmittel gekennzeichnet. Bei den Einzel- und Ergänzungsfuttermitteln fehlten häufig Hinweise auf die erforderliche Zufütterung von Vitaminen und Spurenelementen. Die Proben wurden im Futtermittelinstitut in Stade mikrobiologisch und sensorisch untersucht. Gesetzliche Regelungen zur hygienischen Beschaffenheit von rohem Heimtierfutter gibt es nur für den Bereich der sogenannten tierischen Nebenprodukte (Tierische Nebenprodukte-Recht VO (EU) Nr. 142/2011). Danach müssen Proben, die während der Herstellung oder der Lagerung (vor dem Versand) entnommen werden, frei von Salmonellen sein.

Prozeßhygienekriterium für die Herstellung ist der Gehalt an Enterobacteriaceen. Ein Höchstwert von 5.000 Kolonie bildenden Einheiten (KbE) pro Gramm darf nicht überschritten werden. Die hier untersuchten Proben wurden vorwiegend im Handel (50 von 65 Proben) entnommen und waren überwiegend vom Hersteller tiefgefroren, so dass mit einer Keimvermehrung während des Transports und der Lagerung nicht zu rechnen war. Das Untersuchungsspektrum umfasste: die aerobe Gesamtkeimzahl, die Anzahl an Enterobacteriaceen, Salmonellen sowie Listerien. Bei Proben mit deklariertem Geflügelfleischanteil wurde auch auf Campylobacter-Bakterien untersucht. Es handelt sich jeweils um potentielle Krankheitserreger sowohl beim Tier wie auch beim Menschen.


Nachweis von Salmonellen, Enterobacteriaceen und Listerien

Salmonellen wurden in vier Fällen nachgewiesen. Bei den, üblicherweise den Darm besiedelnden, Enterobacteriaceen waren durchweg hohe Gehalte auffällig. Nur in acht Proben wurden keine Enterobacteriaceen (<100 KbE/g) nachgewiesen. Bei 18 weiteren Proben lag der Gehalt im Bereich zwischen 100 und 5.000 KbE/g somit unter dem Höchstwert. Dieser Wert wurde jedoch bei den übrigen Proben um bis zum Tausendfachen überschritten. Proben, die bei Herstellern gezogen wurden, wiesen in 10 von 15 Fällen Überschreitungen des Höchstwertes auf.

Bei der „aeroben Gesamtkeimzahl“ handelt es sich um ein Maß für den allgemeinen Hygienestatus eines Produktes. Ein gewisser Betrag ist unvermeidbar, aber höhere Belastungen sind ein Indikator, dass die Prozess- und Lagerungshygiene mangelhaft ist. Die Untersuchungsbefunde reichten von 7 x 104 KbE/g bis 1,8 x 109 KbE/g.

Bedenklich war die Kontamination mit Listerien, nur bei acht Proben wurden sie nicht isoliert. In 20 Proben war Listeria monocytogenes nachweisbar. Derzeit gilt nur Listeria monocytogenes als Krankheitserreger und Auslöser der Listeriose bei Mensch und Tier.Eine Listeriose kann bei Menschen mit einem geschwächten Immunsystem lebensbedrohlich sein. Bei 17 dieser Proben betrug die Keimbelastung <100 KbE/g, in drei Proben lag sie zwischen 250 und 3.900 KbE/g). In 41 Proben wurden weitere Listeria-Arten nachgewiesen (meist Listeria innocua, Listeria welshimeri). Diese Keime gelten zwar als apathogen, aber ihr Vorkommen weist auf eine mögliche verborgene Anwesenheit von Listeria monocytogenes hin, da alle diese Keimarten gemeinsam von einem bestimmten Milieu profitieren.

14 Proben mit deklariertem Geflügelfleischanteil wurden qualitativ auf Campylobacter-Bakterien untersucht. Das Ergebnis war bei drei Proben positiv mit unter anderem dem Nachweis von C. coli und C. upsaliensis. Diese Campylobacterspezies können sowohl beim Menschen wie auch beim Hund Durchfallerkrankungen verursachen.

Bei der sensorischen Prüfung fiel knapp ein Drittel der Proben wegen eines extrem unangenehmen Geruchs durch.


Küchenhygiene wichtig!

Die mikrobiologische Untersuchung der Proben hat somit gezeigt, dass bei BARF-Produkten mit einer hohen Keimbelastung und mit pathogenen Keimen zu rechnen ist. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf eine gründliche Küchenhygiene achten, um die Kontamination von Lebensmitteln zu vermeiden. Insbesondere darf das Auftauwasser des Futters nicht in Kontakt mit Lebensmitteln kommen. Hände und Küchenutensilien, die mit dem Futter in Berührung gekommen sind, müssen gründlich gereinigt werden.

Nur ein Hersteller hat auf dem Kennzeichnungsetikett mit dem Hinweis auf eine mögliche Keimbelastung die Notwendigkeit strikter Küchenhygiene betont. In zwei Fällen wurde zwar ein vollständiges Durchgaren empfohlen, was aber der Idee der BARF-Fütterung zuwiderläuft. Hunde und Katzen haben ein sehr robustes Verdauungssystem, so dass es bei ihnen nur in Ausnahmefällen zu Erkrankungen kommt. Sie können, als symptomlose Ausscheider, die Keime aber weit verbreiten.

Insgesamt wurden bei den BARF Produkten erhebliche Kennzeichnungsmängel festgestellt. Bei den Herstellern und Inverkehrbringern gibt es gravierende Defizite in der Umsetzung der Kennzeichnungsvorschriften, die vermutlich auf mangelhaften Kenntnissen der futtermittelrechtlichen Regelungen beruhen.

Seit Ende Juni 2020 verlangt der Gesetzgeber nun eine zusätzliche Kennzeichnung: „Nur als Heimtierfutter. Von Lebensmitteln fernhalten. Hände und Werkzeuge, Utensilien und Oberflächen nach der Handhabung dieses Produkts waschen“.


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„Tierische Nebenprodukte“

„Tierische Nebenprodukte“ sind ganze Tierkörper, Teile von Tieren oder Erzeugnisse
tierischen Ursprungs beziehungsweise andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht
für den menschlichen Verzehr bestimmt sind. Als Futtermittel dürfen nur tierische Nebenprodukte der Kategorie 3, zum Beispiel Nebenprodukte aus Schlachtbetrieben, sowie Tierkörperteile verwendet werden, die zwar zum menschlichen Verzehr geeignet wären, aber als Lebensmittel nicht vermarktet werden.

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