Amtliche Kontrollen von Importen ökologisch/biologischer Sendungen aus Drittländern
Stand 12.03.2026
Eine Anmeldung der Bio-Sendung beim LAVES für eine amtliche Kontrolle sollte wie folgt erfolgen:
Die Mitteilung der Referenznummer der Kontrollbescheinigung (z.B. COI.UA.2023.0000xxx), der Zeitpunkt der Ankunft der Sendung in Verbindung mit dem konkreten Ort, an dem die Sendung in den zollrechtlichen freien Raum überführt werden soll (dies bitte im Betreff der Meldung schon angeben), ist an folgende E-Mail Adresse zu senden:
Importmeldungen.Dez42@LAVES.Niedersachsen.de
Für die ab den 01.01.2022 vorgeschriebene Dokumentenprüfung bei Bio-Sendungen benötigt das
LAVES für die Abwicklung des Bio-Importes in TRACES folgende Dokumente:
a) Konnossements/Bill of Loading bzw. Frachtpapiere/Waybills
b) Handelsrechnungen/Invoices
c) Packlisten/Packing Lists
d) ggf. Laborergebnisse der Rückstandsuntersuchung aus den Drittländern
Die Dokumente sind in TRACES NT an dem entsprechenden COI als digitales Dokument beizufügen.
Diese amtlichen Prüfungen stellen kostenpflichtige Amtshandlungen dar. Bitte beachten Sie, dass durch unvollständige Dokumente und Daten in TRACES NT ein Mehraufwand entsteht, der sich auf die Gebührenhöhe auswirkt. Überprüfen Sie bitte vor einer Anmeldung, ob sämtliche Angaben vollständig und korrekt sind.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Johannes Bröring vom Dezernat 42 gerne zur Verfügung.
Tel. 0441-57026 326
Die Fundstellen der europäischen Rechtsgrundlagen finden Sie unter: https://eur-lex.europa.eu/homepage.html Die Fundstellen der deutschen Rechtsgrundlagen finden Sie unter: www.gesetze-im-internet.de
