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Registrierung gemäß Futtermittelhygieneverordnung (FMHyVO) für gewerbliche Futtermittelunternehmen

Hersteller, Handel, Lagerhalter, Speditionen, Tierärzte, Lohnunternehmer etc.


Die sogenannte Futtermittelhygieneverordnung, VO (EG) 183/2005 ist seit 01.01.2006 in Kraft und benennt die wichtige Rolle der landwirtschaftlichen Tierproduktion in der Europäischen Gemeinschaft. Mit ihr werden einheitliche europäische Basisregularien für die Produktion und das Inverkehrbringen von sicheren Futtermitteln aufgestellt.

In der Futtermittelhygieneverordnung sind unter anderem die Verpflichtung und die Bedingungen für Zulassungen und Registrierungen von Herstellern und Inverkehrbringern von Futtermitteln festgeschrieben sowie die Verpflichtung der Anwendung eines Verfahrens auf Grundlage der "Grundsätze der Gefahrenanalyse (HACCP)". Das vorrangige Ziel neben der Erzeugung sicherer Futtermittel ist eine lückenlose Rückverfolgbarkeit aller Futtermittel.

Alle Futtermittelunternehmer sind demnach verpflichtet, sich bei Ihrer zuständigen Behörde registrieren zu lassen und aktuelle Änderungen ihrer Tätigkeit anzuzeigen. Wer diesen Anforderungen nicht nachkommt, handelt ordnungswidrig. Das LAVES, Dezernat 41 - Futtermittelüberwachung, ist die zuständige Behörde für Futtermittelunternehmer mit Sitz in Niedersachsen und Bremen.

Weitere Informationen zur Zulassungs- und Registrierungspflicht für Futtermittelunternehmer finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.

Verzeichnisse aller in Niedersachsen, Deutschland und Europa registrierten Betriebe


Ihre Ansprechperson im LAVES, Dezernat 41

bei Fragen zum Registrierungsverfahren und zur Registrierungsbedürftigkeit:

Telefon: 0441 / 57026 - 115 (Frau Schröder)


Rechtsgrundlage

VO 183/2009 (Futtermittelhygieneverordnung), Artikel 9, Amtliche Kontrollen, Meldung und Registrierung

(2) Die Futtermittelunternehmer a) melden der entsprechenden zuständigen Behörde in der von der zuständigen Behörde verlangten Form zwecks Registrierung alle ihrer Kontrolle unterstehenden Betriebe, die in einer der Herstellungs-, Verarbeitungs-, Lagerungs-, Transport- oder Vertriebsstufen von Futtermitteln tätig sind, (…)

Getreidesilos in herbstlicher Landschaft Bildrechte: © SNEHIT PHOTO - stock.adobe.com

Gewerbliche Futtermittelunternehmen, das heißt Hersteller, Händler, Lagerhalter, Lohnunternehmer, Hundekeksbäcker sowie auch Futtermittel abgebende Tierarztpraxen et cetera, sind registrierungspflichtig.

Registrierungsformular für gewerbliche Futtermittelunternehmen

Formular für die Neuregistrierung oder die Anzeige einer Veränderung für gewerbliche Futtermittelunternehmen gemäß VO (EG) 183/2005

  Registrierungsformular für gewerbliche Futtermittelunternehmen (nicht barrierefrei)
(PDF, 0,08 MB)

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