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Buntes Holzspielzeug - gesundheitlich unbedenklich?

Bunte Holzklötze aufeinander gestapelt zu Türmen   Bildrechte: © svort – stock.adobe.com

Ob Türme bauen, Straßen legen oder in der Spielküche damit kochen – Kinder können mit bunten Holzspielzeug ihre Fantasie voll ausleben. Das farbenfroh-lackierte Spielzeug landet schon auch mal im Mund: Kinder lecken, lutschen und knabbern daran oder beißen manchmal sogar Stückchen davon ab. So gelangen kleine Teilchen vom Spielzeug, wie bunter Lack, in den Magen des Kindes. Dort können durch den Magensaft giftige Stoffe – wie zum Beispiel Schwermetalle oder Weichmacher – herausgelöst werden.

Die Schwermetalle können sich im Körper des Kindes anreichern und zum gesundheitlichen Risiko werden. Deshalb untersucht das Institut für Bedarfsgegenstände Lüneburg (IfB) sogenannte zugängliche Spielzeuge regelmäßig auf Schwermetalle.

Spielzeug ist zugänglich:

  • wenn es durch Lutschen, Lecken oder Verschlucken in den Magen des Kindes gelangen kann
  • wenn es mit Lebensmitteln oder dem Mund in Berührung kommen kann
  • als kosmetisches Spielzeug
  • als Schreibinstrumente, die als Spielzeug eingestuft sind und allgemein:
  • als Spielzeug, das für Kinder bis zu 6 Jahren vorgesehen ist und für das die Wahrscheinlichkeit besteht, dass es mit dem Mund in Berührung kommt

Je älter das Kind und je größer das Spielzeug ist, umso geringer ist die Gefahr, dass Spielzeugmaterialien in den Mund und den Magen gelangen.

Untersuchungsergebnisse des LAVES

Im Jahr 2021 hat das IfB Lüneburg 19 bunt lackierte Holzspielzeuge untersucht. Hierbei wurde eine semiquantitative Bestimmung der Elemente durchgeführt, die Menge des abgegebenen Formaldehyds bestimmt und auf Schweiß- und Speichelechtheit überprüft. Bei einigen der Proben wurde der Lack auf Weichmacher untersucht. Das erfreuliche Ergebnis: Bei diesen Proben erfüllten alle die gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der untersuchten Parameter.

Im Jahr 2020 wurden 64 bunt lackierte Holzspielzeuge untersucht. Von 64 Proben wurde nur eine Probe als nicht den Anforderungen des § 10 der Zweiten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug; 2. ProdSV) entsprechend beurteilt wegen einer zu hohen Abgabe von Formaldehyd.

Die Untersuchung in Theorie und Praxis

In der Richtlinie 2009/48/EG sind Höchstwerte für bestimmte Elemente beziehungsweise Schwermetalle festgelegt. Diese Höchstwerte dürfen bei dem Prüfverfahren der Migration, also des Überganges oder der Abgabe von Elementen aus dem Spielzeugmaterial in Magensäure, nicht überschritten werden.

Als Beispiele für die geregelten Elemente sind Aluminium, Arsen, Bor, Chrom, Quecksilber, Nickel und Zinn zu nennen. Die festgelegten Höchstwerte sind pro Kilogramm (kg) zugängliches Spielzeugmaterial festgelegt worden. Unterschieden wird noch nach der Spielzeugart beziehungsweise nach Material. Dafür existieren drei Kategorien. Die erste Kategorie gibt die Höchstwerte in trockenen, brüchigen, staubförmigen oder geschmeidigen Spielzeugmaterialien an, die zweite Kategorie beschäftigt sich mit flüssigen oder haftenden Spielzeugmaterialien und bei der dritten Kategorie handelt es sich um abgeschabte Spielzeugmaterialien. Zur Einstufung des jeweiligen Spielzeugs in eine der drei Kategorien wird die harmonisierte europäische und deutsche Norm über die Sicherheit von Spielzeug (DIN EN 71 Teil 3) herangezogen. Dort finden sich Beispiele für die jeweiligen Spielzeugkategorien.

Wichtig hierbei ist die Unterscheidung zwischen Gesamtgehalt des Spielzeugmaterials an dem jeweiligen Element und dem migrierten oder löslichen Anteil des Elements aus dem Spielzeugmaterial, auch bioverfügbarer Anteil genannt. Nur der bioverfügbare Anteil der Elemente ist hier toxikologisch von Bedeutung. Er löst sich unter der Einwirkung von Magensäure und bei Körpertemperatur aus dem Spielzeugmaterial heraus und wird dadurch zum gesundheitlichen Risiko (was nicht in der Magensäure oder im Darm löslich ist, geht ungehindert durch den Körper ohne Gefahr für die Gesundheit).

So läuft die Untersuchung ab

Die Untersuchung erfolgt auf den bioverfügbaren Anteil der Elemente mit Magensäure-Simulanz-Lösung. Für diese Untersuchung wird zunächst die zugängliche, äußere Schicht des Spielzeugs (zum Beispiel die bunte Lackschicht bei Bauklötzen) mit einem Skalpell vorsichtig abgetrennt. Der abgetrennte Lack wird mit Magensäure-Simulanz-Lösung (0,07 molare Masse pro Liter (mol/L) Salzsäure) bei Körpertemperatur (also 37 Grad Celsius (° C)) behandelt: eine Stunde bei 37°C unter ständiger Bewegung und anschließend eine Stunde bei 37°C unter Ruhigstellung. Die entstandene Lösung – das Migrat – wird mit Hilfe der Optischen Emissionsspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma (ICP-OES) auf den Gehalt an gelösten Elementen beziehungswweise Schwermetallen untersucht.

Die Grenzwerte für die Elemente wurden festgelegt auf der Grundlage von Konzentrationen, die höchstens täglich infolge des Umgangs mit Spielzeug biologisch verfügbar sein dürfen – dies sind Erfahrungswerte - und aufgrund der Annahme, dass Kinder pro Tag circa 8 Milligramm (mg) Spielzeugmaterial aufnehmen. Letzteres kann allerdings in Einzelfällen schwanken. Hierdurch soll die Belastung der Kinder durch die toxischen Elemente auf ein Minimum beschränkt werden.

Bei Überschreitung dieser Grenzwerte wird das Spielzeug nach § 10 der 2. ProdSV beurteilt.

Ab welchem biologisch verfügbaren Element- Anteil eine Beurteilung wegen Gesundheitsschädigung bei bestimmungsgemäßem und voraussehbarem Gebrauch (§ 30 des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch; LFGB) erfolgt, kann nur im Einzelfall entschieden werden. Dies ist abhängig:

  • vom Spielzeugmaterial (von Fingermalfarbe wird leicht etwas mehr als 8 mg aufgenommen als von der Bauklotzlackierung)
  • vom bestimmungsgemäßen und voraussehbaren Gebrauch (auch hier: Fingermalfarbe gelangt eher in den Mund als Teile von der Bauklotzlackierung), und:
  • natürlich von der Höhe des festgestellten bioverfügbaren Anteils und dem Wirkungsmechanismus des einzelnen Elements

Für diese Entscheidung kann auch ein medizinisch-toxikologisches Gutachten erforderlich werden.

Da es sich bei der Prüfmethode der Migration um ein aufwändiges Verfahren handelt, wird routinemäßig vorher eine semiquantitative Bestimmung von Elementen mit Hilfe der Röntgen-Fluoreszenz-Analyse durchgeführt. Sind die semiquantitativen Ergebnisse der RFA unauffällig, wird auf eine Migration der Elemente verzichtet.


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