3.a) Antrag
Um das Zulassungsverfahren einzuleiten bedarf es eines formlosen schriftlichen Antrags auf Erteilung der Zulassung .
Aus diesem Antrag sollte folgendes hervorgehen
- Wer (Firma) ist der Antragsteller?
- Welche Betriebsstätte soll zugelassen werden (Name, Straße, PLZ, Ort)?
- Welche Tätigkeiten sollen zugelassen werden (z. B. das Kochen von Eiern; das Zerlegen von Fleisch, Lagern von gefrorenen Lebensmitteln, etc.)
Diesen Antrag senden Sie bitte zusammen mit den unter 3b) aufgeführten Unterlagen über die für Sie zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde (Landkreis oder kreisfreie Stadt) an das LAVES, Abteilung 2, Postfach 9262, 26029 Oldenburg.