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Zulassung von Betrieben

Nach den veterinär- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU benötigen bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in Verkehr bringen wollen, eine Zulassung. Hierzu gehören im Bereich des Rotfleisches (z. B. Schweine- oder Rindfleisch) und Weißfleisches (Geflügelfleisch) in der Regel Schlachtbetriebe, Zerlegebetriebe und Verarbeitungsbetriebe. Ferner müssen bestimmte Milch- und Fischverarbeitende Betriebe sowie bestimmte Hersteller von Eiprodukten zugelassen werden. Auch Großküchen können unter die Zulassungspflicht fallen.

Des Weiteren sind Sprossen erzeugende Betriebe zulassungspflichtig, nachdem es im Jahr 2011 in Deutschland und in der Europäischen Union zu Erkrankungen durch Shiga-Toxin bildende E. coli (EHEC), wahrscheinlich verursacht durch den Verzehr von Sprossen, kam.

Das LAVES, Dezernat 21 - "Lebensmittelüberwachung und grenzüberschreitender Handel", ist in Niedersachsen zuständige Behörde für die Erteilung, das Aussetzen und den Entzug von Zulassungen in diesem Bereich. Die Zulassungsvoraussetzungen werden gemeinsam mit den kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden überprüft.

Außerdem überprüft das LAVES in Zusammenarbeit mit den kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden, ob bei den bereits zugelassenen Betrieben die Zulassungsvoraussetzungen noch gegeben sind.

Nach jedem Kontrollbesuch wird der überprüfte Betrieb anhand einer Risikobewertung eingestuft und beurteilt. Aufgrund dieser Risikobewertung wird dann die Überprüfungsfrequenz für diesen Betrieb festgelegt. So werden Betriebe, in denen in der Vergangenheit keine oder wenige Mängel festgestellt wurden, seltener überprüft als solche, bei denen häufige Mängel festgestellt wurden. Aber auch das Risikopotential der hergestellten Produkte wird stärker berücksichtigt. So ist ein Betrieb, der Dauerwaren herstellt, potentiell weniger risikobehaftet als zum Beispiel ein Betrieb, der leichtverderbliches Hackfleisch produziert.

Die nachfolgende Übersicht informiert über die Art und Anzahl der ingesamt 1.211 zugelassenen Betriebe in Niedersachsen (Stand 07.03.2019).

zugelassene Betriebe  
zugelassene Betriebe
Die Leitlinien erleichtern den Behörden die Überwachungstätigkeit Bildrechte: © LAVES

Viele Betriebe, die zum Beispiel Fleisch verarbeiten, benötigen eine Zulassung.

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