Meldeformular zum direkten Verkauf von Bio-Erzeugnissen
(PDF, 0,20 MB)
Meldepflicht für den Bio-Einzelhandel trotz Ausnahme von der Zertifizierungspflicht
Für Einzelhandelsgeschäfte, die unverpackte Bio-Erzeugnisse (außer Futtermittel) verkaufen, gibt es zwar eine Ausnahme von der Zertifizierungspflicht, eine Meldepflicht besteht jedoch weiterhin.
Folgende Bedingungen müssen für die Ausnahme von der Zertifizierungspflicht erfüllt sein:
- Die unverpackten Lebensmittel dürfen nicht selbst hergestellt oder verarbeitet werden.
- Die Ware darf nur an der Verkaufsstelle gelagert werden und nicht an einem anderen Ort.
- Die Lebensmittel dürfen nicht selbst aus einem Drittland eingeführt worden sein.
- Diese Tätigkeiten dürfen nicht an Dritte vergeben werden.
Zusätzlich dürfen die Verkäufe unverpackter ökologischer/biologischer Erzeugnisse
- eine Menge von bis zu 5.000 Kilogramm pro Jahr;
- oder einen Jahresumsatz von 20.000 Euro nicht überschreiten.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, sind Lebensmitteleinzelhändler nicht kontrollpflichtig und müssen kein Bio-Zertifikat besitzen. Sie müssen jedoch beim LAVES gemeldet sein. Zur Meldung verwenden Sie bitte das Formular im Download-Bereich.
Das LAVES behält sich vor, die angegebenen Informationen zu überprüfen. Die Unternehmen müssen diese Überprüfungen zulassen und alle notwendigen Informationen bereitstellen.