LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Verbrauchertipp: Das A und O für den selbst angerührten Eierlikör - nur ganz frische Eier verwenden

Presseinformation Nr. 005 vom 08. April 2011


Selbst hergestellter Eierlikör gehört für viele Verbraucher zum Osterfest dazu. Mit Eierlikör lässt sich nicht nur Eis und Kuchen verfeinern, auch pur ist er für viele ein Genuss. Allerdings ist ganz besonders auf die richtige Zubereitung zu achten. Denn selbst angerührter Likör mit Eiern kann Gefahren in sich bergen: Salmonellen – Keime die Magen-Darminfektionen auslösen können. Deshalb sind für die Zubereitung frische Eier und reiner Alkohol das A und O.

„Der Dotter, der im Eierlikör roh verarbeitet wird, sollte von ganz frischen Eiern und nicht älter als sieben bis zehn Tage sein“, rät Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES). Das Eigelb muss, um eventuelle Salmonellen abzutöten, zunächst mit dem Alkohol separat verrührt werden.

Diese Mischung aus rohen Eiern und reinem Alkohol sollte bei Zimmertemperatur drei Tage gelagert werden. Eine Keimabtötung ist so laut Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) erfolgreich. Nun können restliche Zutaten, wie Zucker, mit der Masse vermengt werden. Die gezuckerte Eigelb-Alkohol-Mischung muss einen Alkoholgehalt von mindestens 10% aufweisen, damit die Keimfreiheit gesichert ist. Der selbstgemachte Likör sollte kühl und dunkel gelagert werden und möglichst zügig verbraucht werden. Der reine Alkohol, der auch unvergällter Alkohol genannt wird, ist in Apotheken erhältlich. Alternativ sind handelsübliche Spirituosen wie z. B. Kornbrand und Wodka mit mindestens 37,5 % vol Alkohol verwendbar. Der Alkoholgehalt des Likörs lässt sich dann mit dem Dreisatz errechnen.

Auf der LAVES-Homepage finden Sie weitere wichtige und umfangreiche Informationen, zum Beispiel Tipps zur Vermeidung von Salmonellen-Infektionen „Rund ums Ei“ oder Eierlikör – der Klassiker zu Ostern.

Die Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung ist unter www.bfr.bund.de zu finden.

Presseinformationen Bildrechte: Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln