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Anzeigepflicht für die Durchführung von Veranstaltungen mit Tieren (§ 4 Viehverkehrsverordnung)

Eine erhöhte Gefahr der Übertragung von Krankheiten besteht immer dann, wenn bei Veranstaltungen Pferde aus unterschiedlichen Reit- oder Zuchtställen in Kontakt kommen.

Für den potentiellen Krankheitserreger macht es keinen Unterschied, ob es sich um professionelle pferdesportliche Veranstaltungen oder um Veranstaltungen von Freizeitverbänden handelt.

Grundsätzlich gilt, dass jeder Veranstalter, der eine reitsportliche Veranstaltung organisiert und öffentlich darauf hinweist, zur Anzeige verpflichtet ist - auch Freizeitverbände!


Welche Pferdeveranstaltungen sind anzeigepflichtig?

  • Zucht- und Leistungsprüfungen (Stuten-, Fohlenschauen, Körungen, etc.)
  • Pferdesportliche Wettbewerbe (Spring- und Dressurturniere, Vielseitigkeit, Reitpferde- und Eignungsprüfungen, Fahrturniere, Pferderennen, Poloturniere, etc.)
  • Reit-/Fahrkurse, Seminare, etc.

  • Reitjagden (Schleppjagden, Hubertusjagden, etc.)

  • Pferdemärkte, Viehmärkte, Auktionen

  • Westernreitturniere, Westernshows (Cutting, Working, etc.), Show- und Galaabende, etc.

  • Freizeitreitveranstaltungen (Wanderritte und –fahrten, Wattritte, etc.)

Wie und wo muss angezeigt werden?

Alle Veranstaltungen müssen vom Veranstalter mindestens 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich bei der zuständigen Behörde angezeigt werden.

Regionale Veranstaltungen (= alle Pferde stammen aus dem Landkreis/der kreisfreien Stadt, in dem die Veranstaltung stattfindet) müssen beim Veterinäramt des Landkreises/der kreisfreien Stadt, in der die Veranstaltung stattfinden soll angezeigt werden.

Überregionale Veranstaltungen (= Pferde stammen aus ganz Niedersachsen, und/oder aus anderen Bundesländern, und/oder aus anderen Mitgliedsstaaten müssen beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) im Dezernat 32 angezeigt werden.

In beiden Fällen können Sie das Formular zur Anzeige einer Veranstaltung mit Vieh verwenden.


Kontakt

Nds. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit

- LAVES -

Dezernat 32 – Tierseuchenbekämpfung, Task-Force Veterinärwesen

Postfach 39 49

26029 Oldenburg

Tel.:+49 (0) 441 / 57026-276

Fax:+49 (0) 441 / 57026-179

Email: Dezernat32@laves.niedersachsen.de

Besucheranschrift: Röverskamp 5, 26203 Wardenburg


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