Vechte für Wanderfische wieder durchgängig machen
Um zu ihren Laichgründen, Aufwuchs- und Nahrungshabitaten zu gelangen, durchwandern Fischarten wie Lachs, Meerforelle, Aal, Barbe sowie Fluss- und Meerneunauge auch niedersächsische Flüsse. Sollen diese gewässertypischen Wanderfischbestände erhalten werden oder sogar wieder anwachsen, ist es unerlässlich, dass der Weg durch den Fluss von der Quelle bis zum Meer für die Tiere flussaufwärts und flussabwärts passierbar ist. Sie müssen Barrieren wie Wehre, Schleusen und Wasserkraftwerke überwinden können. Die Durchgängigkeit für Wanderfische soll jetzt im Fluss Vechte verbessert werden. Diese Bemühungen unterstützt das Dezernat Binnenfischerei des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) durch Beratung.
Da die Vechte auf ihrem Weg zum Meer durch zwei deutsche Bundesländer und zwei niederländische Provinzen fließt, wurde jetzt ein erster wichtiger Schritt für eine behördenübergreifende Kooperation zur Verbesserung des ökologischen Zustandes der Vechte getan. Auf Initiative von Martin Gaebel (NLWKN) und Iwan de Vries (Waterschap Velt en Vecht) wurde der Startschuss für internationale Gespräche mit Vertretern aus den Niederlanden sowie der Bundesländer Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen gegeben.
Um eine Durchgängigkeit in der Vechte zu erreichen, müssen an Dutzenden von Wehren entweder Fischaufstiegsanlagen neu errichtet oder bestehende Bauwerke aktuellen Anforderungen angepasst werden. Bei Planung und Bau der Fischwege an der Vechte unterstützt das Dezernat Binnenfischerei des LAVES die Länderkooperation durch Beratung. Auch bei der Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Fischtreppen nach der Fertigstellung ist das Dezernat Binnenfischerei des LAVES beratend tätig.
Nicht nur für die Vechte, sondern für alle Flussgebiete in Niedersachsen führt das LAVES zudem gegenwärtig eine Beurteilung und Bewertung der überregionalen Durchgängigkeit für Wanderfische durch. Hierfür wurde für einzelne Flussgebiete eine notwendige Mindestvernetzung der Gewässer festgelegt, die auf historisch dokumentierten und aktuellen Hinweisen zu Wanderrouten und Laichplätzen beruht.
Die Bemühungen zur Fischdurchgängigkeit erfolgen im Rahmen der im Jahr 2000 in Kraft getretenen Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EG WRRL), deren Gegenstand der Schutz aller Oberflächen- und Küstengewässer sowie des Grundwassers und wasserabhängiger Schutzgebiete zur Ressourcensicherung ist. Ziel ist es, dass alle Gewässer bis 2015 den "guten ökologischen Zustand" bzw. das "gute ökologische Potenzial" erreichen. Die Bewertung erfolgt über verschiedene chemische, physikalische, hydromorphologische und biologische Parameter. Erstmals wird dabei auch die Fischfauna als Bewertungskomponente herangezogen. Dabei werden verschiedene Aspekte der Artengemeinschaft und -abundanz sowie die überregionale Durchgängigkeit als bewertungsrelevant angesehen.
Weitere Informationen zur Vechte gibt es auf der länderübergreifenden Internetseite www.dievechte.eu
Flussneunaugen werden auf ihrer Wanderung durch Reusenfang gezählt