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Pfad  >  Home  >  Lebensmittel  >  Ökologischer Landbau
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EG-Öko-Basisverordnung 834/2007 (gültig ab 1.1.2009):
Durchführungsverordnung 889/2008 (gültig ab 1.1.2009):
Gesetz zur Einführung und Verwendung eines Kennzeichens für Erzeugnisse des ökologischen Landbaus
Verordnung zur Gestaltung und Verwendung des Öko-Kennzeichens
Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung von nicht ökologisch erzeugtem vegetativen Vermehrungsmaterial
Hier finden Sie die Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit zur Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Verwendung von nicht ökologisch erzeugtem vegetativem Vermehrungsmaterial außer Pflanzkartoffeln im ökologischen Landbau als download
Download der Allgemeinverfügung
DOC, 26 KB
Fachdezernat Ökologischer Landbau

Das LAVES ist in Niedersachsen zuständige Kontrollbehörde nach den Rechtsregelungen der Europäischen Gemeinschaft für den ökologischen Landbau.

Diese Aufgabe nimmt das Fachdezernat Ökologischer Landbau wahr.

Mit diesen Rechtsregelungen wurde europaweit ein Kontrollverfahren für den ökologischen Landbau eingeführt. Sie verfolgen das Ziel der Transparenz für alle Produkte und ihre Produktion, die mit dem Hinweis auf den ökologischen Landbau - wie z. B. "Bio", "Öko", "biologisch" und "ökologisch" - vermarktet werden. So unterliegen ökologisch wirtschaftende Betriebe (Erzeuger), Verarbeitungs- und Importunternehmen, Unternehmen, die in die Erzeugung, Aufbereitung oder Einfuhr einbezogen sind und diese Tätigkeiten ganz oder teilweise an Dritte vergeben haben, sowie auch die Hersteller von ökologischen Futtermitteln einheitlich geregelten Kontrollen nach diesen Regelungen.

Nationale Regelungen zur Umsetzung des ökologischen Landbaus sind im Gesetz zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbaugesetz-ÖLG) zu finden.

In Deutschland übernehmen staatlich zugelassene private Kontrollstellen die Kontrolle der Unternehmen. Soweit eine Zulassung für Niedersachsen besteht, wird deren Tätigkeit dort vom Fachdienst Ökologischer Landbau überwacht. Zugelassen werden die Kontrollstellen - in der Regel bundesweit - von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) in Bonn.

Das Fachdezernat Ökologischer Landbau im LAVES nimmt auch Anträge entgegen und erteilt Genehmigungen, soweit die Zuständigkeit der Behörde dafür vorgeschrieben ist. Darüber hinaus ist er Ansprechpartner für Interessierte zu den Regelungen im ökologischen Landbau.

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