Per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Spielzeug
Spielzeug für Kinder muss sicher sein: Jede Gefahr, sich beim Spielen damit zu verletzen oder mit gefährlichen oder allergenen Stoffen in Berührung zu kommen, muss ausgeschlossen werden.
Was erlaubt ist, regelt die neue Spielzeugverordnung, die auch die Verwendung von polyfluorierten und perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) in Spielzeug verbietet. Diese auch als „Ewigkeitschemikalien“ bezeichneten Stoffe sind so stabil, dass sie sich nicht vollständig abbauen. Damit werden sie zu einer Belastung für die Umwelt und können negative gesundheitliche Auswirkungen auf Lebewesen haben.
Auch für schmutzabweisende Teppiche werden PFAS verwendet. Das Institut für Bedarfsgegenstände (IfB) Lüneburg hat darum Spielteppiche speziell für Kinder auf PFAS untersucht. Ebenfalls untersucht wurden Puzzles und Bilderbücher aus Recyclingpapier. Eine Verwendung von PFAS bei diesen Spielwaren konnte nicht nachgewiesen werden.
Rechtliche Regelungen für PFAS in Spielzeug
Am 12. Dezember 2025 wurde die neue Spielzeugverordnung (Verordnung (EU) 2025/2509) im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Diese Verordnung löst die alte Spielzeug-Richtlinie 2009/48/EG ab. Gemäß Anhang II Teil III Nr. 5 der Spielzeugverordnung ist die Verwendung von PFAS in Spielzeug verboten.
Neben der Verwendung in der Oberflächenbehandlung von Textilien oder Papier [1] können PFAS bei der Herstellung von Kunststoffen beteiligt sein [2].
Hiervon zu unterscheiden sind Kontaminationen (sprich: unbeabsichtigtes Vorhandensein), die zum Beispiel dem Herstellungsprozess oder dem Recycling entstammen. Diese Kontaminationen werden von der Spielzeugverordnung nicht erfasst.
Untersuchungsergebnisse
Der Einsatz von PFAS bei der Oberflächenbehandlung von Teppichen ist weit verbreitet [1]. Dadurch erhalten Teppiche wasser- und schmutzabweisende Eigenschaften. Es erscheint naheliegend, dass diese Eigenschaft von Verbraucherinnen und Verbrauchern auch bei Spielteppichen erwünscht ist. Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg untersuchte deshalb im Jahr 2025 vier Spielteppiche auf PFAS. Bei keinem der geprüften Spielteppiche wurde eine Verwendung von PFAS festgestellt. In einer Probe konnte jedoch eine Kontamination mit PFAS nachgewiesen werden. Der Spielteppich enthielt 3,71 mg/kg 8:2-FTOH und 0,35 mg/kg 6:2-FTOH. Für 8:2-FTOH liegt eine Überschreitung des Grenzwerts von 1 mg/kg nach Verordnung (EU) 2019/1021 vor. Im Gegensatz zur Spielzeugverordnung unterscheidet diese Verordnung nicht zwischen der Verwendung und der Kontamination. Der Inverkehrbringer wurde über diesen Sachverhalt informiert.
PFAS werden auch in der Oberflächenbehandlung von Papier mit Lebensmittelkontakt weiterhin eingesetzt [4]. In Folge des Recyclings von Papier können PFAS in Spielwaren aus Recyclingpapier gelangen.
Im Jahr 2025 wurden 13 Puzzles und Bilderbücher für Kinder aus den Jahren 2024 und 2023 nachträglich auf PFAS untersucht. Es wurden bis zu 1,8 mg/kg 6:2-FTOH festgestellt. Damit liegt auch hier keine Verwendung von PFAS im Spielzeug vor. Anders als bei Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Papier gilt für Spielzeug aus Papier der Grenzwert von 1 mg/kg für 6:2-FTOH ab 2026 nicht. Denn bei Spielzeugen wird die absichtliche Verwendung bewertet und nicht unbeabsichtigte Kontaminationen [3].
Fazit
Bei den bisherigen Untersuchungen auf PFAS in Spielzeug konnte das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg nur Kontaminationen feststellen. Eine Verwendung von PFAS bei Spielzeug konnte bisher nicht nachgewiesen werden. Das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg wird seine Untersuchungen zu PFAS in Spielzeug fortsetzen. Dazu soll auch eine neu entwickelte Methode für die Bestimmung des Gesamtfluors zum Einsatz kommen.
Quellen:
[1] https://www.umweltbundesamt.de/pfas-portal-verwendungen
[2] https://www.mdpi.com/1420-3049/30/5/994
[3] https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2019/1021/oj?locale=de
[4] https://www.umweltbundesamt.de/einsatz-von-pfas-in-der-papierindustrie

