Kennzeichnungspflicht für Eier auf dem Wochenmarkt
Ab dem 01. Juli 2005 muss auch jedes Ei, das auf dem Wochenmarkt verkauft wird, mit einem Erzeugercode gekennzeichnet sein.
Um mehr Flexibilität für die neuen Mitgliedsländer zu schaffen, musste im Streit um die Kennzeichnung von Hühnereiern auf dem Wochenmarkt – ohne die Kennzeichnungspflicht aufzuweichen - ein Kompromiss gefunden werden.
Daher hat Brüssel allen EU- Ländern die Möglichkeit eingeräumt eine Ausnahme zuzulassen. Diese Ausnahmeregelung sieht folgendermaßen aus: Kleinerzeuger mit weniger als 50 Legehennen können von o. g. Kennzeichnungspflicht ausgenommen werden, wenn Sie die Eier auf einem Wochenmarkt "im jeweiligen Erzeugungsgebiet des jeweiligen Mitgliedslandes" verkaufen und am Verkaufsstand Name und Anschrift des Erzeugerbetriebes angeben.
Deutschland macht von dieser Ausnahmeregelung keinen Gebrauch!
Es bleibt daher bei der ursprünglichen Regelung, dass alle Eier, die auf dem Wochenmarkt verkauft werden, ab dem 01.07.05 mit dem Erzeugercode zu kennzeichnen sind.
Weitere Informationen des LAVES zur Kennzeichnung der Eier bzw. zur Registrierung eines Betriebes finden Sie hier.