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Auch Bienen können krank werden

Bienenkrankheiten erfolgreich behandeln


Bienen sind unsere kleinsten Nutztiere mit einer großen ökologischen und wirtschaftlichen Bedeutung. Imker und Imkerinnen sollten als Tierhalter für das Wohlergehen ihrer Bienen sorgen. Unabhängig ob als Berufs- oder Freizeitimker/-in stehen sie in der Verantwortung, Erkrankungen der Bienen möglichst zu verhindern oder rechtzeitig und tiergerecht zu behandeln und dabei auch die Sicherheit des Lebensmittels Honig im Blick zu behalten.

Erkrankungen der Bienen

Als bakterielle Erkrankung spielt in Deutschland vor allem die Amerikanische Faulbrut (AFB) eine Rolle. Diese Erkrankung ist zu Recht als Bienenseuche eingestuft und unterliegt damit der Tierseuchen-Gesetzgebung. Dies bedeutet, dass ein Auftreten, beziehungsweise bereits der Verdacht, dem Veterinäramt gemeldet werden muss. Das Veterinäramt entscheidet über die durchzuführenden Maßnahmen und richtet in der Regel nach bestätigtem Ausbruch der Seuche ein Sperrgebiet ein. Die Behandlung der Bienen mit zum Beispiel Antibiotika ist nicht zugelassen. Die Erkrankung kann jedoch sehr gut durch Sanierungsmaßnahmen in den Griff bekommen werden.

Weitere Informationen:

Amerikanische Faulbrut – eine Bruterkrankung der Honigbiene (pdf)
AFB-Bekämpfungsstrategie in Niedersachsen (pdf)
Prophylaxe der Amerikanischen Faulbrut: Untersuchung von Futterkranzproben (pdf)


Varroamilben auf Biene  
Varroamilben auf Bienen

Die Varroose – eine durch Varroa-Milben und assoziierte Viren hervorgerufene Erkrankung der Bienenvölker – ist die Haupursache für Überwinterungsverluste in der Imkerei. Die Milbe befällt in erster Linie die Bienenbrut. Unbehandelt wirkt sie sich letztlich auf das ganze Bienenvolk aus, das durch die ständig wachsende Milbenpopulation geschwächt wird und nach wenigen Jahren zusammenbricht. Zur guten imkerlichen Praxis gehört es daher, Bienenvölker regelmäßig gegen Varroose zu behandeln. Eine Varroa-Behandlung erschöpft sich dabei nicht in der Gabe von Medikamenten, sondern setzt eine Reihe von imkerlichen Maßnahmen voraus. Da Rückstände im Honig zu verhindern sind, verbietet sich ein Einsatz von Medikamenten in Bienenvölkern, bei denen noch eine Honigernte ansteht.

Weitere Informationen:

Medikamente zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten

In Deutschland dürfen zur Bekämpfung von Bienenkrankheiten ausschließlich Medikamente eingesetzt werden, die in Deutschland zugelassen sind und damit den Vorgaben des hiesigen Arzneimittelgesetzes entsprechen.

Das Arzneimittelgesetz (AMG) regelt, dass ein Arzneimittel am Tier (Honigbiene) nur verabreicht werden darf, wenn es für die jeweilige Tierart (Honigbiene) und die zu behandelnde Krankheit im Geltungsbereich des AMG auch zugelassen ist. Daraus folgt, dass die Anwendung von allen Tierarzneimitteln verboten ist, die keine Zulassung in Deutschland oder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum haben. Auch der Import nicht zugelassener Medikamente ist gemäß untersagt.

In Deutschland sind für Honigbienen und damit die Imkereien nur Medikamente aus der Gruppe der Varroazide zur Behandlung von Bienenvölkern gegen die Varroose zugelassen. Für keine andere Bienenkrankheit, die auch in Deutschland vorkommen, sind Tierarzneimittel zugelassen. Das gilt insbesondere auch für Antibiotika.

Daraus folgt, dass Medikamente wie nur beispielhaft „AMIPOL-T“ oder „FUMISAN“ in Deutschland weder eingeführt noch verwendet dürfen, auch wenn sie über das Internet hier Angeboten werden.

Weitere Informationen:

Infobrief des Instituts für Bienenkunde vom 18.11.2019: Medikamente in der Imkerei (pdf)

Bienen   Bildrechte: © LAVES
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