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Aufgeschnittene Melonen mit Keimen belastet?

Hygiene und Kühlung sind das A&O – Melonen nicht waschen


Melonen sind gesund, erfrischend und kalorienarm. Melonen werden im Einzelhandel als ganze Frucht oder in Teile bzw. in Würfel geschnitten angeboten. Doch sind diese Früchte dadurch auch anfälliger für eine Keimbelastung? Dieser Frage ist das Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover (LVI) des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) nachgegangen. In diesem Jahr wurden bisher zehn Proben aufgeschnittener Melonen insbesondere auf krankmachende Keime, wie Salmonellen und Listerien, untersucht. Das Ergebnis: in keiner Probe wurden krankmachende Keime nachgewiesen.

Auf rauer Melonenschale haften Keime besonders gut und können beim Anschneiden auf das Fruchtfleisch gelangen. In den vergangenen Jahren waren aufgeschnittene Melonen auch Ursache für lebensmittelbedingte Krankheitsausbrüche. In Deutschland konnte 2012 erstmals ein überregionaler Salmonellenausbruch auf den Verzehr von Wassermelonen zurückgeführt werden, mindestens fünf Bundesländer waren betroffen.

Die aktuellen mikrobiologischen Ergebnisse sind erfreulich. Dennoch ist grundsätzlich von einer potenziellen Gefahr durch krankmachende Keime bei verarbeiteten Melonen, die zu den leicht verderblichen Lebensmitteln gehören, auszugehen. Im Sinne des gesundheitlichen Verbraucherschutzes werden die Untersuchungen fortgeführt.

Rückblick: Insgesamt 69 Proben geschnittener Melonen sind in den Jahren 2016 bis 2020 im LVI Braunschweig untersucht worden. Das Ergebnis: lediglich eine Probe, die bereits matschig war und säuerlich roch, wurde als nicht mehr zum Verzehr geeignet beurteilt. Außerdem wurden darin hohe Keimgehalte festgestellt. In 15 Fällen wurden die geschnittenen Melonen im Einzelhandel ungenügend oder nicht gekühlt gelagert.

Einkaufstipps: Es sollte auf optisch einwandfreie, frische Ware und auf eine ausreichende Kühlung im Handel geachtet werden. Aufgeschnittenes Obst muss bei maximal + 7°C gelagert werden, zudem sollte es nach dem Kauf rasch verzehrt oder sofort gekühlt werden, um eine Keimvermehrung zu minimieren.

Hygienetipps: Auch wenn Keime auf rauer Melonenoberfläche gut anhaften können, sollte die Frucht vor dem Anschneiden nicht gewaschen werden. Denn durch das Waschen kann sich die Gefahr einer Verschleppung von Krankheitserregern eher noch erhöhen.

Um die mögliche Übertragung von Krankheitserregern auf das Fruchtfleisch weiter zu minimieren, sollten Hygieneregeln unbedingt eingehalten werden. So sollte insbesondere auf saubere Hände, Messer sowie Arbeitsflächen geachtet werden.

Weitere ausführliche Informationen finden Sie in unserem Internetartikel 

Presseinformationen Bildrechte: © Land Niedersachsen

Artikel-Informationen

erstellt am:
31.07.2020

Ansprechpartner/in:
Hiltrud Schrandt

Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
Leiterin Pressestelle
Röverskamp 5
26203 Wardenburg
Tel: 0441 57026 -180

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