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Lasalocid-Natrium in Hühnereiern

Lasalocid-Natrium ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der sogenannten Antikokzidia, der gegen einzellige Darmparasiten (Kokzidien) eingesetzt wird. In der Europäischen Union ist Lasalocid als Futtermittelzusatzstoff bei Masthühnern, bei Junghennen bis zur 16. und bei Truthühnern bis zur 12. Lebenswoche zugelassen. Bei Legehennen darf der Zusatzstoff dagegen nicht angewendet werden.

Der Befall mit Kokzidien spielt bei Nutztieren klinisch und ökonomisch eine große Rolle. In der intensiven Geflügelhaltung ist die Kokzidiose das wirtschaftlich bedeutsamste gesundheitliche Problem, so dass hier unter den gegebenen Bedingungen der Einsatz von Antikokzidia unumgänglich ist. In der Europäischen Union kann ein Antikokzidium entweder als Futtermittelzusatzstoff (Richtlinie 70/524/EWG) oder als Tierarzneimittel (Verordnung (EWG) Nr. 2377/90) zugelassen sein. Wenn ein Wirkstoff bei einer Spezies als Futtermittelzusatzstoff zugelassen ist (wie z. B. Lasalocid-Natrium bei der Spezies Masthuhn, Junghenne und Truthuhn), darf er bei derselben Spezies nicht als Tierarzneimittel zur Anwendung kommen und umgekehrt.

Im November 2003 waren Lasalocidrückstände in Hühnereiern aus Mecklenburg-Vorpommern festgestellt worden. Daraufhin wurden im Veterinärinstitut Hannover des LAVES Planproben—aus dem Nationalen Rückstandskontrollplan zur Überwachung des Tierarzneimitteleinsatzes bei der Eiproduktion—mittels massenspektroskopischer Verfahren (LC-MS/MS) auch auf Lasalocid-Natrium untersucht. In Eiproben von insgesamt 20 Legehennenbeständen wurden keine Spuren von Lasalocid nachgewiesen. Aufgrund der Erkenntnisse aus Mecklenburg-Vorpommern wurden in der Folge landesweit zunächst in größeren Legehennenbetrieben mit Boden- und Freilandhaltung und anschließend in größeren Betrieben mit Käfighaltung Proben gezogen.

Insgesamt untersuchten Mitarbeiter des Veterinärinstituts Hannover im Rahmen dieses Programms in Niedersachsen mehr als 150 Proben von Hühnereiern und Eiprodukten. Von 94 beprobten Legehennenbeständen (52 Boden- und Freiland- und 42 Käfighaltungen) wiesen zehn Bestände (sieben Boden- und Freiland- und drei Käfighaltungen) positive Lasalocidbefunde mit Rückstandswerten zwischen vier und 197 µg/kg Eimasse auf. Von 21 untersuchten Eiprodukten zeigten elf Produkte ein positives Ergebnis. Untersucht wurde bei einer Bestimmungsgrenze von 3 µg/kg Eimasse und unter Einhaltung der Bestätigungskriterien (Entscheidung 657/ 2002/EG). Bei den festgestellten Rückstandsmengen bestand laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) für den Verbraucher zu keiner Zeit eine gesundheitliche Gefahr nach dem Verzehr belasteter Eier und Eiprodukte.

Aus den positiv getesteten und zunächst für die Abgabe von Eiern gesperrten Beständen wurden nach Futterumstellung und einer Wartezeit laufend Verfolgsproben untersucht, bis kein Lasalocid mehr im Ei bestimmt werden konnte.

Als Reaktion auf die Rückstandsbefunde aus dem Jahr 2003 wurde im Nationalen Rückstandskontrollplan für das Jahr 2004 die Untersuchung von Hühnereiern auf Lasalocid bundesweit verbindlich festgelegt.

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