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Änderungen der VO (EG) 999/2001

Aktualisierung unseres Informationsangebots zum Einsatz von tierischem Protein in Futtermitteln


Aufgrund der Änderungen der VO (EG) Nr. 999/2001 im Sommer 2021 wird unser Informationsangebot sowie die dazugehörenden Antragsformulare aktuell überarbeitet.

Anfragen können in der Zwischenzeit formlos gestellt werden.


Ihr Ansprechpartner im LAVES, Dezernat 41

bei Fragen zum Einsatz von tierischem Protein in oder als Futtermittel (gewerbliche Herstellung oder auf dem landwirtschaftlichen Betrieb):

Telefon: 0441 / 57026 - 167 (Herr Tien)

Oder formlos per Mail an: dezernat41@laves.niedersachsen.de, Betreff: VO (EG) 999/2001

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Der Einsatz von Fischmehl war zum Beispiel in der Ferkelfütterung bislang unter Auflagen möglich und wird es auch bleiben. Die aktuellen Änderungen lockern nun das sogenannte „Verfütterungsverbot“ weiter.

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