Sichere Konserven – technische Aspekte der Haltbarmachung
Informationsblatt zur handwerklichen Konservenherstellung (Fleischerzeugnisse)
In Niedersachsen gibt es viele Betriebe der handwerklichen Fleischverarbeitung, die ein umfangreiches Sortiment an Fleisch- und Wurstkonserven herstellen. Diese Konserven werden über Ladengeschäfte (wie Metzgereien, Fleischereien oder Landschlachtereien), Hofläden und Wochenmarktstände vertrieben oder im Onlinehandel sowie in Verkaufsautomaten angeboten.
Die Haltbarmachung der Produkte erfolgt durch eine thermische Behandlung. Dafür werden die befüllten und bereits verschlossenen Konservendosen oder -gläser erhitzt. Je nach Art und Dauer der Erhitzung ist eine Kühlung der Konserven nötig oder eine Lagerung bei Raumtemperatur möglich. Es ist wichtig, dass ein sicheres Lebensmittel hergestellt wird und von den Konserven kein Risiko für die Gesundheit der Verbraucherinnen und Verbraucher ausgeht.
Das Dezernat der Technischen Sachverständigen des LAVES unterstützt die amtliche Kontrolle bei der Verifizierung der technischen Aspekte der Haltbarmachung. So werden mit geeigneter Messtechnik die Erhitzungsanlagen sowie der gesamte Prozess der Konservierung überprüft. Aus den Ergebnissen lassen sich Handlungsempfehlungen ableiten, die sowohl die Prozess- als auch die Produktsicherheit erhöhen. Zu diesem Thema wurde im Jahr 2024 ein Informationsblatt veröffentlicht.
Informationsblatt zum Download:
- Infoblatt zur handwerklichen Konservenherstellung (Fleischerzeugnisse) (PDF, nicht barrierefrei) - Download (0,45 MB)
Mit geeigneter Messtechnik werden die Erhitzungsanlagen sowie der gesamte Prozess der Konservierung überprüft: