Herstellung und Einsatz von Futtermitteln mit tierischen Proteinen in Verarbeitungs- und Mischfuttermittelbetrieben
Informationen für gewerbliche Futtermittelunternehmen zum Einsatz von tierischem Protein in Futtermitteln
Infolge der BSE-Krise ist die Verfütterung von tierischen Proteinen an Nutztiere in der EU grundsätzlich verboten worden. Dieses Verfütterungsverbot ist durch die VO (EG) Nr. 999/2001 geregelt. Es dient der Verhütung und Eindämmung der Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE).
Schrittweise Lockerungen dieser Verordnung auf Basis Risikobewertungen hatten und haben unter anderem das Ziel, die Abhängigkeit von externen Proteinquellen zu verringern. Ausnahmen vom Verfütterungsverbot wurden beschlossen. Inzwischen dürfen folgende tierische Proteine unter strengen Auflagen an Nutztiere, verfüttert werden:
- Fischmehl- und Nichtwiederkäuer blutprodukthaltige Futtermittel
- Di- und Tricalciumphosphat aus Tierknochen
- Verarbeitetes tierisches Protein aus Schwein oder Geflügel
- Verarbeitetes tierisches Nichtwiederkäuer- Protein
- Verarbeitetes tierisches Protein aus Nutzinsekten
Die Herstellung dieser Futtermittel durch Verarbeitungsbetriebe sowie der Einsatz in der Mischfutterherstellung ist registrierungs- bzw. zulassungsbedürftig gem. VO (EG) 999/2001!
Ohne eine bestehende Registrierung bzw. Zulassung gem. VO (EG) 999/2001 dürfen die vorgenannten Waren weder bezogen noch verarbeitet werden.
Für die Zulassung oder Registrierung ist ein formloser Antrag zu stellen, diesen bitte senden an:
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)
Dezernat 41, Futtermittelüberwachung
Postfach 926226140 Oldenburg
Oder per Mail an: registrierung.dez41@laves.niedersachsen.de
Hinweis:
Nach VO (EG) 999/2001 zugelassene Futtermittelunternehmen werden zentral beim BMEL in einer aktuellen, öffentlichen Liste geführt, und sind darin mit ihrer jeweiligen Tätigkeit nach VO (EG) 999/2001, Anhang IV, Kapitel V, Abschnitt A, Nr. 1 gelistet.
Infolge der BSE-Krise war die Verfütterung von tierischen Proteinen an Nutztiere in der EU grundsätzlich verboten, inzwischen wird die Verfütterungsverbots-Verordnung schrittweise wieder gelockert.