Betäubung und Schlachtung oder Tötung von Fischen und Krebstieren
Rechtsgrundlagen und Hinweise zur praktischen Umsetzung
In Deutschland werden Fische sowie Krebstiere wie Flusskrebse oder Shrimps als Nutztiere in Aquakulturbetrieben insbesondere zum Zwecke der Lebensmittelproduktion gehalten. Schwerpunkte der Aquakultur in Deutschland stellen die Forellen- und die Karpfenproduktion in teichwirtschaftlichen Betrieben dar. Darüber hinaus werden mit ansteigender Tendenz Fische und Krebstiere in sogenannten Kreislauf- beziehungsweise Teilkreislaufanlagen, in denen eine Wiederverwendung des Haltungswassers nach Aufbereitung erfolgt, produziert. Auch die Haltung von und der Handel mit Fischen und Krebstieren zu Zierzwecken und die Verwendung von Fischen und Krebstieren zu Versuchstierzwecken in wissenschaftlichen Einrichtungen sind zu nennen. Eine Tötung von Fischen und Krebstieren ist bei allen vorgenannten Haltungsformen von Relevanz, entweder zur Lebensmittelgewinnung (Schlachtung), in Notfällen, aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung oder im Rahmen eines Tierversuches.
Die geltenden tierschutzrechtlichen Vorschriften bilden den Rahmen für die Schlachtung oder Tötung von Speisefischen.
Weitere Fachinformationen zur Betäubung von Karpfen und Forellen mittels Kopfschlag bzw. Elektrobetäubung finden Sie in der Downloadleiste. Erste Forschungsergebnisse zur Betäubung großer Fische mittels Bolzenschuss finden Sie im Abschlussbericht des Projektes BeFiBo (BLE Projektförderung: Förderkennzeichen 2817807B18) der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover, Abt. Fischkrankheiten, gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Kopfschlagbetäubung
Ergebnisse aus dem MuD-Projekt "Verbesserung des Tierschutzes bei Betäubung und Schlachtung von Regenbogenforellen und Karpfen in Fischzuchten mit unterschiedlichen Vermarktungsstrategien" der Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover (Abteilung Fischkrankheiten und Fischhaltung), gefördert durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE). Kooperationspartner: Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL), Institut für Fischerei und Naturland - Verband für ökologischen Landbau e.V.
Broschüre "Betäubung und Schlachtung von Regenbogenforellen"