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Weinland Niedersachsen

Wissenswertes von A wie Anbaufläche bis Z wie Zulassung


Bildrechte: © Thierry RYO - stock.adobe.com
Riesling aus Göttingen oder Rotwein aus Uelzen - bis vor ein paar Jahren war dies rechtlich noch unmöglich. Mitte der 70er-Jahre hatte die Europäische Union (EU) die Neuanpflanzung von Weinreben verboten, um Übermengen bei der Weinproduktion abzubauen. Seit 2016 gilt jedoch ein neues Genehmigungssystem der EU für Rebpflanzungen, das auch den Weinbau in Niedersachsen erlaubt. Seitdem ist die Zahl der Weinanbauerinnen und Weinanbauern von der Küste bis zum Harz kontinuierlich gestiegen. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Weinanbau in Niedersachsen:


Dürfen Weinreben bereits vor der Genehmigung angepflanzt und geerntet werden?

Nach dem Deutschen Weinbaugesetz dürfen Rebpflanzungen zur Weinerzeugung nur nach vorheriger Genehmigung angepflanzt werden. Davon ausgenommen ist Weinanbau für den Eigenbedarf auf einer Fläche von maximal 0,1 Hektar. Eine Anzeigepflicht gegenüber dem LAVES besteht bereits ab einer Fläche von über 500 Quadratmetern Hauswein.

Gibt es ausgewiesene „Weinanbaugebiete in Niedersachsen“?

Ausgewiesene Weinanbaugebiete gibt es in Niedersachsen derzeit nicht. Dieser Begriff ist gesetzlich geschützt und für Niedersachsen sind bisher keine entsprechenden Gebiete festgelegt.

Wie müssen Weine aus Niedersachsen gekennzeichnet werden?

Bezeichnungen wie „Göttinger Riesling“ oder „Hannoveraner Rotwein“ sind rechtlich nicht möglich. Vorgeschrieben ist stattdessen die Kennzeichnung „Deutscher Wein“. Ein Hinweis auf regionale Erzeugung - zum Beispiel Niedersachsen oder Oldenburg - ist ohne eine (Qualitäts-)Zulassung der EU nicht gestattet. Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die Weine mit Jahrgang, Sorte und/oder einem Hinweis auf den ökologischen Landbau gekennzeichnet werden.

Zwingende Kennzeichnungen sind:

  1. die Bezeichnung „Wein“
  2. der vorhandene Alkoholgehalt
  3. die Angabe des Mitgliedsstaates, in dem die Trauben geerntet und zu Wein verarbeitet wurden; gängig: Deutscher Wein
  4. der Name und Anschrift des Abfüllers, eventuell abweichender Abfüllort
  5. die Nettofüllmenge
  6. die Allergenkennzeichnung
  7. die Loskennzeichnung
  8. gegebenenfalls klarstellend: Roséwein, Rosé oder Rotling

Als freiwillige Angaben sind zusätzlich unter bestimmten Voraussetzungen möglich:

  1. das Erntejahr
  2. die Bezeichnung einer oder mehrerer Keltertraubensorten, jedoch ist die Angabe der meisten bekannten Rebsorten wie Riesling unzulässig
  3. die Angabe des Zuckergehalts (trocken, halbtrocken, lieblich, süß)
  4. die Angabe bestimmter Erzeugungsverfahren
Weitere fakultative Angaben in Kennzeichnung und Werbung sind nur zulässig, wenn sie nicht irreführend sind. Zulässig sind zum Beispiel die Bezeichnungen „Weißwein“ oder „Rotwein“, unzulässig ist zum Beispiel die Verwendung traditioneller Begriffe oder Hinweise auf geografische Gebiete bei Wein ohne geschützte Ursprungsbezeichnung (g.U.) und geschützte geographische Angabe (g.g.A.).

Ausführliche Informationen gibt es in unserem Infoblatt Weinkennzeichnung

Wie viele Anbaubewilligungen gab es in Niedersachsen bislang?

Seit 2023 dürfen insgesamt 42 Bewilligungsinhaber in Niedersachsen professionellen Weinanbau betreiben. In Niedersachsen wird derzeit auf einer Fläche von rund 25 Hektar angepflanzt. Die Zahl der genehmigten Rebfläche ist seit 2016 auf rund 41 Hektar angewachsen.

Bislang sind für Niedersachsen folgende Anbaubewilligungen erfolgt:

Jahr

Anzahl

Bewilligungsinhaber

Anzahl Bewilligungs-

bescheide der BLE

Beantragte

Fläche in Hektar

Bewilligte

Fläche in Hektar

2016

10

12

12,2506

7,5869

2017

3

8

7,3659

6,0743

2018

6

8

3,4519

3,4519

2019 5 11 4,6528 4,6528
2020 4 7 2,7500 2,7500
2021 6 14 9,3675
6,3047
2022 6
21
12,2070 6,8709
2023
2 7
5,9047
5,2343
erloschen 1 2 - 1,77

Gesamt

41

86

57,9504

41,1558


In welchen Regionen in Niedersachsen wird bereits Weinanbau betrieben?

Weinanbau in Niedersachsen (Stand 2023)   Bildrechte: © LAVES

Die von 2016 bis 2023 bewilligten Flächen verteilen sich wie folgt auf die niedersächsischen Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Region Hannover:

Landkreis
zugeteilte Fläche in Hektar (absteigend sortiert)
Uelzen 6,86
Region Hannover 5,37
Göttingen
5,14
Vechta
4,31
Gifhorn
3,68
Ammerland
2,58
Schaumburg 2,50
Osnabrück
2,48
Lüneburg
1,90
Goslar
1,66
Cloppenburg 1,07
Rotenburg (Wümme)
0,89
Friesland
0,52
Grafschaft Bentheim
0,47
Lüchow-Dannenberg
0,40
Hameln-Pyrmont
0,30
Wesermarsch
0,30
Holzminden
0,22
Oldenburg 0,18
Verden
0,15
Celle
0,11
Hildesheim
0,05

Wie läuft die Genehmigung von Anbauflächen in Niedersachsen ab?

Die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist für die Genehmigungen von Weinbau in ganz Deutschland zuständig. Anträge auf professionellen Weinbau in Niedersachsen können dort gestellt werden. Diese müssen bis Ende Februar eines Jahres eingegangen sein und bis Ende Juli des Jahres der Antragstellung entschieden werden (zum Beispiel für 2023: Anträge im Zeitraum vom 1. Januar bis 28. Februar 2023, Genehmigungen bis zum 1. August 2023). Nach der Genehmigung haben Weinbauerinnen und Weinbauer drei Jahre Zeit, die entsprechenden Flächen zu bepflanzen.

Wie viel Weinanbaufläche kommt in Niedersachsen jährlich dazu?

Deutschlandweit darf die Weinanbaufläche nach dem deutschen Weingesetz jedes Jahr um 0,3 Prozent wachsen. Bei der BLE werden die 0,3 Prozent auf Deutschland verteilt. Wenn Antragstellerinnen und Antragsteller aus Niedersachsen insgesamt weniger als fünf Hektar beantragen, bekommt jede Antragstellerin oder jeder Antragsteller 100 Prozent bewilligt. Wird für Niedersachsen mehr als fünf Hektar beantragt, kann die Fläche nach bestimmten Kriterien auch fünf Hektar übersteigen. Jede Antragstellerin und jeder Antragsteller erhält dann jedoch anteilige Kürzungen.

Ausführliche Informationen gibt es in unserem Merkblatt Ermittlung der Größe von Weinbauparzellen/Rebflächen

Für welche Aufgaben ist das LAVES beim Weinanbau in Niedersachsen zuständig?

Das LAVES überwacht den Anbau - entsprechend der Genehmigung der BLE - und die Erntemengen. Zudem nimmt es die von der EU vorgeschrieben vielfältigen Meldungen entgegen und leitet sie weiter. Zusätzlich wird daraus eine Weinbaukartei, unter anderem über Rebflächen, Anbausorten, Weinerträge und Weinbestände erstellt. Das LAVES erhebt auch die von den Winzern die vorgeschriebenen Abgaben und führt diese an den Deutschen Weinfonds ab.

Ausführliche Informationen zu den Zuständigkeiten gibt es im Internetartikel Wein

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