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Cross Compliance, Teilbereich „Futtermittel“

Die Futtermittelüberwachung des LAVES führt neben den Veterinärämtern der Landkreise und der Landwirtschaftskammer einen Teil der "Cross Compliance"-Kontrollen durch. Von den Mitarbeitern der Futtermittelüberwachung wird der Bereich "Zukauf/ Erzeugung Futtermittel" geprüft.

Diese Kontrolle beinhaltet

a) eine Belegprüfung, die im Wesentlichen auf die Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit („ein Schritt vor, ein Schritt zurück“) abzielt. Zum Beispiel mit Einsichtnahme in

  • Lieferscheine für den Bezug und gegebenenfalls Abgabe von Futtermitteln

  • und im Hinblick auf den Bezug von Futtermitteln, erfolgt dieser ausschließlich von gemäß VO (EG) 183/2005 registrierten Futtermittelunternehmern

  • Belege (Lieferbelege, Aufzeichnungen) die über die Verwendungen von Zusatzstoffen und / oder Bioziden (zum Beispiel Pflanzenschutzmaßnahmen, Schadnagerbekämpfung) Aufschluss geben sowie

  • die Kontrolle der Einhaltung der Verfütterungsverbotesvorschriften gemäß VO (EG) 999/2001

b) Zudem wird immer ein Betriebsrundgang mit dem Betriebsleiter oder seinem möglichen Vertreter vorgenommen. Hierbei wird insbesondere

  • die Lagerung und Handhabung der sich auf dem Betrieb befindlichen Futtermittel, Abfallprodukte, futtermittelrechtlich verboten und gefährlich eingestuften Stoffen betrachtet und im Hinblick auf eine mögliche Kontamination der Futtermittel beurteilt. Hierzu zählt unter anderem die getrennte Lagerung von Futtermittel und Pflanzenschutzmitteln, die getrennte Lagerung sowie auch die getrennte Handhabung von Fütterungsarzneimitteln und Futtermitteln, und so weiter.

  • Selbstverständlich wird auch die betriebliche Haltungs- und Fütterungshygiene beachtet.

WICHTIG!

Mit der Antragstellung auf EU- Marktordnungsdirektzahlungen, wie zum Beispiel Flächenprämien, hat der Antragsteller unangekündigte Kontrollen akzeptiert, in denen seine Pflichten als Empfänger von Direktzahlungen überprüft werden.

Beanstandungen werden der Bewilligungsstelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen gemeldet und führen im Allgemeinen zu einer Prämienkürzung und einer Wiederholungsprüfung bei erneuter Antragstellung.

Bei Bedarf kann zum Beispiel das betriebliche Managementsystem (BMS) der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unterstützend genutzt werden. Es enthält nützliche Hinweise über einzuhaltende Cross Compliance Anforderungen.

Die Auswahl der Betriebe erfolgt durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) im Rahmen einer Risikoanalyse und umfasst mindestens 1 Prozent aller Antragsteller. Die Futtermittelüberwachung des LAVES hat grundsätzlich keinen Einfluss auf diese Auswahl.


Rechtsbezüge:

Seit 2005 ist mit der GAP-Reform die vollständige Auszahlung der Marktordnungsdirektzahlungen an die Einhaltung anderweitiger Bestimmungen geknüpft. Auch die Anforderungen aus der Lebens- und Futtermittelsicherheit wurde in die Einhaltung dieser Verpflichtungen aufgenommen.

  • Titel VI Kapitel II VO (EU) 1306/2013 bzgl. Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) Nr. 4 und (GAB) Nr. 9, Anh. II VO (EU) 1306/2013

  • Anforderungen an die Rückverfolgbarkeit, vgl. Art. 18, VO (EG) 178/2002

  • Fütterungshygiene, vgl. Art. 17 (1), VO (EG) 178/2013 i. V. m. Art. 5 (1) i. V. m. Anh. I und III, VO (EG) 183/2005

  • Anforderungen an Dokumentation und Buchführung, vgl. Art. 17 (1), VO (EG) 178/2002 i. V. m. Art. 5 (1) i. V. m. Anh. I, VO (EG) 183/2005

  • Bezug von Futtermitteln von registrierten Futtermittelunternehmern, vgl. vgl. Art. 17 (1), VO (EG) 178/2002 i. V. m. Art. 5 (6), VO (EG) 183/2005

  • Verfütterungsverbote, vgl. Art. 7 (1) und (2) i. V. m. Anh. IV, VO (EG) 999/2001

  • Sog. „Meldepflicht“ im Rahmen der Verantwortung für Futtermittel, vgl. Art. 20, VO (EG) 178/2002

fkd CC-Kontrollen negativ1 Dieseltank   Bildrechte: LAVES, Futtermittelüberwachung
So nicht! Getreidelagerung unmittelbar neben dem Dieseltank
fkd CC-Kontrollen positiv1 Schädl.bek.   Bildrechte: LAVES, Futtermittelüberwachung
So bitte! Schädlingsbekämpfung mit Skizze und Daten der Verwendung/ Auslage
fkd CC-Kontrollen negativ2 PSM-Kanister   Bildrechte: LAVES, Futtermittelüberwachung
So nicht! Lagerung von leeren Pflanzenschutzmittel Kanistern in direkter Nähe zu Futtermitteln
fkd CC-Kontrollen positiv2 PSM   Bildrechte: LAVES, Futtermittelüberwachung
So bitte! Lagerung von Pflanzenschutzmitteln im Spezialschrank
fkd CC-Kontrollen negativ3 Rattenkot   Bildrechte: LAVES, Futtermittelüberwachung
So nicht! Rattenkot im Getreidelager
weidende Kühe, Hof Bildrechte: LAVES

Die Auswahl der jährlich im Rahmen von Cross Compliance zu prüfenden Betriebe erfolgt durch das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN)

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