Änderungen der VO (EG) 999/2001
Aktualisierung unseres Informationsangebots zum Einsatz von tierischem Protein in Futtermitteln
Aufgrund der Änderungen der VO (EG) Nr. 999/2001 im Sommer 2021 wird unser Informationsangebot sowie die dazugehörenden Antragsformulare aktuell überarbeitet.
Anfragen können in der Zwischenzeit formlos gestellt werden.
Ihr Ansprechpartner im LAVES, Dezernat 41
bei Fragen zum Einsatz von tierischem Protein in oder als Futtermittel (gewerbliche Herstellung oder auf dem landwirtschaftlichen Betrieb):
Telefon: 0441 / 57026 - 167 (Herr Tien)
Oder formlos per Mail an: dezernat41@laves.niedersachsen.de, Betreff: VO (EG) 999/2001
Der Einsatz von Fischmehl war zum Beispiel in der Ferkelfütterung bislang unter Auflagen möglich und wird es auch bleiben. Die aktuellen Änderungen lockern nun das sogenannte „Verfütterungsverbot“ weiter.