Nach dem Gesetz zum vorsorgenden Schutz der Bevölkerung gegen Strahlenbelastung (Strahlenschutzvorsorgegesetz - StrVG) ist die Radioaktivität in der Umwelt zu überwachen und die Strahlenexposition der Menschen und die radioaktive Kontamination der Umwelt im Falle von Ereignissen mit möglichen nicht unerheblichen radiologischen Auswirkungen unter Beachtung des Standes der Wissenschaft und unter Berücksichtigung aller Umstände durch angemessene Maßnahmen so gering wie möglich zu halten.
Die Überwachung der Radioaktivität der Lebensmittel erfolgt zum Schutz der Bevölkerung. Sie soll eine Beurteilung ermöglichen, in welchem Maße der Mensch radioaktiver Strahlung ausgesetzt ist, die von der Umwelt ausgeht. Es gehört zu den Aufgaben der Länder, für das Bundesumweltministerium die Radioaktivität u. a. in Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, Bedarfsgegenständen und Trinkwasser zu ermitteln. Die vorgegebenen Programme des Bundes (z. B. das Routineprogramm zur Überwachung der Umweltradioaktivität) sind in ein umfangreicheres Untersuchungsprogramm Niedersachsens eingearbeitet, dessen Probenauswahl folgende Kriterien zugrunde liegen:
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in Niedersachsen angebotene Lebensmittel
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in Niedersachsen hergestellte bzw. erzeugte Lebensmittel
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Gesamtkost (1. Verifizierung der prognostizierten Belastungen)
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Humanmilch (2. Verifizierung der prognostizierten Belastungen)
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Proben mit Indikatorfunktion (Wildpilze, Honig, Gras, Blätter, Nadeln)
Die von der EG für Importe aus Drittländern festgesetzten Höchstwerte für Cäsium 134 und 137 betragen für Milch und Säuglingsnahrung 370 Bq/l und für andere Lebensmittel 600 Bq / kg bzw. Bq / l (jeweils bezogen auf das verzehrsfertige Lebensmittel). Diese Werte werden in Niedersachsen auch auf alle anderen Lebensmittel sinngemäß angewandt.
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Umweltradioaktivität: Aktuelle Situation in Niedersachsen
Radioaktivitätsuntersuchungen von niedersächsischen Wildfleischproben
Radioaktivitätsuntersuchungen von niedersächsischen Wildpilzen