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Internationale Köstlichkeiten: Tortilla, Pita, Lahmacun & Co.

Internationale Genüsse erobern nicht nur die Gastronomie. Auch zu Hause lassen sich Köstlichkeiten aus anderen Ländern leicht zaubern, der Handel bietet die entsprechenden Vorprodukte. So gelingen mexikanische Tortilla oder türkische Lahmacun im Handumdrehen.

Im Lebensmittel- und Veterinärinstitut Braunschweig/Hannover wurden 2020 runde Tortillafladen – auch mit Vollkornmehl oder Zusatz von Tomaten – Pitabrottaschen oder Kebabbrot zum Füllen, runde Lahmacun-Böden und einfaches Fladenbrot überprüft. Bei insgesamt 16 Proben stand die Untersuchung auf Konservierungsstoffe und Mineralölbestandteile, die Überprüfung der Nährwerte sowie der Kennzeichnung auf dem Programm. Neun Proben waren ohne Mängel.


Konservierungsstoffe

Die Konservierungsstoffe Sorbinsäure und Propionsäure dürfen bei diesen Produkten mit einer Höchstmenge von 2000 Milligramm je Kilogramm (mg/kg) eingesetzt werden (VO (EG) 1333/2008). In acht Proben wurden beide Konservierungsstoffe in technologisch wirksamen Mengen nachgewiesen, in einer Probe nur die Propionsäure. Höchstmengenüberschreitungen wurden nicht festgestellt.


Mineralölkohlenwasserstoffe

Mineralöle bestehen immer aus einem Gemisch vieler verschiedener Kohlenwasserstoffe. Die in Lebensmitteln nachgewiesenen Mineralölgemische bestehen aus gesättigten Kohlenwasserstoffen (MOSH, Mineral Oil Saturated Hydrocarbons) und aromatischen Kohlenwasserstoffen (MOAH, Mineral Oil Aromatic Hydrocarbons). Sie können beispielsweise aus den Lebensmittelverpackungen in die Lebensmittel gelangen. Mehr Informationen zu MOSH und MOAH gibt es in unserem Artikel „Mineralölbestandteile in Lebensmitteln“.

Bei 3 von 13 untersuchten Proben wurde der derzeitige MOSH-Orientierungswert für Brot und Kleingebäck von 6 mg/kg statistisch gesichert überschritten.


Weitere Ergebnisse

  • Die deklarierten Fett- und Eiweißgehalte wurden bei allen Proben überprüft. Bei einer Probe war der deklarierte Fettgehalt zu gering und wurde als irreführende Angabe beurteilt.
  • Bei einer Probe Fladenbrot waren auf der Vorder- und Rückseite zwei verschiedene Zutatenverzeichnisse angegeben. Sie unterschieden sich in der Reihenfolge der Zutaten. Außerdem war die Zutat „Hefe“ als Allergen hervorgehoben, was nicht notwendig ist.
  • Die Zutat Weizenmehl wurde in einem der Zutatenverzeichnisse unzutreffend als „Weizenbackware“ bezeichnet. In einem Fall fehlte die vorgesehene Angabe des Datums der Mindesthaltbarkeit.
  • In einem Fall fehlte die vorgeschriebene Angabe der Nährwertdeklaration. Bei zwei Proben desselben Herstellers entsprachen die Schriftgröße der Nährwertdeklaration und die Schriftgröße der Füllmenge nicht den entsprechenden Mindestanforderungen.
  • Bei einem Produkt war als Zutat „Haferfaser“ angegeben. Die Zulässigkeit der Verwendung von Haferfasern ist fraglich und kann anhand der hier vorhandenen Informationen zu den Proben nicht abschließend beantwortet werden. Es muss beim Hersteller anhand der Produktspezifikation der Fasern und der Rezeptur des Brotes überprüft werden, ob der Zusatz zulässig ist.


Mehr Informationen zur Brot- und Brötchenvielfalt und weitere Untersuchungen:

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