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Kuscheliger Kaschmirpullover oder Pulli aus Baumwolle mit Kaschmiranteil?

Kontrolle der Textilkennzeichnung - woraus besteht Kleidung und wo muss das wie stehen?


Kleidung aus verschiedenen Materialien auf einer Kleiderstange   Bildrechte: © AkimD - stock.adobe.com
Umzulässige Faserbezeichnungen dürfen bei der Textilkennzeichung nicht vorkommen: Chemiefasern dürfen nicht als Naturfasern bezeichnet werden.

Seit Mai 2019 führt das LAVES auf allen Handelsstufen aktive Marktüberwachungskontrollen zur Textilkennzeichnung durch. Im Jahr 2022 wurden 25.251 Textilerzeugnisse kontrolliert: 16.646 Proben waren es bei Vor-Ort-Kontrollen, bei knapp drei Prozent kam es zu Beanstandungen.

Des Weiteren wurden 8.605 Textilangebote in Onlineshops, Prospekten und Katalogen überprüft, wobei fast 30 Prozent beanstandet wurden. Auch beim Kauf auf elektronischem Wege gilt, dass die Informationen zur Textilfaserzusammensetzung für Verbraucherinnen und Verbraucher vor dem Kauf deutlich sichtbar sein müssen.

Am häufigsten werden formale Kennzeichnungsverstöße bemängelt: Die Faserzusammensetzung ist nicht in deutscher Sprache angegeben oder es werden unzulässige Faserbezeichnungen oder Abkürzungen verwendet. Angaben wie Seta statt Seide, Rayon statt Viskose oder PES statt Polyester entsprechen nicht den Vorgaben der Textilkennzeichnungsverordnung. Alle enthaltenen Fasern und ihr Gewichtsanteil sind in absteigender Reihenfolge anzugeben - das heißt die Faserangabe 70 Prozent Baumwolle ist zum Beispiel vor der Angabe 30 Prozent Kaschmir zu nennen. Abweichungen hiervon führen ebenfalls zur Beanstandung.

Bei Onlineangeboten werden Textilerzeugnisse in Bezug auf ihre Zusammensetzung oft irreführend beschrieben: Erzeugnisse aus Viskose werden als „Bambussocken“ betitelt oder die Verwendung einer „hochwertigen Naturfaser“ wird ausgelobt. Richtig ist, dass es sich bei Viskose um eine Chemiefaser aus dem Rohstoff Cellulose handelt, zu Naturfasern wie Wolle oder Baumwolle zählt sie hingegen nicht.

Enthält ein Textilerzeugnis nichttextile Teile tierischen Ursprungs, so muss das bei der Kennzeichnung angegeben werden. Das gilt zum Beispiel für Pelzbesätze, Lederapplikationen, Perlmutt- oder Hornknöpfe. Fehlt bei einem Kleidungsstück der Hinweis auf nichttextile Teile tierischen Ursprungs, obwohl mutmaßlich entsprechende Teile verarbeitet sind, wird eine Probe genommen und im Labor untersucht. In elf Verdachtsfällen wurde 2022 untersucht, ob es sich bei den verarbeiteten Knöpfen um Perlmutt handelt. In allen Fällen hat sich der Verdacht bestätigt.

Textilienkennzeichnung Bildrechte: © Stockfotos-MG - stock.adobe.com

Textilkennzeichnung

Seit Mai 2019 ist in Niedersachsen das Dezernat 43 des LAVES für die Marktüberwachung nach § 7 Textilkennzeichnungsgesetz zuständig. Es werden die Vorschriften zur Bezeichnung von Textilfasern und die damit zusammenhängende Kennzeichnung und Etikettierung von Textilerzeugnissen kontrolliert. mehr
Graue Mütze mit Fellbommel Bildrechte: LAVES

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