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Fütterungen mit Bedacht durchführen!

Not-/Zwischentracht- und Pollenersatz-Fütterungen für Honigbienen können die Qualität des später geernteten Honigs mindern


Bienenwabe aus Wachs mit gefüllten Honigzellen Bildrechte: ©LAVES/O.Boecking
Honigwabe

Not- und Zwischentracht-Fütterungen sowie das Für und Wider von Pollenersatz-Futterteig für Honigbienen sind Themen, die in unserem Imkerfachberatungsdienst in der letzten Zeit mehrfach im Zusammenhang mit der Frage der möglichen Qualitätsbeeinflussung des Honigs angefragt und zudem in der Imkerschaft teils kontrovers diskutiert werden. Diese Themen haben unter Umständen Relevanz für die Qualität des Honigs, der im selben Jahr aus solchen Völkern geerntet und in den Verkehr gebracht wird. Vor Beginn der neuen Bienensaison wollen wir hier Antworten und Empfehlungen dazu liefern.

Not-Fütterungen: wenn nötig, dann aber bitte mit Bedacht durchführen!

Unbestreitbar klar und eindeutig ist, wer Bienen hält, muss diese ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren. Bienenvölker dürfen weder jetzt, in der Phase der Auswinterung, noch nach einer Honigernte in Zwischentrachtzeiten womöglich Hunger leiden. Dem muss in solchen Fällen entgegengesteuert werden.

Derzeit sollte man sich eigentlich (noch) keine Sorge um die Futterversorgung der Bienen machen müssen, denn bislang war der Futterverbrauch der Völker bei dem anhaltend kalten Wetter vergleichsweise gering. Hat man ausreichend im Herbst vorgesorgt, kommt es jetzt noch nicht zu einem Futtermangel. Der Futterbedarf der Völker steigt bekanntlich, wenn die Bienen ihr Brutgeschäft intensivieren. Dennoch sollte jetzt, wo die Temperatur-Prognosen auch in Niedersachsen tagsüber im positiv zweistelligen Bereich angesagt sind, jeder Imker und jede Imkerin sich vorsorglich vergewissern, ob die Völker noch über ausreichend Futterreserven verfügen. Gegebenenfalls muss schon jetzt eine Not- beziehungsweise Erhaltungsfütterung durchgeführt werden, bis die Bienen Nektar in nennenswerten Mengen aus der Natur eintragen. Zurzeit sind die Brutnester erwartbar klein. Die meisten Völker sitzen oben, direkt unter der Folie und dort in drei bis sechs Wabengassen. Die Völker werden erst dann deutlich mehr Brut anlegen, wenn sie viel natürlichen (Salweiden) Pollen sammeln können. Danach dauert es bekanntlich mindestens drei Wochen, bis die Brut in einem solchen Umfang schlüpft, dass die Völker auch zu wachsen beginnen. Dabei nimmt auch ihr Futterverbrauch deutlich zu und die Futtervorräte entsprechend schnell ab.

Es kann in Ausnahmefällen durchaus sein, dass Völker aber schon jetzt nur noch über knappe Futterreserven verfügen. Um den Vorrat sicher einschätzen zu können, sollte man die Abdeckfolie auf den Völkern dort abziehen, wo das Bienenvolk nicht sitzt und in die Wabengassen schauen. Nicht von den Bienen besetzte Waben sollten jetzt (noch) mit Futter gefüllt sein. Dazu müssen die Waben nicht gezogen werden, denn die verdeckelten Zellen und Futterkränze sind auch so von oben zu erkennen. Eventuell nutzt man dabei zur Unterstützung eine Taschenlampe. Nur wenn die Randwaben leer sind und die mit Bienen besetzten Waben keine Futterkränze haben, muss dann eine Notfütterung durchgeführt werden.

Als Futter eignen sich Futterwaben aus dem Wabenlager oder anderer Völker mit einem Überschuss an Futter sowie Flüssigfutter (Zuckerlösung 3:2). Wenn eine solche Notfütterung durchgeführt wird, dann sollte eher, aber regelmäßig mit kleinen Portionen gefüttert werden. Besteht intensiver Flugbetrieb, so empfiehlt es sich am Abend zu füttern. Dadurch kann eine mögliche Räuberei von Bienen auf dem eigenen Stand vermieden werden.

Überschüssiges Futter kann die Honigqualität der Frühtracht mindern

Diese Notfütterungen sollten mit Bedacht durchgeführt werden. Das heißt, stetig nur mit kleinen Mengen eine Erhaltungsfütterung durchführen. Überschüssige Futtergaben gefährden, wie bekanntlich auch überschüssige Winter-Futterwaben, mit Beginn der Frühjahrstracht gegebenenfalls die Qualität des Frühjahrshonigs, wenn er später geerntet und in den Verkehr gebracht wird.

Labor-Messverfahren, wie beispielsweise die hochauflösende Massenspektrometrie (HRMS), detektieren jedwede Marker aus Futtermitteln bereits bei geringsten Mengen im Honig. So lange keine Schwellen-/Grenzwerte für unvermeidbare Futterrückstände existieren, müssen bereits geringe Mengen an solchen Futterrückständen im Honig vom Untersuchungslabor als „gefälschter Honig“ gewertet werden. Dies bekommt unter dem Eindruck der Forderung nach noch empfindlicheren Labor-Untersuchungsmethoden gegebenenfalls Relevanz für so in den Verkehr gebrachten Honige.

Auch Zwischentrachtfütterungen gefährden die Qualität des später zu erntenden Honigs, egal ob beim Einsatz flüssigen Futters oder mit festem Futterteig

Obwohl das Thema Zwischentrachtfütterungen hinsichtlich des Jahreszeitpunktes noch zu früh scheint, wollen wir es schon jetzt abhandeln, weil es in den Kontext dieses Infobriefes passt. Diese Fütterungen sind nur dann nötig, wenn bei der Honigernte zu scharf abgeerntet wurde. Der Grundsatz „der Honig unterhalb des Absperrgitters gehört den Bienen“ ist deshalb unbedingt zu berücksichtigen.

Leider kommt es je nach Völkerführung dennoch vor, dass Bienenvölker nach der Ernte Hunger leiden, wenn die Folgetracht nicht rechtzeitig einsetzt. Dann ist jede Form der Zuckerfütterung fatal, weil sie unweigerlich die Qualität der Folgetracht beeinflussen kann.

Für den Fall der Fälle, gibt es nur zwei Lösungsansätze:

1.) Die Zwischentrachtfütterung erfolgt mit eigenem (von Amerikanische-Faulbrut-Sporen freiem) Honig. Dabei ist erwartbar, dass die Folgetracht nicht mehr als Sortenhonig geerntet werden kann.

2.) Wenn jedoch kein eigener Honig zur Verfügung steht, muss Ersatz mit Flüssig- oder Festfutter geschaffen werden. Das aber hat zur Folge, auf eine Honigernte einer anschließenden Folgetracht verzichten zu müssen. Dabei ist es vollkommen unerheblich, ob flüssig oder mit Festfutter gefüttert wird, denn auch Festfutter wird von den Bienen verflüssigt und eingelagert.

Kurzum, Zwischentrachtfütterungen mit Zuckersirup oder Festfutter sind ein nicht kalkulierbares Risiko für die Qualität des Honigs der Folgetracht. Sie hinterlassen womöglich charakteristische Spuren im Honig, die mittels empfindlicher Analyseverfahren identifiziert werden können.

Erneut raten wir vom Einsatz von Pollenersatz-Fütterungen ab

Der Einsatz von Pollenersatzfutter, das vorwiegend auf Basis von Soja- und Lupinenmehl, Getreidenebenprodukten, Hefe- und Milchpulverzusätzen im Handel angeboten wird, wird kontrovers diskutiert. Ihr Einsatz in der Imkerei wird insbesondere von denen gepriesen, die sie vermarkten. Ihr Nutzen ist jedoch zweifelhaft.

Eine aktuelle wissenschaftliche Publikation weist gar auf fatale Auswirkungen von Sojazusätzen in Pollenersatzfuttermitteln auf das Darmgewebe der damit gefütterten Bienen hin [1]. In den Vergleichsuntersuchungen kam es in der Fütterungsvariante mit Soja unter anderem zur Atrophie der Darm-Epithelzellen. Selbst bei der Mischfütterungsvariante aus Sojamehl und natürlichem Bienenpollen zeigten sich Schädigungen der Peritrophischen-Membran. Diese ist bekanntlich entscheidend für den Schutz der Darmwände und die Durchführung anderer wichtiger physiologischer Funktionen der Biene. Diese Ergebnisse stellen die Bewerbung der Pollenersatzfuttermittel durch die Anbieter infrage, wonach die Eiweißzusatzfütterung vermeintlich die Produktion der Futtersaftdrüsen verbessern würde, was zu einer höheren Langlebigkeit und zur besseren Bildung eines Fettkörpers bei den Bienen führen soll.

Spuren von Pollenersatzfuttermittel im Honig fallen gegebenenfalls unter die Kennzeichnungspflicht für Allergene nach der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV)

Spuren von Eiweißzusatzfütterungen fallen mitunter auch bei der Labor-Pollenanalyse des später geernteten Honigs als Sediment auf. Als Fremdstoffe im Bienenvolk bergen alle Pollenersatzfuttermittel so gegebenenfalls das Risiko einer Verfälschung des später zu erntenden Honigs und stehen in Widerspruch zu den Vorgaben der Honigverordnung (HonigV), wonach Honig keine anderen Stoffe als Honig zugefügt werden dürfen [2].

Wichtig erscheint uns auch der Hinweis zu den in den Eiweißfuttermitteln verwendeten Zusatzstoffen, die potentiell allergene Wirkung auf die Honigkonsumenten entfalten können. Aufgrund von Nahrungsmittelintoleranzen ist die Kennzeichnung von Allergenen in der Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) klar geregelt [3]. Demnach ist eine Allergenkennzeichnung Pflicht für den Inverkehrbringer von Lebensmitteln, selbst dann, wenn in den Lebensmitteln nur Spuren vorkommen könnten.

Die am Markt angebotene Eiweißfuttermittel für Honigbienen enthalten Zusatzstoffe, wie verarbeitetes Fabaceen-Mehl aus Sojabohnen oder Lupinen und Getreidenebenprodukte. Diese und die daraus gewonnene Erzeugnisse führen die Liste der 14 „EU-Allergene“ an. Da sie im Honig allergische oder andere Unverträglichkeitsreaktionen beim Konsumenten auslösen können, müssen sie vom Inverkehrbringer des Honigs angegeben werden. Mit Blick auf die in den öffentlichen Fokus gebrachte Honig-Verfälschungsproblematik, sollte auch dieses Problem unbedingt von der Imkerschaft bedacht werden.

Bislang findet das Thema wenig Beachtung, obwohl wir schon mehrfach darauf hingewiesen haben. Um Verstöße gegen die HonigV sowie Allergenkennzeichnungspflichten zu vermeiden, raten wir von jedweden Eiweißergänzungs- und Ersatzfütterungen ab, wenn später aus den Bienenvölkern Honig geerntet und in den Verkehr gebracht werden soll.

Alles im allem zeigt dieser Infobrief auf, dass jedem Honigproduzenten die Verantwortung für den besonderen Qualitätsstandard der HonigV übertragen ist und mit dazu beitragen kann, dass Konsumenten sich auf die hohe Qualität des regional produzierten Honigs verlassen können.

Wir grüßen Sie aus dem Bieneninstitut Celle und wüschen Ihnen einen guten Start in die Bienensaison 2026 - bleiben Sie gesund!

Dr. Otto Boecking, Franziska Benz-Odemer, Stefanie Ludewig, Stefan Lembke

Literatur:

[1] Zakaria, M. E., Abd El-Wahed, A. A., Ghazala, N. E., & Ghazy, M. G. (2025). Exploring the impact of protein diets on the honey bee (Apis mellifera L): a study on intestinal tissue health and royal jelly protein level. Journal of Apicultural Research, 64(4): 1252–1260. https://doi.org/10.1080/00218839.2024.23744

[2] Honigverordnung (HonigV), Details hier: https://www.gesetze-im-internet.de/honigv_2004/BJNR009200004.html

[3] Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV), Details hier:

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32011R1169

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Zwischentracht- und Pollenersatz-Fütterungen für Honigbienen können die Qualität des später geernteten Honigs mindern.

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