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Rückstandsüberwachung von Lebensmitteln tierischer Herkunft

Lebensmittelprodukte die aus Tiererzeugnissen produziert werden, werden auf Rückstände auf der Basis nach Richtlinie 96/23/EG kontrolliert. Die Überwachungsmaßnahmen dienen dem Verbraucherschutz und zielen darauf ab, die illegale Anwendung verbotener Stoffe bzw. nicht zugelassener Stoffe aufzudecken, den vorschriftsmäßigen Einsatz von zugelassenen Arzneimitteln zu kontrollieren sowie die Belastung mit verschiedenen Umweltkontaminanten zu erfassen. Besonders durch die Kontrolle in der Urproduktionsphase wird ein vorbeugender Verbraucherschutz realisiert.
Im Rückstandskontrollplan - ein europäisch harmonisiertes und jährlich aktualisiertes Programm zur Rückstandsüberwachung in der tierischen Urproduktion- ist der Mindestrahmen für die Probenhäufigkeit (in Abhängigkeit von Tierart bzw. Erzeugnis und Produktionsstufe), das Untersuchungsspektrum und die Untersuchungsbedingungen festgelegt. Hierdurch wird die Probenahme von folgenden Tierarten und Erzeugnissen geregelt: Rinder, Schweine, Schafe, Pferde, Geflügel, Milch, Eier, Kaninchen Wild und Honig. Länderspezifisch wird der Plan den aktuellen Erfordernissen angepasst.
In Niedersachsen werden jährlich ca. 12.000 Rückstandskontrollproben (76 % davon im Bereich Rotfleisch und 18 % im Bereich Weißfleisch) von den Veterinärinstituten untersucht. Darüber hinaus werden Untersuchungen auf antimikrobielle Substanzen mit dem Hemmstofftest durchgeführt, so dass entsprechend dem Fleischhygienegesetz insgesamt 0,5 % der Schlachttiere (2 % bei Kälbern) beprobt werden. Bei abgesicherten Rückstandsnachweisen oder nachgewiesenen Überschreitungen von Höchstmengen werden die Ursachen der Rückstandsbelastung verfolgt und es greift ein abgestimmter Maßnahmenkatalog nach nationalem Recht.
Im Fachbereich Rückstandsanalytik der Veterinärinstitute Hannover und Oldenburg gelangen für die Untersuchungen nach dem Rückstandskontrollplan die analytischen Detektionsverfahren GC, MS, HPLC, HPTLC, AAS, ICP, Elektrophorese und Immunoassays zum Einsatz. Alle Ergebnisse der Rückstandsuntersuchungen werden dem BVL (Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit) gemeldet und dort ausgewertet.
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