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Merkblatt zur Kennzeichnung von Fischen und Fischereierzeugnissen
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Der wachsende globale Handel macht es möglich: Immer mehr exotische und hochpreisige Edelfische und Meeresfrüchte landen auf unserem Teller. Die Artenvielfalt des Fischangebots scheint unüberschaubar. Doch bekommen die Verbraucher auch immer den Fisch, der auf der Speisekarte oder der Verpackung angegeben ist? Einmal verarbeitet lässt sich die Fischart anhand des Filets nur noch schwer, in einer feinst zerkleinerten Fischfrikadelle kaum mehr feststellen.
Von den in 2024 annähernd 480 untersuchten Proben lagen bei insgesamt 3,6 Prozent der Proben Kennzeichnungsfehler und somit lebensmittelrechtliche Abweichungen vor. In 11,5 Prozent der Fälle gab das IFF den jeweils zuständigen Landkreis Hinweise auf mögliche Kennzeichnungsverstöße, die von diesen nur in Verbindung mit Informationen vor Ort abschließend beurteilt und gegebenenfalls geahndet werden konnten.
Nachfolgend sind beispielhafte Auffälligkeiten aus 2024 beschrieben, anhand derer man erkennen kann, wie sich deklarierte Fischarten von den tatsächlich nachgewiesenen Arten unterscheiden können:
Als Steinbeißer wird die Art Cobitis taenis bezeichnet, die nur etwa 12 Zentimeter lang ist und als heimische Süßwasserfischart unter anderem in Europa vorkommt. Sie ist von der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie geschützt und kein Speisefisch. Sie wird unter anderem auch in öffentlichen Aquarien gehalten. Die als Cobitis taenis deklarierte Fischprobe stellte sich jedoch als wertvoller Speisefisch Steinbeißer/Katfisch (Anarhichas minor) heraus, der mit seinem Namensvetter wenig gemeinsam hat. So lebt der Katfisch im Salzwasser des Nordatlantiks und misst ausgewachsen bis zu 1,8 Metern bei bis zu 27,9 Kilogramm – also zwölfmal größer als der deklarierte Steinbeißer.
Bei Makrelen kam es zu einem ähnlichen Befund. Gekennzeichnet war die Probe als Scomber scombrus, mit der Handelsbezeichnung Makrele, deren Lebensraum der Atlantik inklusive Mittelmeer ist. Mittels massenspektrometrischer Tierartenidentifizierung wurde jedoch die Fischart Scomber japanicus mit der deutschen Handelsbezeichnung Japanische Makrele identifiziert. Diese Art lebt im Pazifik. Die Verbreitungs- und somit Fanggebiete der beiden Makrelenarten stimmen nicht überein. Laut EU-Verordnung muss das Herkunfts- bzw. Fanggebiet genau ausgewiesen sein.
In einer weiteren Probe wurde eine Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) als Fjordforelle angeboten, verwendet wurde jedoch der atlantische Lachs (Salmo salar). Ein preislicher Unterschied der beiden Arten ist gegeben. Der Gewinn des Lebensmittelunternehmens kann also neben der Täuschung des Verbrauchenden entsprechend höher ausfallen.
EU-Verordnungen regeln die Kennzeichnungsvorgaben bei der Vermarktung von
Fischerzeugnissen im Einzelhandel (VO (EU) 1379/2013, 1380/2013 und 1169/2011). Dazu gehören die deutsche Handelsbezeichnung sowie der wissenschaftliche Name der Fischart. Dieser besteht aus dem Gattungsnamen sowie dem eigentlichen Artennamen (z. B. bei Seezunge Solea solea), denn die deutschen bzw. ausländischen Handelsbezeichnungen für ein und dieselbe Art können sehr unterschiedlich sein. So wird hierzulande die Fischart Gadus morhua als „Kabeljau“ oder auch als „Dorsch“ bezeichnet, im englischen Sprachraum als „cod“ und in Italien als „Merluzzo nordico“. Neben der korrekten Kennzeichnung der Fischart sind Angaben zur Herkunft und zur Produktionsmethode verpflichtend.