Niedersächsischer Rückstandskontrolldienst
Der RKD nimmt landesweit eine koordinierende, beratende und auswertende Funktion bezüglich der Rückstandsüberwachung wahr. Eine zentrale Aufgabe des RKD ist die Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung des Nationalen Rückstandskontrollplanes. Es handelt sich dabei um ein vorgegebenes, stichprobenweise durchzuführendes Rückstandsüberwachungsprogramm für Lebensmittel tierischer Herkunft. Dieses Programm wird in der gesamten Europäischen Union nach einheitlichen Maßstäben durchgeführt. Die Beprobung umfasst alle der Lebensmittelgewinnung dienenden lebenden und geschlachteten Tiere sowie Primärerzeugnisse vom Tier wie Milch, Eier und Honig.
In diesem Zusammenhang koordiniert der Rückstandskontrolldienst gemeinsam mit den Veterinärinstituten des LAVES die zentrale niedersachsenweite Probenanforderung an die kommunalen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörden und führt in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle zur Koordinierung und Erfassung von Rückstandskontrollen in Lebensmitteln tierischer Herkunft (ZERL) des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) eine zentrale Erfassung und Auswertung positiver Rückstandsbefunde durch.
Den zuständigen kommunalen Behörden (Landkreise, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsämter vor Ort) dient der RKD als beratende Stelle, wie z. B. bei der Frage, welche Maßnahmen müssen ergriffen werden, wenn es positive Rückstandsbefunde gibt.
Weitere Aufgabenschwerpunkte des Rückstandskontrolldienstes sind die Mitwirkung bei der Ursachenermittlung zu speziellen Rückstandsbelastungen sowie die Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden z.B. in Form von fachlichen Stellungnahmen.
Probenahme
Probenahme Erzeugerbetriebe Rotfleisch
(PDF, 0,03 MB)