1264~~undefined
LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Betäubung und Schlachtung oder Tötung von Fischen und Krebstieren

Rechtsgrundlagen und Hinweise zur praktischen Umsetzung


1. Einführung

In Deutschland werden Fische sowie Krebstiere wie Flusskrebse oder Shrimps als Nutztiere in Aquakulturbetrieben insbesondere zum Zwecke der Lebensmittelproduktion gehalten. Schwerpunkte der Aquakultur in Deutschland stellen die Forellen- und die Karpfenproduktion in teichwirtschaftlichen Betrieben dar. Darüber hinaus werden mit ansteigender Tendenz Fische und Krebstiere in sogenannten Kreislauf- beziehungsweise Teilkreislaufanlagen, in denen eine Wiederverwendung des Haltungswassers nach Aufbereitung erfolgt, produziert. Auch die Haltung von und der Handel mit Fischen und Krebstieren zu Zierzwecken und die Verwendung von Fischen und Krebstieren zu Versuchstierzwecken in wissenschaftlichen Einrichtungen sind zu nennen. Eine Tötung von Fischen und Krebstieren ist bei allen vorgenannten Haltungsformen von Relevanz, entweder zur Lebensmittelgewinnung (Schlachtung), in Notfällen, aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung oder im Rahmen eines Tierversuches.

Die geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften bilden den Rahmen für die Schlachtung oder Tötung von Speisefischen.

Titelseite Handbuch Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung Bildrechte: © LAVES
Für Informationen zum Betäuben und Töten von Nutzfischen und Krebstieren nutzen Sie bitte das Kapitel „Schlachtung und Tötung von Nutz- und Speisefischen und Krebstieren“ (E. 1.6) im Handbuch Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung (PDF nicht barrierefrei) des Friedrich-Löffler-Instituts.


Weitere Fachinformationen zur Betäubung von Karpfen und Forellen mittels Kopfschlag bzw. Elektrobetäubung finden Sie in der Downloadleiste. Erste Forschungsergebnisse zur Betäubung großer Fische mittels Bolzenschuss finden Sie im Abschlussbericht des Projektes BeFiBo (BLE Projektförderung: Förderkennzeichen 2817807B18) der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Abt. Fischkrankheiten, gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

Kopfschlag   Bildrechte: © LAVES
Abbildung 1: Kopfschlag
Kiemenrundschnitt   Bildrechte: © LAVES
Abbildung 2: Kiemenrundschnitt
Beurteilung des Augendrehreflexes Bildrechte: © LAVES
Abbildung 3: Beurteilung des Augendrehreflexes
Elektrobetäubung Forellen   Bildrechte: © LAVES
Abbildung 4: Elektrobetäubung von Forellen
Elektrobetäubung von Flusskrebsen   Bildrechte: © LAVES
Abbildung 5: Elektrobetäubung von Flusskrebsen
Anatomische Lage des Gehirns bei einer Forelle   Bildrechte: © LAVES
Abbildung 6: Anatomische Lage des Gehirns bei einer Forelle
Anatomische Lage des Gehirns bei einem Karpfen   Bildrechte: © LAVES
Abbildung 7: Anatomische Lage des Gehirns bei einem Karpfen
Kopfschlagbetäubung   Bildrechte: © LAVES, Dr. Kleingeld

Kopfschlagbetäubung

Downloads

Ergebnisse aus dem MuD-Projekt "Verbesserung des Tierschutzes bei Betäubung und Schlachtung von Regenbogenforellen und Karpfen in Fischzuchten mit unterschiedlichen Vermarktungsstrategien" der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (Abteilung Fischkrankheiten und Fischhaltung), gefördert durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Kooperationspartner: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Fischerei und Naturland - Verband für ökologischen Landbau e.V.

  Broschüre "Betäubung und Schlachtung von Regenbogenforellen"

  Broschüre "Betäubung und Schlachtung von Karpfen"

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln