LAVES Logo mit Schriftzug Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Niedersachsen klar Logo

Gefahr für Weidetiere: Giftige Wildpflanzen-Arten

Tierhalter, die Weiden und Wiesen extensiv bewirtschaften, sollten auf wild wachsende Pflanzen-Arten in ihrem Grünland achten, denn sonst kann sich der Blumentraum zu einem Alptraum für Weidetiere entwickeln: Pflanzen wie zum Beispiel Kreuzkräuter (Raukenblättriges Kreuzkraut, Wasser-Kreuzkraut oder Jakobskreuzkraut) enthalten Stoffe, die bei Rindern, Schafen oder Pferden zu Vergiftungen führen. Als tödliche Dosis wird die Aufnahme an Frischpflanzen ab 5 Prozent des Körpergewichtes angenommen.

Durch extensivere Landnutzung sowie durch die zunehmende Ökologisierung haben spät blühende Arten wie das Jakobskreuzkraut vermehrt die Möglichkeit, ungehindert zu versamen und sich in landwirtschaftlich genutzten Flächen auszudehnen. Kreuzkrautarten breiteten sich in den vergangenen Jahren in Mitteleuropa schnell aus. Die Pflanze kommt vor allem an Bahndämmen, an Straßen- und Wegrändern, als Ackerwildkraut und in Wiesen mit hohem Feuchtigkeitsgehalt vor. Wegen ihres bitteren Geschmacks werden sie von Weidetieren im Allgemeinen gemieden. Aufgenommen werden sie nur bei Futterknappheit oder im Heu, beziehunsgweise der Silage, in der sie nicht als bitterer Inhaltsstoff vom Tier selektiert werden können.
Giftig ist die gesamte Pflanze, die toxischen Inhaltsstoffe, sogenannte Pyrrolizidin-Alkaloide sind auch in Trockenfutter und Silage wirksam.
Die Pyrrolizindinalkaloide schädigen die Leber der Tiere. Selbst kleine Mengen führen, regelmäßig konsumiert, zu chronischen Vergiftungen bei Weidetieren.

Im Verlauf von drei Tagen bis sechs Monaten nach Pflanzenaufnahme (in Abhängigkeit von der täglichen Einzelmenge, die aufgenommen wird) treten erste Symptome auf: schlechte Futteraufnahme, Gewichtsverlust, Durchfall und häufiges Gähnen. Hinweise für das Auftreten von zentralnervösen Störungen aufgrund der eingeschränkten Leberfunktion sind das längere Stehen bleiben auf der Weide mit stumpfem Gesichtausdruck und Bewusstseinstrübung. Im weiteren Verlauf sind die Tiere unkoordiniert in ihren Bewegungen, werden apathisch, haben Kaukrämpfe oder Anfälle, werden aggressiv und können ins Koma fallen. Eine Therapie dieser Tiere ist dann nicht mehr möglich.

Das LAVES rät, Jakobskreuzkraut nicht zu verfüttern, es auf Grünlandflächen, die von Weidetieren genutzt werden, zu vernichten oder zu mähen. Das Mähgut sollte von den Grünlandflächen entsorgt werden, bevor es blüht oder versamt. Stilllegungsflächen sind frühestmöglich (ab Juli) zu mulchen. Eine rechtzeitige Nachsaat lückiger Bestände sichert eine dichte Grasnarbe und erschwert die Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes.

Jakobskreuzkraut   Bildrechte: ©Landwirtschaftskammer NRW
Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) ©Landwirtschaftskammer NRW
Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea)   Bildrechte: ©Landwirtschaftskammer NRW
Jakobskreuzkraut (Senecio jacobaea) ©Landwirtschaftskammer NRW
Blattrosette des Jakobskreuzkrautes (Senecio jacobaea)   Bildrechte: ©Landwirtschaftskammer NRW
Blattrosette des Jakobskreuzkrautes (Senecio jacobaea) ©Landwirtschaftskammer NRW
Jakobskreuzkraut Bildrechte: LAVES

Weidefläche eines Biobetriebes mit Mutterkuhhaltung sehr stark mit Jakobskreuzkraut bewachsen

Info

Gemäß der VO (EG) 178/2002 dürfen Futtermittel, die in der Lage sind, die Gesundheit von Menschen und Tieren zu beinträchtigen, nicht in Verkehr gebracht oder an der Lebensmittelgewinnung dienende Tiere verfüttert werden.

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln