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Vermarktung von Eiern

Um die Qualität von frischen Eiern zu verbessern und deren Absatz zu erleichtern, wurden Vermarktungsnormen geschaffen. Sie dienen dem Erzeuger, dem Handel und dem Verbraucher für eine bessere Transparenz des Marktes. Sie gilt für Hühnereier, die im Gebiet der EG vermarktet werden.

Für die Direktvermarktung gelten jedoch Ausnahmen. Der Erzeuger kann ab Hof oder direkt an der Haustür Eier an den Endverbraucher zum eigenen Bedarf abgeben. Diese Eier dürfen nicht der Verordnung entsprechend sortiert, verpackt oder gekennzeichnet sein.

Großküchen, Bäckereien und Gaststätten sind keine Endverbraucher in diesem Sinne und müssen daher Ihre Ware über zugelassene Packstellen beziehen.

Eier im Eierkarton Bildrechte: Dez. 43, LAVES
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