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Haltung von Jung- und Legehennen mit intaktem Schnabel

(Stand: September 2018)

In Niedersachsen ist das Schnabelkürzen bei Legehennenküken seit dem 01.01.2017 de facto verboten; den hiesigen Brütereien werden von den zuständigen Veterinärbehörden keine Ausnahmegenehmigungen zur Durchführung des Eingriffes mehr erteilt.

Auf Bundesebene wurde im Rahmen der Tierwohl-Initiative „Eine Frage der Haltung – Neue Wege für mehr Tierwohl“ (www.bmel.de) eine „Vereinbarung zur Verbesserung des Tierwohls, insbesondere zum Verzicht auf Schnabelkürzen in der Haltung von Legehennen“ zwischen dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) sowie dem Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft (ZDG) e.V. geschlossen. Auch nach dieser Vereinbarung wird seit dem 01.01.2017 in Deutschland regelmäßig auf die Einstallung von schnabelgekürzten Junghennen verzichtet.

Mittlerweile halten nahezu alle Betriebe in Deutschland Jung- und Legehennen mit intaktem Schnabel. Wissenschaftliche Untersuchungen – sowohl in Niedersachsen als auch anderen (Bundes-) Ländern (vgl. auch Erfahrungsbericht aus Österreich) – haben gezeigt, dass die Haltung von Legehennen mit intaktem Schnabel möglich ist, ohne dass damit zwangsläufig vermehrte Pickverletzungen oder höhere Tierverluste verbunden sind.

Federpicken und Kannibalismus sind Verhaltensstörungen, die als Indikator (= Hinweisgeber) eine Stresssituation der Hennen anzeigen; das Anpassungsvermögen des Einzeltieres ist überfordert. Häufig kann nicht ein eindeutiger oder alleiniger Auslöser für Federpicken und/oder Kannibalismus identifiziert werden, sondern mehrere Faktoren aus Haltung und Management eines Betriebes wirken zusammen und führen zum Ausbruch dieser Verhaltensstörung (= multifaktorielles Geschehen). Es gilt daher, die Aufzucht und Haltung der Jung- und Legehennen insgesamt so zu optimieren, dass das Risiko für Federpicken und Kannibalismus deutlich gesenkt wird. Hilfreich sind einzelbetriebliche Schwachstellenanalysen, um Problembereiche betriebsindividuell identifizieren und gezielt verbessern zu können.

Als Hilfestellung für den/die Tierhalter/in hat die im Rahmen des ersten Tierschutzplans Niedersachsen eingesetzte Fach-AG Legehennen „Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus bei Jung- und Legehennen“ erarbeitet, die den derzeitigen Stand aus Wissenschaft und Praxis darstellen.

Wesentliche Inhalte der Empfehlungen:

Aufzucht der Junghennen

Auch wenn Junghennen selbst nur selten schon deutliche Verhaltensstörungen zeigen, ist bekannt, dass die Aufzuchtbedingungen wesentlichen Einfluss auf die spätere Neigung der Legehennen zu Federpicken und/oder Kannibalismus haben. Das Ziel der Aufzucht muss daher eine Junghenne sein, die gesund und gut befiedert ist und die ein ausreichend hohes Gewicht erreicht sowie eine gute Futteraufnahmekapazität entwickelt hat, um den Anforderungen der Legeperiode gewachsen zu sein.

Da in Deutschland bisher spezialrechtliche Vorgaben für die Junghennenaufzucht fehlen, wurden im Rahmen des Tierschutzplans Niedersachsen von der Fach-AG Legehennen einvernehmlich Mindestanforderungen an die Junghennenaufzucht verabschiedet. Hinsichtlich der Besatzdichte wurde vereinbart, dass maximal 18 Junghennen pro Quadratmeter Nutzfläche (ab dem 35. Lebenstag, LT) gehalten werden dürfen. Ist die nutzbare Fläche auf mehreren Ebenen angeordnet, ist gleichzeitig eine Besatzdichte von maximal 36 Junghennen pro Quadratmeter nutzbare Stallgrundfläche einzuhalten. Es dürfen maximal vier Ebenen oberhalb des Stallbodens übereinander angeordnet sein. Dabei können nur die Ebenen auf die nutzbare Fläche angerechnet werden, durch die die Exkremente auf maximal eine Ebene tiefer fallen können. Weitere Ebenen sind nur anrechenbar, wenn die Ausscheidungen der Tiere aufgefangen werden (zum Beispiel durch „Kotbänder“).

Um Federpicken und/oder Kannibalismus vorzubeugen, sollte den Tieren so früh wie möglich manipulier- und veränderbares Beschäftigungsmaterial zur Verfügung stehen. Bei Aufzucht in einer Voliere können bereits in der 1. Lebenswoche (LW) zusätzlich zur Abdeckung der Gitter mit Kükenpapier Futter, Hobelspäne oder Ähnliches angeboten werden. Große Volierenanlagen werden erfahrungsgemäß nach und nach etagenweise geöffnet; spätestens ab dem 35. LT muss die gesamte Voliere vollständig geöffnet sein, so dass alle Junghennen den Einstreubereich während der Hellphase nutzen können. Flächen unter hochgestellten Volierenanlagen dürfen dabei für eine Eingewöhnungsphase von maximal 2 Wochen abgesperrt sein, damit die Tiere in dieser Zeit lernen, zur Futter- und Wasseraufnahme sowie zum Ruhen in die Anlage zurück zu kehren. Junghennen, die sich unter die Anlage zurückziehen und das „Aufbaumen“ nicht lernen, können Futter und Wasser nicht erreichen und verhungern. Spätestens ab dem 50. LT ist der gesamte Einstreubereich zu öffnen, die Besatzdichte von 54 Junghennen pro Quadratmeter Einstreubereich ist dann in jedem Fall einzuhalten. Die Einstreu muss trocken, locker und so beschaffen sein, dass die Hennen picken, scharren und staubbaden können. Der Bildung einer feuchten oder verkrusteten Einstreu ist vorzubeugen; bei Bedarf ist nachzustreuen.

Die Küken müssen ebenfalls vom 1. LT an die Möglichkeit haben, erhöhte Sitzgelegenheiten zu testen. Spätestens ab dem 35. LT müssen die Sitzstangen einen solchen Abstand zueinander und zu den Wänden der Haltungseinrichtung aufweisen, dass auf ihnen ein ungestörtes Ruhen aller Junghennen gleichzeitig möglich ist. Dazu müssen mindestens 6 cm, beziehungsweise ab der 10. LW mindestens 10 cm pro Junghenne nutzbare Sitzstangenlänge zur Verfügung stehen.

Futter auf Kükenpapier als Beschäftigungsmöglichkeit für Küken Bildrechte: Tierschutzdienst - LAVES
Futter auf Kükenpapier als Beschäftigungsmöglichkeit für Küken

Abstimmung zwischen Aufzucht und Legeperiode sowie Startphase im Legestall

Die Umstallung der Junghennen in den Legebetrieb stellt eine enorme Stresssituation für die Tiere dar. Eine intensive Absprache und auch Abstimmung zwischen Aufzüchter und Legehennenhalter – insbesondere hinsichtlich Fütterung, Lichtregime und Gesundheitsmanagement – ist daher dringend erforderlich. Der/die spätere Legehennenhalter/in sollte sich während der Aufzucht mindestens einmal persönlich ein Bild vom Zustand der Tiere im Junghennenbetrieb machen, sofern die Aufzucht nicht in Eigenregie erfolgt.

Bei Einstallung der Junghennen in den Legestall sollte eine Eingangskontrolle (Gefieder, Kammgröße, Gewicht) mit Probewiegungen durchgeführt werden. Hierfür sollten möglichst 1 Prozent der Tiere durch Einzeltierwiegungen (zum Beispiel mittels Zug- oder Federwaage) erfasst werden; mindestens sind jedoch 30 – besser 100 – Tiere zu wiegen. Bei der Beurteilung des Gewichtes sind die Empfehlung der Zuchtunternehmen sowie die Gewichtsverluste durch Nüchtern, Fangen und Transport (Richtwert: bis zu 15 Prozent) zu berücksichtigen. Es wird zudem empfohlen, nur Tiere aus einer Aufzucht einzustallen. Wenn es sich nicht vermeiden lässt, Junghennen aus verschiedenen Aufzuchten einzustallen, ist auf gleiches Alter und gleichen Entwicklungsstand zu achten. Auf keinen Fall dürfen Tiere verschiedener Herkunft innerhalb eines Abteils vermischt werden, da dies das Risiko für spätere Verhaltensstörungen stark erhöht.

Grundsätzlich gilt, dass gerade in der Eingewöhnungsphase jeglicher Stress für die Tiere vermieden werden muss. Der Tierhalter sollte viel Zeit im Stall verbringen und seine Herde genau beobachten. Eine intensive Tierbetreuung in der Startphase hilft, den Erfolg des Durchganges zu sichern!


Fütterung und Tiergewichte

Die Junghenne darf nach der Umstallung nicht an Gewicht verlieren, daher sind Futter- und Wasserverbrauch genau zu kontrollieren. Bei zu geringer Futteraufnahme hat sich beispielsweise häufigeres Anlaufenlassen der Futterkette oder der Wechsel auf ein Futtermittel mit höherem Nährstoffgehalt bewährt. Zu beachten ist, dass bis zur Legespitze in der 25. LW die Zielwerte des Züchters bezüglich Futteraufnahme und Körpergewicht erreicht sein müssen. Gerade zu Legebeginn nehmen die Tiere häufig zu wenig Futter auf; sie erreichen dann nicht das nötige Gewicht, um die Legeperiode ohne Verhaltensstörungen durchzuhalten. In solchen Fällen können nach Rücksprache mit dem betreuenden Tierarzt auch zusätzliche Fütterungszeiten (sogenannte „Mitternachtssnacks“) sinnvoll sein.

Hinsichtlich der Nährstoffanforderungen sind die Vorgaben der Zuchtunternehmen für die jeweiligen Legelinien zu berücksichtigen. Empfohlen werden ein Energiegehalt von 11,6 ME MJ/kg und ein Rohproteingehalt von 18,5 Prozent. Eine besondere Bedeutung kommt dem Natrium-, Methionin- und Gesamtproteingehalt zu. In Fällen von Federpicken und/oder Kannibalismus konnte häufig eine nicht den Empfehlungen entsprechende Versorgung festgestellt werden. Beim Auftreten von Verhaltensstörungen sind diese Faktoren unbedingt zu überprüfen.

Ein abrupter Futterwechsel sollte in jedem Fall vermieden werden. Falls Kannibalismus im Anschluss an eine neue Futterlieferung auftritt, kann ein sofortiger Austausch des Futters notwendig sein. Bis zur 30. LW sollten die Tiere stichprobenweise einmal wöchentlich, danach monatlich gewogen werden. Die Gewichtsentwicklung ist durch Vergleich der ermittelten Gewichtsdaten mit den Angaben der Zuchtunternehmen zu kontrollieren. Wenn die Tiere auseinander wachsen, erhöht sich das Risiko für Federpicken und/oder Kannibalismus.

Einstreu und Beschäftigungsmaterial

Zum arttypischen Verhaltensrepertoire von Hühnern gehört neben Scharren und Picken auch das Staubbaden, das wesentlicher Bestandteil der Gefiederpflege ist. Zur Ausübung dieser Verhaltensweisen muss daher sowohl den Jung- als auch den Legehennen ständig geeignetes Material in ausreichender Menge zur Verfügung stehen.

Die Einstreu muss locker, trocken, qualitativ hochwertig und gesundheitlich unbedenklich sein. Als Materialien eignen sich zum Beispiel Hobelspäne und Stroh, aber auch Hackschnitzel, Holz- oder Strohpellets. Zu Beginn ist eine geringe Einstreuhöhe ausreichend. Sobald die Einstreu von den Tieren aufgearbeitet wurde, ist frisches Material nachzustreuen.

Überschüssiges Einstreusubstrat kann im laufenden Durchgang durch automatische Schiebersysteme, die zum Beispiel unter Volierenblöcken installiert werden können, regelmäßig entfernt werden. Ansonsten ist das Material manuell zu entfernen, dies gilt auch für feuchte beziehungsweise pappig verklebte Einstreuplatten.

Dem ständigen Angebot von geeignetem, veränderbarem Beschäftigungsmaterial kommt vor dem Hintergrund, dass sich die Verhaltensstörungen Federpicken und Kannibalismus aus einem fehlgeleiteten Futtersuch- und Futteraufnahmeverhalten ableiten, eine große Bedeutung zu. Daher ist zusätzlich zur Einstreu ständig weiteres manipulierbares, das heißt von den Tieren veränderbares Material zur Beschäftigung anzubieten. Um die Attraktivität für die Tiere zu erhalten, sollten die Materialien regelmäßig erneuert beziehungsweise gewechselt werden. In Praxisuntersuchungen haben sich Legehennen insbesondere mit (Luzerne-) Heu intensiv und langanhaltend beschäftigt; dieses kann als Ballen auf dem Stallboden oder hängend in Netzen angeboten werden. Auch andere Materialien wie Pickblöcke oder Strohpellets sind zur Beschäftigung der Tiere geeignet. Außerdem können zum Bepicken und Hacken geeignete Materialien wie zum Beispiel Möhren über Draht- oder Futterergänzungskörbe angeboten werden. In der Praxis haben sich ebenfalls automatisierte Gaben von Getreidekörnern oder Maissilage in die Einstreu bewährt. Abwechslungsreich gestaltete Kaltscharrräume und Grünausläufe bieten den Tieren durch andere Licht- und Klimaverhältnisse ebenfalls zusätzliche Beschäftigungsanreize.


Luzerneheuballen als Beschäftigungsmaterial Bildrechte: Tierschutzdienst - LAVES
Luzerneheuballen als Beschäftigungsmaterial

Intensive Tierbeobachtung und -betreuung

Nur bei einem frühzeitigen Erkennen von Federpicken und/oder Kannibalismus und sofortigem Einleiten von geeigneten Gegenmaßnahmen können höhere Tierverluste in einer Herde vermieden werden. Dies setzt eine intensive Tierbeobachtung mit einem mindestens 2-mal täglich, bei Bedarf auch häufiger, durchgeführten Stalldurchgang voraus. Dabei ist auf jegliche Änderung des Verhaltens oder des äußeren Erscheinungsbildes sowie auf veränderte Lautäußerungen (zum Beispiel Atemgeräusche oder Niesen als Anzeichen für Erkrankungen oder Schmerzlaute bepickter Hennen) zu achten.

Um das Ausmaß von Gefiederverlusten und Hautverletzungen in einer Herde beurteilen zu können, hat sich in der Praxis die Anwendung des „Schnellen Hennenscores“ bewährt. Dazu wird eine repräsentative Anzahl von Hennen (mindestens 1 Prozent der Tiere einer Herde/eines Abteils) aus der Distanz hinsichtlich Gefiederzustand und Hautverletzung mit Hilfe eines Scores beurteilt. Da die Tiere nicht einzeln in die Hand genommen werden müssen, geht die Beurteilung recht schnell und kann problemlos in die routinemäßige Herdenkontrolle integriert werden.

Sobald gehäuft deutliche Gefiederschäden und/oder erste Verletzungen bei den Hennen erkennbar sind, muss eine genaue Einzeltieruntersuchung durchgeführt werden. Dazu sollten mindestens 20 Hennen pro Abteil in die Hand genommen und unter Zurückstreichen des Gefieders genau auf Verletzungen untersucht werden; insbesondere ist auf die Körperregionen Halsrückseite, Rücken, Flügel, Stoß, Legebauch, Kloake, Schenkelaußenseite sowie Zehen zu achten.

Je nach Ergebnis der Untersuchungen muss unverzüglich und angemessen reagiert werden, um die Lage zu beruhigen und das Problem zu kontrollieren.


Notfallplan für ein akutes Kannibalismusgeschehen

Auch bei intensiver Tierbetreuung und optimierter Haltungsumwelt lassen sich Kannibalismusgeschehen in einer Herde nicht immer vollständig verhindern. Bei frühzeitigem Erkennen und sofortigem Einleiten von geeigneten Gegenmaßnahmen lassen sich diese aber in der Regel beruhigen und so kontrollieren, dass höhere Tierverluste verhindert werden.

Beim ersten Auftreten von Federpicken und/oder Kannibalismus ist sofort zusätzliches, manipulierbares Beschäftigungsmaterial anzubieten, um die Hennen abzulenken. Sind die Materialien für die Tiere uninteressant, muss das Beschäftigungsmaterial unverzüglich gewechselt oder durch anderes ergänzt werden.

Als Sofortmaßnahme haben sich in der Praxis darüber hinaus Salz- oder Magnesiumgaben über das Tränkwasser bewährt. Auch essentielle Aminosäuren können ergänzend verabreicht werden. Zur Ursachenabklärung muss in jedem Fall auch das Stallklima (zum Beispiel Schadgase wie Ammoniak, aber auch Licht) und die Fütterung (Rezeptur, Struktur, Charge) überprüft und erforderlichenfalls angepasst werden. Sollten die genannten Maßnahmen nicht greifen, kann die Lichtintensität stufenweise reduziert werden. Bei Junghennen ist die Reduktion der Lichtintensität nach Beruhigung eines Pickgeschehens innerhalb des Durchgangs reversibel, bei Legehennen bisher nicht. Eine entsprechende Abdunkelung darf allerdings nur im Ausnahmefall mit tierärztlicher Indikation (schriftliche Bestätigung durch betreuende/n Tierarzt/Tierärztin) durchgeführt werden.

Die vollständigen „Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus bei Jung- und Legehennen“ (Stand: 2017) stehen als Download in der Infospalte zur Verfügung.


Henne mit unkupierten Schnabel

Legehenne mit unkupiertem Schnabel

Die im Rahmen des Nds. Tierschutzplans von der Fach-AG „Legehennen“ einvernehmlich verabschiedeten Empfehlungen für Jung- und Legehennenhalter/innen stehen hier als Download bereit:

  Empfehlungen zur Verhinderung von Federpicken und Kannibalismus bei Jung- und Legehennen
(PDF, 3,00 MB)

Erfahrungsbericht Österreich 2010

  Erfahrungsbericht Österreich 2010

Hochschule Osnabrück - Projekthomepage Tieger-RoHm (Anschlussprojekt an Tiger-LH)

Legehennen in Freilandhaltung

 

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